Seit dem 1. Juni erhalten hilfebedürftige Flüchtlinge aus der Ukraine Hilfen und Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Somit haben Sie weniger Vorgaben zu Ihrem Wohnsitz und das Jobcenter – falls Sie Arbeit haben – oder das Sozialamt übernehmen beispielsweise Kosten für Wohnraum und Wohnnebenkosten. Aus diesem Grund sind Sie im Gegensatz zu Personen mit Asylverfahren selbst für Ihre Unterbringung verantwortlich.
Auch ein Jahr nach dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine suchen ukrainische Bürgerinnen und Bürger Schutz und Zuflucht in Deutschland. Um die Unterbringung geflüchteter Menschen aus der Ukraine zu erleichtern und gleichzeitig die aufnehmenden Kommunen zu entlasten, hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) eine Partnerschaft mit dem Berliner Unternehmen Wunderflats und dem gemeinnützigen Sozialunternehmen ProjectTogether beschlossen. Auf einer digitalen Vermittlungsplattform werden Vermieterinnen und Vermieter privaten Wohnraum für geflüchtete Menschen aus der Ukraine schnell und unbürokratisch zur Verfügung stellen können. Die neue Vermittlungsplattform wird es geflüchteten Menschen ermöglichen, freien Wohnraum selbstständig und passend zu ihrem individuellen Bedarf zu finden. Wunderflats sichert hierbei sowohl Vermietende als auch Mietende ab. Weitere Informationen für Vermieter und Geflüchtete finden Sie hier.
Zu den staatlichen Notunterkünften werden Sie nach Ihrer Einreise direkt von den Grenzbehörden weitergeleitet. Dort erhalten Sie einen Platz zum Schlafen, Verpflegung und weitere Unterstützung für den Zeitraum, bis Sie eine andere Unterbringung gefunden haben. Im ganzen Bundesgebiet gibt es Aufnahmeeinrichtungen.
Das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) bietet Geflüchteten Übernachtungsmöglichkeiten in über 400 Jugendherbergen in Deutschland an. Es steht nach wie vor überall in Deutschland mit den zuständigen Behörden in Kontakt, um gemeinsam zu entscheiden, ob eine Unterbringung und Betreuung von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und Familien in den Jugendherbergen möglich ist.
Wenn Sie Unterbringungsmöglichkeiten für einen kurzfristigen Zeitraum suchen, wenden Sie sich am besten an offizielle Anlaufstellen und Hilfsorganisationen für die Vermittlung. Falls Sie sich unwohl fühlen, verlassen Sie bitte zur Sicherheit Ihre Unterbringung.
Zum Schutz vor Menschenhändler:innen geben Sie Ihren Pass nicht als Pfand in einer Unterbringung ab und lassen Sie sich nicht von Ihren Kindern trennen.
Wenn Sie etwas Verdächtiges beobachten oder bedroht werden, informieren Sie bitte die Polizei telefonisch unter 110.
Weitere Informationen der Bundespolizei (auf Ukrainisch, Englisch, Russisch und Deutsch)
Ja, sobald Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben können Sie eine eigene Wohnung mieten. Dafür müssen Sie sich und gegebenenfalls Ihre Angehörigen registrieren lassen. Das ist beispielsweise möglich
- in einer Erstaufnahmeeinrichtung
- in einem Ankunftszentrum
- in einer Ausländerbehörde
Um Sie bei der Suche nach einer Wohnung zu unterstützen, haben einige Bundesländer auf ihren Portalen hilfreiche Informationen zu verfügbarem Wohnraum für Flüchtlinge aus der Ukraine zusammengestellt:
Außerdem: Auf der Plattform Wunderflats stellen Vermieter:innen Wohnraum zur Verfügung. Sobald Sie ein passendes Angebot gefunden haben, können Sie über die Plattform eine Buchungsanfrage stellen.
Wunderflats (auf Ukrainisch, Englisch, Deutsch)
Bei der Wohnungssuche können Sie sich an lokale Organisationen wenden wie beispielsweise Nachbarschaftstreffs oder Vereine. Die jeweilige Anschrift von Treffs und Vereinen können Sie bei einer Stelle für Migrationsberatung erfragen. Fragen Sie auch Bekannte, ob sie jemanden kennen, der eine Wohnung vermietet oder einen Nachmieter sucht.
Seien Sie bei der Wohnungssuche vorsichtig, da es möglich sein kann, dass Betrüger sich die aktuelle Situation zu Nutzen machen. Achten Sie auf folgende Anzeichen:
- Die Wohnung ist zu günstig (Versteckte Mängel)
- Online-Geldüberweisung im Voraus
- Barzahlung der Kaution bei der Besichtigung
Zahlen Sie auf keinen Fall Geld vor der Unterzeichnung eines Mietvertrags.
Wenn Sie nach Ihrer Einreise in Deutschland bei Freund:innen, Bekannten oder Familienmitgliedern untergekommen sind, müssen Sie sich in den ersten 3 Monaten nicht anmelden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich freiwillig zu melden, wenn Sie für Ihre Kinder einen Schul- oder Kindergartenplatz oder andere Leistungen der Kommune oder Gemeinde benötigen.
Nach 3 Monaten melden Sie sich bitte bei der Meldebehörde an Ihrem Wohnort, da für Sie und Ihre Kinder dann eine Anmeldepflicht besteht. Jugendliche und Kinder bis 16 Jahre müssen von den Personen gemeldet werden, bei denen Sie wohnen. Neugeborene müssen Sie nur melden, wenn die Neugeborenen nicht mit den Eltern oder der Mutter wohnen.
Bitte denken Sie daran, sich wieder abzumelden, wenn Sie in ein anderes Land ziehen oder in die Ukraine zurückkehren.
Wenn Sie wissen, dass Sie langfristig in einer Wohnung leben werden, benötigen Sie folgende Dokumente, um Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anzumelden:
- Biometrischer Reisepass oder andere Identitätsdokumente wie ID-Karte - für alle Familienangehörigen
- Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung, Anlaufbescheinigung oder Ankunftsnachweis
- Wohnungsgeberbestätigung, die Sie von Vermieter:innen oder Personen bekommen, die Sie in ihre Wohnung aufnehmen. Formulare mit allen hierfür wichtigen Angaben finden Sie auf der Website der Stadt, Gemeinde oder Meldebehörde
- Geburtsurkunde für Kinder, Heiratsurkunde für Ehepaare
Wenn Sie keines dieser Dokumente besitzen, in dem ihre Personalien in lateinischen Buchstaben geschrieben sind, registrieren Sie sich bitte zuerst bei der Aufnahmeeinrichtung oder Ausländerbehörde.
Ihre Daten werden im Melderegister gespeichert. Als Nachweis, dass Sie Ihre Unterbringung angemeldet haben, erhalten Sie eine Meldebestätigung. Bitte bewahren Sie diese sorgfältig auf. Sie benötigen sie, um Ihren Wohnraum bei anderen Behörden nachzuweisen. Bitte legen Sie die Meldebescheinigung vor allem bei der Ausländerbehörde oder der Aufnahmeeinrichtung vor.
Eine Wohnungsgeberbestätigung muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
- Einzugsdatum
- Anschrift der Wohnung
- Namen der meldepflichtigen Personen
Formulare für die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie auf der Internetseite der Kommune oder bei der Meldebehörde.
Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter:innen oder von ihnen Beauftragte, dazu gehören auch die Wohnungsverwaltungen. Auch Freunde, Bekannte oder Familienmitglieder, bei denen Sie eingezogen sind, sind Wohnungsgeber.
Ziehen Sie aus einer Wohnung aus und beziehen neuen Wohnraum, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.
Bei Ihrer alten Wohnung müssen Sie sich nur abmelden, wenn Sie von Deutschland in ein anderes Land ziehen oder in die Ukraine zurückkehren. Hierzu gehen Sie bitte frühestens eine Woche vor und spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erneut zur Meldebehörde oder melden Sie sich per Post oder per E-Mail ab.
Dokumentenliste für Wohnsitzanmeldung
Wenn Sie wissen, dass Sie langfristig in einer Wohnung leben werden, benötigen Sie folgende Dokumente für die Wohnsitzanmeldung im Bürgerbüro:
- Reisepass oder ukrainische ID-Karte
- Anlaufbescheinigung, Fiktionsbescheinigung, Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers
- Ggf. Geburtsurkunde für Kinder, Heiratsurkunde für Ehepaare