Unterbringung und Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine

Unterbringung und Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine

Seit dem 1. Juni 2022 erhalten hilfebedürftige Flüchtlinge aus der Ukraine Hilfen und Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Somit haben Sie weniger Vorgaben zu Ihrem Wohnsitz und das Jobcenter – falls Sie Arbeit haben – oder das Sozialamt übernehmen beispielsweise Kosten für Wohnraum und Wohnnebenkosten in angemessener Höhe. Eine Zusicherung über die Kostenerstattung müssen Sie in diesem Fall bei dem für Sie zuständigen Jobcenter oder dem Sozialamt vor Abschluss eines Mietvertrags eigenständig einholen. Darüber hinaus kann Geflüchteten aus der Ukraine auf kommunaler Ebene Wohnraum zugewiesen werden.

Auf der digitalen Vermittlungsplattform „Helfende Wände“ finden geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer unkompliziert freien, privaten Wohnraum, der ihren Bedürfnissen entspricht. In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und dem gemeinnützigen Unternehmen ProjectTogether soll die Plattform von Helfende Wände damit auch die aufnehmenden Kommunen entlasten und es Vermieterinnen und Vermietern ermöglichen, privaten Wohnraum schnell und unbürokratisch zur Verfügung zu stellen. Weitere Informationen finden Sie hier .

Dokumentenliste für Wohnsitzanmeldung

Wenn Sie wissen, dass Sie langfristig in einer Wohnung leben werden, benötigen Sie folgende Dokumente für die Wohnsitzanmeldung im Bürgerbüro:

- Reisepass oder ukrainische ID-Karte
- Anlaufbescheinigung, Fiktionsbescheinigung, Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers
- Ggf. Geburtsurkunde für Kinder, Heiratsurkunde für Ehepaare

Auf Wohnungssuche in Deutschland: Ein Ratgeber für Migrantinnen und Migranten PDF, 2 MB, nicht barrierefrei  

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