Die Melde- und Koordinierungsstelle zur Aufnahme von Kindern und Jugendlichen aus ukrainischen Waisenhäusern informiert Einrichtungen, Organisationen und Privatpersonen, die die Aufnahme evakuierter Heim- und Waisenkinder aus der Ukraine in Deutschland organisieren. Sie gibt Auskunft über das Verteilverfahren und die zuständigen Stellen in den Bundesländern und nennt relevante Ansprechpersonen. Fragen Gruppen ukrainischer Heim- und Waisenkinder auf dem Weg nach Deutschland von sich aus an, vermittelt die Meldestelle diese auch an die zuständigen Stellen weiter. Die SOS Meldestelle, betrieben von SOS-Kinderdorf e.V., ist unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 12 606 12 von Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr erreichbar.
Bundesweit rund 500 Jugendmigrationsdienste unterstützen junge Menschen aus der Ukraine durch Beratung und Begleitung zu allen Fragen rund um ihre Integration. Die Schwerpunkte liegen auf Sprachförderung, Schule sowie Ausbildung und Beruf.
Junge Geflüchtete aus der Ukraine können seit dem 27. April 2022 bis Ende 2023 geförderte Deutschsprachkurse über den "Garantiefonds Hochschule" wahrnehmen, sofern sie einen Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes besitzen. Auch für junge Geflüchtete aus anderen Ländern, die diesen Aufenthaltstitel haben, steht das Programm jetzt offen. Der "Garantiefonds Hochschule" unterstützt junge Menschen bis zum 30. Lebensjahr, die in Deutschland ein Studium aufnehmen oder fortsetzen möchten. Die Förderung erfolgt - aufbauend auf den Integrationssprachkursen - durch eine passgenaue Bildungsberatung und ein Stipendium. Das Programm fördert neben Kosten zum Lebensunterhalt und zur Unterkunft die Teilnahme an:
- Deutschintensivsprachkursen mit dem Abschlussziel auf der Niveaustufe C1,
- Englischintensivkursen ohne Englischvorkenntnisse mit dem Abschlussziel auf den Niveaustufen B1/B2,
- fachspezifischen Vorbereitungskursen zum Studienkolleg und Studium,
- Sonderlehrgängen und
Interessierte können sich an die Bildungsberatungsstellen Garantiefonds Hochschule wenden. Hier werden Sie qualifiziert zu allen Fragen in Bezug auf die Aufnahme, Fortführung und Anerkennung ihres Studiums beraten. Es wird ein individueller Bildungsplan gemeinsam mit ihnen erstellt. Die Terminvereinbarung ist online oder direkt bei einer der regionalen Bildungsberatungsstellen Kontaktliste GF-H-Beratungsstellen möglich. Eine Zulassung zur Förderung ist nur in Zusammenhang mit einer Beratung und Bildungsplanung möglich.“