Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.germany4ukraine.de veröffentlichten Website.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Webseite wurde in vorliegender Form am 01.01.2023 ohne Abnahmetest vom Vorbetreiber übernommen. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 16.01.2023 durchgeführten Selbstbewertung (Schnelltest und Nutzertest).

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vollständig vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei. Der nicht abschließende Selbsttest hat folgende Mängel ergeben:

  • Die Aufenthaltserlaubnis ist nicht tastaturbedienbar. (9.2.1.1 Ohne Maus nutzbar)
  • Angabe der Hauptsprache fehlt für Screenreader, sodass die screenreadergesteuerte Navigation ausschließlich auf Ukrainisch/Kyrillisch erfolgen kann. (9.3.1.1 Hauptsprache angegeben)
  • Verlinkte Dokumente sind nicht barrierefrei. (5.4 Erhaltung von Barrierefreiheitsinformationen bei Konvertierung)
  • Grafische Bedienelemente zu Videos haben keine Alternativtexte. (9.1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente)
  • Grafische Links und Schaltflächen haben keine Alternativtexte. (9.1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte)
  • Videos haben keine Audiodeskription (9.1.2.1 Alternativen für Audiodateien und stumme Videos)
  • Der Webauftritt hat keinen sprechenden Seitentitel. (9.2.4.2 Sinnvolle Dokumenttitel)
  • Der Link „Alle Einträge“ ist unklar beschrieben. (9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte)
  • Es gibt keine Audioausgabe für die Untertitel in Ukrainisch/Deutsch. (7.1.5 Gesprochene Untertitel)
  • Die ukrainische Sprachauswahl hat keinen Footer. (9.2.4.1 Bereiche überspringbar)

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind bis zum 31.12.2023 geplant.:

  • Überarbeitung der Webseite.
  • Durchführung eines Abnahmetests nach BITV.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 23.06.2022 erstellt und zuletzt am 20.01.2023 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter kontakt-germany4ukraine@bamf.bund.de .

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de .

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGGa unter info@schlichtungsstelle-bgg.de .

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