Fragen und Antworten
-
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) stellt auf der zentralen Plattform „Nationale Akademische Kontaktstelle Ukraine“ gebündelt Informationen und Unterstützungsangebote für Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Verfügung.
Die Webseite der Kontaktstelle bündelt für ukrainische Studierende und Forschende Informationen zum Aufenthalt, Hochschulzugang, Studium und Forschung sowie Alltagsleben in Deutschland. Sie ist durchgängig in Deutsch und Englisch verfügbar, die ukrainische Sprachfassung wird laufend erweitert. Für ukrainische Studierende soll die Webseite als Wegweiser ins deutsche Hochschulsystem dienen. Darüber hinaus bietet die Webseite eine Plattform, um gebündelt und strukturiert die vielfältigen Hilfsangebote der deutschen Wissenschaft bekanntzumachen. Neben der Webseite bietet die „Nationale Akademische Kontaktstelle Ukraine“ auf Basis des Beratungsangebots des DAAD gezielt Informationen für individuelle Anfragen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert über Möglichkeiten eines Aufenthalts zum Zwecke des Studiums.
-
Junge Geflüchtete aus der Ukraine können seit dem 27. April 2022 geförderte Deutschsprachkurse über den "Garantiefonds Hochschule" wahrnehmen, sofern sie einen Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes besitzen. Auch für junge Geflüchtete aus anderen Ländern, die diesen Aufenthaltstitel haben, steht das Programm jetzt offen. Der "Garantiefonds Hochschule" unterstützt junge Menschen bis zum 30. Lebensjahr, die in Deutschland ein Studium aufnehmen oder fortsetzen möchten. Die Förderung erfolgt - aufbauend auf den Integrationssprachkursen - durch eine passgenaue Bildungsberatung und ein Stipendium. Das Programm fördert neben Kosten zum Lebensunterhalt und zur Unterkunft die Teilnahme an:
- Deutschintensivsprachkursen mit dem Abschlussziel auf der Niveaustufe C1,
- Englischintensivkursen ohne Englischvorkenntnisse mit dem Abschlussziel auf den Niveaustufen B1/B2,
- fachspezifischen Vorbereitungskursen zum Studienkolleg und Studium,
- Sonderlehrgängen und
- Studienkollegs.
Interessierte können sich an die Bildungsberatungsstellen Garantiefonds Hochschule wenden. Hier werden Sie qualifiziert zu allen Fragen in Bezug auf die Aufnahme, Fortführung und Anerkennung ihres Studiums beraten. Es wird ein individueller Bildungsplan gemeinsam mit ihnen erstellt. Die Terminvereinbarung ist online oder direkt bei einer der regionalen Bildungsberatungsstellen Kontaktliste GF-H-Beratungsstellen möglich. Eine Zulassung zur Förderung ist nur in Zusammenhang mit einer Beratung und Bildungsplanung möglich.
-
Schutzsuchende aus der Ukraine können mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder der entsprechenden vorläufigen Bescheinigung („Fiktionsbescheinigung“) und der darin enthaltenen Erlaubnis zum Arbeiten (Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt“) in mehreren Hundert Berufen sofort eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Dies gilt für alle sogenannten nicht-reglementierten Berufe, wie z.B. Kauffrau für Büromanagement oder auch für akademische Berufe wie Biologe, Chemikerin oder Mathematiker.
Jedoch ist die Anerkennung für Tätigkeiten in einem reglementierten Beruf erforderlich. Reglementierte Berufe sind rechtlich geschützte Berufe, z.B. im Bereich Pflege, Gesundheit und Erziehung. Zu den reglementierten Berufen gehören damit beispielweise Gesundheitsberufe wie Ärztin oder Pflegefachkraft oder die Berufe Lehrer und Erzieher. Auch eine geschützte Berufsbezeichnung wie z. B. Ingenieurin oder Ingenieur, Befähigungsnachweise und Sachkundenachweise für einige selbstständige Tätigkeiten und Gewerbe sowie Fortbildungsabschlüsse wie z. B. Meister oder Fachwirtin gehören hierzu.
Ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist, wie Ihr Weg zur Anerkennung aussieht, welche Unterlagen dazu benötigt werden und welche anderen Möglichkeiten offenstehen, erfahren Sie im offiziellen Portal Anerkennung in Deutschland der Bundesregierung (in 11 Sprachen). Dort beantwortet der neue Chatbot Aidy Ihre individuellen Fragen. Sie können diese auch auf Ukrainisch eintippen, der Chatbot antwortet dann in englischer Sprache.
Wenn Sie in der Ukraine eine berufliche Ausbildung absolviert haben, hilft Ihnen das BQ-Portal, Ihren Abschluss richtig einzuordnen. Darüber hinaus stehen detaillierte Beschreibungen zu Ihrem Berufsabschluss bereit, die Sie für das Anerkennungsverfahren verwenden können.
Kostenlose Beratung und Unterstützung ist u.a. bei den Beratungsstellen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung“ erhältlich. Eine Beratungsstelle in der Nähe kann über die Beratungssuche von „Anerkennung in Deutschland“ gesucht werden. Die Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland" beantwortet Fragen zu Einreise, Aufenthalt, Jobsuche und Deutsch lernen. Sie bietet auch eine Erstberatung zur beruflichen Anerkennung. Die Hotline ist Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr und Freitag von 9 bis 12 Uhr (Mitteleuropäische Zeit) unter dieser Nummer erreichbar: +49 30 1815 – 1111. -
Auf europäischer Ebene arbeitet das BMBF eng mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten zusammen, um geflüchtete Menschen aus der Ukraine zu unterstützen. Mit der European School Education Platform (Zugang zu Lernmaterial in der ukrainischen Sprache, Online-Kurse für Lehrpersonal), dem eTwinning Portal (gemeinsame Plattform für Schulen in Europa und darüber hinaus) und ERA4Ukraine (Informationsportal für Forschende) werden europäische Plattformen zur Verfügung gestellt, über die Unterstützungsangebote gebündelt werden. Über Horizont Europa, das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, werden unter anderem ukrainische Forschungseinrichtungen in gemeinsamen Projekten von europäischen Seite gefördert oder vertriebene ukrainische Forschende finanziell unterstützt, damit sie ihre Arbeit an einer europäischen Gasteinrichtung fortführen können. Informationen sowie Unterstützungsangebote für Studierende und Teilnehmende am Programm Erasmus + finden sich zudem hier.
-
Weitere Informationen finden Sie hier.