Hier finden Sie themenübergreifende aktuelle Informationen.
Aktuelles
Aktuelle Meldungen
Änderung bei Einreise und Aufenthalt für Schutzsuchende aus der Ukraine
Im November 2024 wurden die gesetzlichen Regelungen für Einreise und Aufenthalt Geflüchteter aus der Ukraine angepasst.
Die Kampagnenwoche Job-Turbo: Neue Wege zur beruflichen Integration
Vom 22. bis zum 26. April findet die Kampagnenwoche Job-Turbo statt. Dabei können sich Personen mit Fluchthintergrund über Berufsperspektiven in Deutschland informieren und mit Arbeitgebern vernetzen, die auf der Suche nach neuen Mitarbeitern sind.
Arbeit finden in Deutschland: Ein Brief an ukrainische Schutzsuchende
In einem Brief wenden sich der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, der Sonderbeauftragte für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, Daniel Terzenbach, und der Botschafter der Ukraine in Deutschland, Oleksii Makeiev, an ukrainische Schutzsuchende.
Tell us your story! – Umfrage der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) für ukrainische Geflüchtete
Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) lädt Geflüchtete aus der Ukraine ein, an einer Umfrage zu ihrer Reise nach Deutschland, ihren Lebensumständen und Zukunftsplänen sowie ihrer familiären Situation teilzunehmen.
Nutzendenumfrage
Vielen Dank für das Interesse und Ihre Teilnahme an unserer Nutzendenumfrage, die zwischen September und November 2023 durchgeführt wurde.
Desinformation im Kontext des russischen Angriffskrieges
Im Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine spielt aus Russland gesteuerte Desinformation eine wichtige Rolle.
SE "Dokument" stellt ukrainische Pässe und Ausweise aus
Ukrainische Staatsangehörige, die sich in Deutschland aufhalten, können bei "SE Dokument" die Ausstellung ukrainischer Reisepässe und anderer Ausweisdokumente beauftragen.
Einreise ohne Visum weiter möglich
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sind in Deutschland vorübergehend vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit und benötigen kein Visum für die Einreise.
Frist für Aufnahme in gesetzliche Krankenversicherung
Aus der Ukraine Geflüchtete, die nicht hilfebedürftig sind, da sie z. B. weiterhin von Deutschland aus in ihrem ukrainischen Arbeitsverhältnis arbeiten und somit Einkommen haben, oder über finanzielle Reserven verfügen, können einen Antrag zur Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stellen.