Die Geschäfte haben in Deutschland nicht überall gleich lange geöffnet, die Öffnungszeiten unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. In der Regel sind die Geschäfte von Montag bis Samstag von 9 bis 20 Uhr geöffnet.
Sie können nahezu überall in Deutschland mit Bargeld bezahlen. Die Möglichkeit, bargeldlos zu bezahlen, besteht ebenfalls vielfach. Haben Sie ein Konto bei einer Bank oder einer Sparkasse, wird Ihnen häufig eine Girocard oder eine Kreditkarte ausgestellt (zum Teil gegen Gebühr), mit der Sie bezahlen können.
Ein Umtausch ist immer freiwillig. Kein Geschäft muss gekaufte Ware umtauschen, wenn kein Mangel vorliegt. Jede Verkäuferin oder jeder Verkäufer muss sicherstellen, dass die Kundin oder der Kunde die Ware frei von Mängeln erhält. Bemerkt die Kundin oder der Kunde innerhalb von zwei Jahren nach der Ablieferung Mängel oder Fehler, die schon beim Erhalt der Ware vorhanden waren, hat er einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung. Das gilt auch bei reduzierter Ware und Sonderangeboten. Diesen Anspruch haben Sie natürlich nicht, wenn sich ein Produkt durch den Gebrauch abgenutzt hat. Wenn Sie die gekaufte Ware wegen eines Mangels zurückgeben oder umtauschen möchten, brauchen Sie dafür keine Originalverpackung.
Viele Waren kann man heute auch über das Internet bestellen. Allerdings sind nicht alle Angebote im Internet seriös. Sie sollten deshalb gerade bei Einkäufen im Internet und bei Internetauktionen vorsichtig sein. Auf sichere Art können Sie im Internet einkaufen, wenn Sie zum Beispiel erst dann bezahlen müssen, wenn die Ware und die Rechnung bei Ihnen angekommen sind. Ebenfalls sicher ist das sogenannte Lastschriftverfahren, bei dem das Geld direkt von Ihrem Bankkonto abgebucht wird. Hierzu müssen Sie zuvor die Erlaubnis geben. Das Verfahren hat den Vorteil, dass Sie in der Regel Ihr Geld innerhalb von acht Wochen von Ihrer Bank zurückholen lassen können.
Wenn Sie Opfer eines Betrugs im Internet geworden sind, sollten Sie so schnell wie möglich Anzeige bei der Polizei erstatten und den Betreiber der Internetseite informieren. Verlieren Sie dabei keine Zeit – bei der Suche nach der Betrügerin oder dem Betrüger zählt jeder Tag.
Es gibt in Deutschland ein Gesetz, das vor Diskriminierung schützt - das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es gilt grundsätzlich bei allen alltäglichen Geschäften, Verträgen und Dienstleistungen wie zum Beispiel Einkaufen oder Shoppen, aber auch bei anderen bezahlten Leistungen, wie beispielweise der Mitgliedschaft im Fitnessstudio, dem Kinobesuch, dem Friseurbesuch, dem Abschluss einer Versicherung, der Eröffnung eines Bankkontos, dem Restaurant-, Kneipen- oder Clubbesuch.
Der Schutz des Gesetzes bezieht sich auf Diskriminierungen wegen des Alters, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft, aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen der Religion oder der sexuellen Identität im Bereich der sogenannten Alltagsgeschäfte. Wenn Sie aus einem dieser Gründe beim Einkaufen diskriminiert werden, können Sie dagegen vorgehen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes informiert über Diskriminierung und klärt Betroffene über ihre Rechte auf.
Wenn Sie ein Konto eröffnen wollen, um beispielsweise Ihre Sozialleistungen oder Ihr Gehalt zu erhalten oder zur Bezahlung der Miete, sollten Sie folgende Dokumente mit sich bringen: Reisepass oder ukrainische ID-Karte, Dokument einer deutschen Behörde, Anlaufbescheinigung, Fiktionsbescheinigung, Meldebescheinigung.
Fragen Sie eine Bank Ihrer Wahl, wenn Sie ein Girokonto einrichten möchten. Erkundigen Sie sich genau nach den Bedingungen und Kosten. Diese können sehr unterschiedlich sein.
Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher hat grundsätzlich einen Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto, das bestimmte Mindestfunktionen erfüllen muss. Hierzu zählen die Ein- und Auszahlung von Bargeld, die Ausführung von Lastschriften, Überweisungen und Daueraufträgen sowie Kartenzahlungen. Die Bank darf für das Basiskonto angemessene Kontoführungsgebühren verlangen.
Dokumentenliste für Kontoeröffnung
Wenn Sie ein Konto eröffnen wollen, um beispielsweise Ihre Sozialleistungen oder Ihr Gehalt zu erhalten oder zur Bezahlung der Miete, sollten Sie folgende Dokumente mit sich bringen:
- Reisepass oder ukrainische ID-Karte
- Dokument einer deutschen Behörde
- Anlaufbescheinigung
- Fiktionsbescheinigung
- Meldebescheinigung
Aktuelle Informationen zu Mobiltelefon- und Internetverträgen erhalten Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale.
Rundfunkbeitrag. Für Radio, Fernsehen oder Internet wird in Deutschland ein Rundfunkbeitrag erhoben. Jeder Haushalt in Deutschland ist daher verpflichtet, sich bei der zuständigen Institution, dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, anzumelden. Man kann sich online anmelden, die Formulare finden Sie in der Regel aber auch in Postämtern und Banken.
Weitere Informationen zum Thema Rundfunkbeitrag gibt es hier: https://www.rundfunkbeitrag.de/
Nachtruhe. Üblicherweise wird zwischen 22 – 6 Uhr kein Lärm gemacht, damit alle zu ihrem wohlverdienten Schlaf kommen. Das heißt zum Beispiel, dass man Musik nur auf Zimmerlautstärke hört oder die Waschmaschine eben nicht genau in diesem Zeitraum laufen lässt.
Kehrwoche. In fast allen Bundesländern in Deutschland gibt es Vereinbarungen, wer etwa in einem Mietshaus den Flur reinigt oder den Gehweg vor dem Haus.
Sozialversicherung. In Deutschland sind Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, grundsätzlich in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen. Die deutsche Sozialversicherung ist ein gesetzliches Versicherungssystem, das eine wirksame Absicherung vor großen Lebensrisiken und deren Folgen wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Alter und Pflegebedürftigkeit bietet. Sie will jedem Einzelnen einen stabilen Lebensstandard garantieren, gibt Unterstützung und trägt die Rente, wenn die Menschen aus der Berufstätigkeit ausgeschieden sind. Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung. Die Hälfte der Beiträge für die gesetzliche Sozialversicherung wird grundsätzlich vom Arbeitgeber bezahlt. Die andere Hälfte bezahlen Arbeitnehmende selbst. Sie wird automatisch vom Gehalt oder Lohn abgezogen. Es gibt unter anderem folgende Ausnahmen: Für die Pflegeversicherung zahlen in bestimmten Fällen Arbeitnehmende etwas mehr als Arbeitgeber, dafür bezahlen Arbeitgeber die kompletten Beiträge zur Unfallversicherung. Durch diese Beiträge erwerben Sie Ansprüche auf Leistungen aus den unterschiedlichen Bereichen der Sozialversicherung. Der Beitrag zur Sozialversicherung richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen. Allerdings gilt für alle Bereiche, mit Ausnahme der Unfallversicherung, dass der Beitrag ab einer gewissen Einkommenshöhe nicht weiter ansteigt (sogenannte Beitragsbemessungsgrenze).
Rentenversicherung. Grundsätzlich sind Arbeitnehmende in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Durch die Rentenversicherung sind Sie im Alter finanziell abgesichert. Um eine Rente im Alter zu erhalten, müssen mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt worden sein. Derzeit wird das Rentenalter stufenweise angehoben. Aktuell können Sie in der Regel ab einem Alter von 65 Jahren und 8 Monaten (Geburtsjahrgang 1954) eine Altersrente in Anspruch nehmen; danach wird das Rentenalter stufenweise auf 67 Jahre angehoben; ab dem Jahr 2031 gilt diese Altersgrenze dann für alle, die ab 1964 geboren sind. Allerdings wird es auch dann Ausnahmen geben, zum Beispiel für Menschen, die besonders lange Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet haben. Die Rentenversicherung unterstützt Sie auch, wenn Sie im Laufe des Arbeitslebens erwerbsgemindert werden, das heißt, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung auf nicht absehbare Zeit ganz oder teilweise außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig zu sein, oder wenn Sie Witwe/Witwer oder Waise sind.
Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung hilft Ihnen und Ihrer Familie, wenn Sie krank sind. Außerdem übernimmt sie viele Kosten für die Gesundheitsvorsorge (zum Beispiel beim Zahnarzt), bezahlt Rehabilitationsmaßnahmen und übernimmt die Kosten für die Geburt Ihrer Kinder. Wenn Sie wegen einer Krankheit längere Zeit nicht arbeiten können und deshalb kein Gehalt von Ihrem Arbeitgeber bekommen, zahlt die gesetzliche Krankenkasse Ihnen ein sogenanntes Krankengeld als Ausgleich. Für Arbeitnehmende ist die gesetzliche Krankenversicherung bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze (allgemeine beziehungsweise besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze) Pflicht. Oberhalb dieser Grenze können Sie wählen, ob Sie Mitglied der gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung sein möchten. Eine von diesen beiden Varianten müssen Sie wählen. Es ist nicht möglich, ganz auf Krankenversicherungsschutz zu verzichten.
Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung hilft Ihnen, wenn Sie sich im Alter oder aufgrund einer schweren Krankheit nicht mehr selbst versorgen können und auf Pflege angewiesen sind. Die Pflegeversicherung unterstützt Pflegebedürftige sowie ihre pflegenden Angehörigen finanziell und durch Beratung. Wenn Sie Leistungen in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung einen Antrag stellen. Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, gehören Sie automatisch der sozialen Pflegeversicherung an. Sind Sie hingegen in einer privaten Krankenversicherung versichert, müssen Sie auch eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen.
Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung hilft Ihnen und Ihrer Familie dabei, gesundheitliche und finanzielle Probleme zu lösen, die unmittelbare Folge von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten sind. Zu den Arbeitsunfällen zählen auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule sowie von der Arbeit oder der Schule nach Hause.
Arbeitslosenversicherung. Wer in Deutschland unverschuldet arbeitslos wird, ist nicht auf sich allein gestellt, sondern erhält Unterstützung vom Staat. Sie bekommen dabei aber nicht nur finanzielle Hilfe. Sie haben auch die Möglichkeit, zur Jobsuche die Vermittlungsdienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen. Falls notwendig, können Sie an Maßnahmen zur 113 Banken und Versicherungen beruflichen Eingliederung teilnehmen (beispielsweise Aus- und Weiterbildung) und hierfür gegebenenfalls Förderleistungen erhalten.
Neben den gesetzlichen Versicherungen gibt es viele private Versicherungen, zum Beispiel:
- Privathaftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Lebensversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
Jede Versicherung kostet Geld. Sie sollten gut überlegen, was Sie wirklich brauchen, bevor Sie eine Versicherung abschließen. Wenn Sie ein Auto oder ein Motorrad besitzen, sind Sie verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sehr wichtig ist auch die Privathaftpflichtversicherung. Sie zahlt, wenn Sie einem anderen Menschen unbeabsichtigt materiellen Schaden zugefügt haben.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.verbraucherzentrale.de