Unterbringung und Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine

Unterbringung und Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine

Seit dem 1. Juni 2022 erhalten hilfebedürftige Flüchtlinge aus der Ukraine Hilfen und Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Somit haben Sie weniger Vorgaben zu Ihrem Wohnsitz und das Jobcenter – falls Sie Arbeit haben – oder das Sozialamt übernehmen beispielsweise Kosten für Wohnraum und Wohnnebenkosten. Aus diesem Grund sind Sie im Gegensatz zu Personen mit Asylverfahren selbst für Ihre Unterbringung verantwortlich.

Auch ein Jahr nach dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine suchen ukrainische Bürgerinnen und Bürger Schutz und Zuflucht in Deutschland. Um die Unterbringung geflüchteter Menschen aus der Ukraine zu erleichtern und gleichzeitig die aufnehmenden Kommunen zu entlasten, hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) eine Partnerschaft mit dem Berliner Unternehmen  Wunderflats und dem gemeinnützigen Sozialunternehmen ProjectTogether beschlossen. Auf einer digitalen Vermittlungsplattform werden Vermieterinnen und Vermieter privaten Wohnraum für geflüchtete Menschen aus der Ukraine schnell und unbürokratisch zur Verfügung stellen können. Die neue Vermittlungsplattform wird es geflüchteten Menschen ermöglichen, freien Wohnraum selbstständig und passend zu ihrem individuellen Bedarf zu finden. Wunderflats sichert hierbei sowohl Vermietende als auch Mietende ab. Weitere Informationen für Vermieter und Geflüchtete finden Sie hier.

Dokumentenliste für Wohnsitzanmeldung

Wenn Sie wissen, dass Sie langfristig in einer Wohnung leben werden, benötigen Sie folgende Dokumente für die Wohnsitzanmeldung im Bürgerbüro:

- Reisepass oder ukrainische ID-Karte
- Anlaufbescheinigung, Fiktionsbescheinigung, Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers
- Ggf. Geburtsurkunde für Kinder, Heiratsurkunde für Ehepaare

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