Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltserlaubnis, die schon arbeiten, sich aber die Miete nicht leisten können, können Wohngeld bekommen. Anlaufstelle ist Ihre zuständigen Wohngeldbehörde des Landratsamts oder der Kommune, zum Beispiel das Sozialamt.
Die Höhe des Wohngelds wird individuell bestimmt und hängt von folgenden Faktoren ab:
- Höhe des Einkommens
- Höhe der Miete
- Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und Höhe ihrer Einkommen
Für Personen mit einem niedrigen Einkommen ist es oft schwierig, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Mit einem Wohnberechtigungsschein haben Sie mit Ihrer Familie die Möglichkeit in eine Sozial-Wohnung zu ziehen. Sozial-Wohnungen werden vom Staat gefördert und sind meistens günstiger. Sozial-Wohnungen nennt man auch Wohnung mit Wohnberechtigungsschein (WBS) oder WBS Wohnung.
Weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein bekommen Sie beim Wohnungsamt in Ihrer Stadt, Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landkreis. Dort bekommen Sie auch Auskunft, wo es sozial geförderte Wohnungen gibt. Beim Wohnungsamt erfahren Sie auch, wo es Wohnraum für Menschen mit Behinderungen gibt, also Wohnungen die möglichst barrierefrei sind.
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie beim Wohnungsamt in Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen für ein Jahr beantragen. Die Gebühren für die Ausstellung variieren zwischen 0 und 30 Euro. In den meisten Städten und Kreisen können Sie den Antrag auch auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen.
Übersicht über die zuständigen Ämter (auf Deutsch)
Sie erhalten einen WBS nur, wenn Ihr Haushalt über ein geringes Einkommen verfügt. Ihre Einkommensgrenze richtet sich nach der des Bundeslandes, in dem Sie wohnen.
Die Regeln und damit auch die Einkommens-Grenzen für den WBS unterscheiden sich je nach Bundesland. Die Einkommens-Grenzen pro Jahr dürfen nicht überschritten werden. Hierbei wird auf das Gesamt-Einkommen aller Personen im Haushalt geachtet.
Informationen zu den länderspezifischen Einkommens-Grenzen (auf Deutsch)
Für Personen mit Schwerbehinderung und/oder pflegebedürftige Personen gibt es besondere Freibeträge. Das bedeutet, dass Sie mehr als die oben angegebene Einkommens-Grenzen verdienen dürfen.
In Nordrhein-Westfalen gilt beispielsweise, dass wenn der GdB (Grad der Behinderung) unter 80 ist, beträgt der Freibetrag 2.100 Euro im Jahr. Voraussetzung hier ist, dass die betroffene Person mit Behinderung zuhause gepflegt wird und einen Pflegegrad von 2 oder 3 hat.
Sie können sich am besten bei Ihrem Wohnungsamt vor Ort über die gültigen Freibeträge für Personen mit Behinderung und/oder pflegebedürftige Personen informieren.
Wenn Sie noch keine Arbeit und damit kein eigenes Einkommen haben oder wenn Sie nur wenig verdienen und Ihr Einkommen derzeit nicht ausreicht, um Ihre Lebenshaltungskosten zu decken, stehen Ihnen Sozialleistungen bzw. Bürgergeld zu. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Sozialleistungen.
Die Berliner Beratungsstelle als Kooperationsprojekt von LaruHelpsUkraine e.V. und dem Internationalen Zentrum für Migrationspolitikentwicklung (ICMPD) berät ukrainische Geflüchtete in Berlin zu unterschiedlichen Themen wie z.B. Leistungen und Angeboten des Jobcenters, der Familienkasse und des Sozialamts. Die Beratungen werden auf Ukrainisch und Russisch angeboten und können sowohl online als auch persönlich in Anspruch genommen werden. Neben informativen Beratungsangeboten erhalten ukrainische Geflüchtete hier auch Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen, bei Terminbuchungen (auch medizinischer Art), bei der Erstellung offizieller Briefe oder werden auf Wunsch bei behördlichen Terminen begleitet.
Berliner Beratungsstelle:
Am Treptower Park 14, 12435 Berlin (im Einkaufszentrum Treptow Park Center)
Öffnungszeiten: Mo-Fr, 10:00 bis 17:00 Uhr (in der Mittagspause von 13:00 bis 13:30 Uhr geschlossen)
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