Die betriebliche (auch duale Ausbildung genannt) ist die am häufigsten verbreitete Ausbildungsart in Deutschland. Die Lehre erfolgt hierbei sowohl in einem Betrieb als auch in der Berufsschule. Es gibt über 320 Ausbildungsberufe.
Das Portal BerufeNavi unterstützt junge Menschen auf dem Weg in eine Ausbildung. Es bietet eine qualitätsgesicherte Zusammenstellung geprüfter Links zu Internet-Angeboten rund um das Thema „Berufsorientierung und Ausbildungsplatzsuche“. Einführungen zum Portal und seinen Leistungen in ukrainischer und russischer Sprache helfen bei der Nutzung des Portals: www.berufenavi.de
Eine Schwerpunktseite des Bundesinstituts für Berufsbildung für ukrainische Geflüchtete (auf Deutsch) ist zu finden unter BIBB / Schwerpunkt: Ukraine
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt Informationen zu den Themen Arbeit und Sozialleistungen zur Verfügung:www.bmas.de
Bei der Suche nach passenden Beschäftigungsangeboten unterstützt Sie die Agentur für Arbeit, direkt vor Ort: www.arbeitsagentur.de
Ja, Sie dürfen eine Ausbildung machen. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis oder Ihre vorläufige Bescheinigung über Ihr Aufenthaltsrecht, die sogenannte „Fiktionsbescheinigung“, den Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt“ enthält. Die Aufenthaltserlaubnis ist im Vergleich zur Dauer der Ausbildung kürzer. Einen Ausbildungsvertrag können Sie trotzdem abschließen.