Integrationskurse

Ein Integrationskurs hilft Ihnen, sich in Deutschland zurecht zu finden: Sie lernen die deutsche Sprache und das Wichtigste über die deutsche Geschichte, Kultur und Rechtsordnung. Anträge und alles, was Sie dazu wissen müssen, finden Sie auf dieser Seite.

  • Wenn Sie in Deutschland leben möchten, sollten Sie Deutsch lernen. Das ist wichtig, wenn Sie Arbeit suchen, Anträge ausfüllen müssen, Ihre Kinder in der Schule unterstützen oder neue Menschen kennen lernen möchten. Außerdem sollten Sie einige Dinge über Deutschland wissen, zum Beispiel über die Geschichte, die Kultur und die Rechtsordnung. 

    Dafür gibt es in Deutschland extra konzipierte Integrationskurse. 

    Geflüchtete aus der Ukraine sind nicht grundsätzlich dazu verpflichtet an einem Integrationskurs teilzunehmen. Sie können aber unter Umständen von den Trägern der Grundsicherung und von Ausländerbehörden dazu verpflichtet werden.

    Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs: 

    Im Sprachkurs lernen Sie den Wortschatz für alle wichtigen Bereiche des täglichen Lebens und der Arbeitswelt. Dabei geht es zum Beispiel um Themen wie Einkaufen, öffentliche Verkehrsmittel, Kontakte mit Behörden, Wohnungssuche, Freizeitgestaltung mit Freunden und Nachbarn sowie Situationen im Alltag. Sie erfahren, wie man Briefe in deutscher Sprache schreibt, Formulare ausfüllt, telefoniert oder sich um eine Arbeitsstelle bewirbt. Die Themen variieren, je nachdem welche Kursart Sie besuchen. Nehmen Sie z.B. an einem Elternintegrationskurs teil, werden Themen behandelt, die besonders Eltern interessieren, wie z.B. der Schulbesuch und Betreuungsangebote in Deutschland.

    Im Orientierungskurs lernen Sie Deutschland kennen und erfahren das Wichtigste über die Gesetze und die Politik, die Kultur und die jüngere Geschichte Deutschlands.

    Mehr Informationen zu Integrationskursen finden Sie hier.

    • Allgemeiner Integrationskurs: Dieser Kurs besteht aus 600 Unterrichtsstunden Sprachkurs und 100 Unterrichtsstunden Orientierungskurs.
    • Spezielle Integrationskurse: Diese Kurse bestehen aus 900 Unterrichtsstunden Sprachkurs und 100 Unterrichtsstunden Orientierungskurs. Es gibt sie für:
      • Zuwanderinnen und Zuwanderer mit Alphabetisierungsbedarf
      • Menschen, die nicht die lateinische Schrift erlernt haben (Zweitschriftlernerkurs)
      • Kurs für gering Literalisierte
      • Menschen mit erhöhtem sprachpädagogischem Förderbedarf (Förderkurse)
      • Menschen mit Behinderungen (zum Beispiel Gehörlose, Sehbehinderte)
    • Intensivkurse: Diese Kurse eignen sich, wenn Ihnen das Sprachenlernen leichtfällt und Sie das Kursziel besonders schnell erreichen möchten und können. Ein Intensivkurs besteht aus 400 Unterrichtsstunden im Sprachkurs und 100 Unterrichtsstunden im Orientierungskurs.

    Integrationskurse werden von zugelassenen Bildungseinrichtungen durchgeführt. Sie können sie als Vollzeit- und Teilzeitkurse besuchen.

    Mehr Informationen zum Integrationskurs finden Sie hier und zu speziellen Integrationskursen hier.

  • Bevor Sie an einem Integrationskurs teilnehmen können, müssen Sie einen Einstufungstest absolvieren. Mit dem Einstufungstest wird ermittelt, welche individuellen Voraussetzungen Sie mitbringen und welche Art von Integrationskurs am besten zu Ihrer persönlichen Situation passt.

    Der Einstufungstest wird vom Kursträger vor Beginn des Kurses durchgeführt.

  • Als Geflüchtete aus der Ukraine brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Fiktionsbescheinigung von der Ausländerbehörde.

    Bitte fügen Sie den entsprechenden Nachweis bei Ihrer Anmeldung in Kopie bei. Wenn Sie den Antrag online stellen, laden Sie den Nachweis bitte an der entsprechenden Stelle hoch.

    Liste

    Dokumentenliste für eine Anmeldung zum Integrations- oder Berufssprachkurs

    • Reisepass oder ukrainische ID-Karte
    • Aufenthaltstitel oder Anlaufbescheinigung, Fiktionsbescheinigung, Meldebescheinigung
    • Antrag auf Berechtigung

    Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an https://bamf-navi.bamf.de/de/ oder einen Integrationsträger vor Ort.

  • So beantragen Sie einen Integrationskurs

    Schritt 1: Sie müssen eine Zulassung zum Integrationskurs beantragen

    Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs digital auf dem Bundesportal. Klicken Sie auf den Link unten. Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.

    Für den Online-Antrag brauchen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, mit dem Sie sich bei bundID authentifizieren müssen:

    • Elektronischer Aufenthaltstitel
    • Europäischer Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
    • Deutscher Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

    Weitere Hinweise zur digitalen Antragsstellung finden Sie auf der Homepage des BAMF sowie im Bundesportal.

    Falls Sie Unterstützung bei der digitalen Antragsbearbeitung benötigen, können Sie sich hierzu an einen Integrationskursträger wenden. Diesen finden Sie im BAMF-NAvI.

    Schritt 2: Sie melden sich bei einer Bildungseinrichtung an, die Integrationskurse anbietet

    Wenn Ihr Antrag erfolgreich war, schickt Ihnen das BAMF einen Berechtigungsschein per Post. Dieser Berechtigungsschein ist Ihre Teilnahmeerlaubnis. Wenden Sie sich damit so bald wie möglich an eine Bildungseinrichtung in Ihrer Nähe, die Integrationskurse anbietet.

    Bildungseinrichtung finden

    Geben Sie dort Ihren Berechtigungsschein ab. Die Bildungseinrichtung wird Ihnen helfen, einen passenden Kurs auszuwählen. Außerdem wird sie Ihnen sagen, wann der nächste Kurs beginnt.

  • Am Ende des Sprachkurses absolvieren Sie die Prüfung "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ). Den Orientierungskurs schließen Sie mit dem Abschlusstest "Leben in Deutschland" ab. Wenn Sie die Sprachprüfung mit dem Ergebnis B1 und den Test "Leben in Deutschland" erfolgreich abschließen, erhalten Sie das "Zertifikat Integrationskurs".

  • Die Teilnahme am Integrationskurs ist in der Regel kostenpflichtig. Unter bestimmten Bedingungen können die Kosten jedoch ganz oder teilweise übernommen werden. Dafür müssen Sie einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen. Der Antrag kann auch online über das Bundesportal gestellt werden. Den Link dazu finden Sie weiter unten auf der Seite unter „Kostenbefreiung für den Integrationskurs beantragen“.

    Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

    Wenn Sie innerhalb von zwei Jahren (bzw. drei Jahren bei einem Spezialkurs) ab Ausstellung Ihrer Teilnahmeberechtigung erfolgreich an einem allgemeinen Integrationskurs teilgenommen haben (Abschlusstest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ mit mindestens Niveau B1 und Erreichen der notwendigen Punktzahl im Test „Leben in Deutschland“) können Sie auf Antrag die Hälfte des von Ihnen gezahlten Kostenbeitrages zurückerhalten.

    • Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss haben Teilnehmende von Integrationskursen, die aufgrund von Bezug von Bürgergeld (SGB II), Leistungen nach SGB XII, Leistungen nach AsylbLG und Bezug von Leistungen nach SGB III, das heißt wegen unterschiedlichen Leistungsbezugs kostenbefreit sind.
    • Keinen Anspruch auf einen Zuschuss zu den Fahrtkosten haben hingegen Teilnehmende, die wegen geringen Einkommens, wegen persönlicher wirtschaftlicher Unzumutbarkeit oder als Spätaussiedler kostenbefreit sind.
    • Personen mit einer nachzuweisenden Schwerbehinderung haben in jeden Fall einen Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss, wenn Sie, egal aus welchem Grund, von den Kosten für die Teilnahme am Integrationskurs befreit sind.
    • Ein Bedarf auf Fahrtkostenzuschuss besteht darüber hinaus nach der Neuregelung in der Regel erst ab einer Entfernung von 5,0 Kilometern Fußweg zwischen Wohnort und Kursort.

    Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.

  • Kinder können im Rahmen der vorhandenen Angebote während des Integrationskurses in der Nähe der Eltern beaufsichtigt werden, wenn für diese Kinder kein regulärer KiTa-Platz genutzt werden kann und die Kinder noch nicht schulpflichtig sind.

    Dafür gibt es das Programm Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung des Europäischen Sozialfonds Plus, gefördert vom BMFSFJ und dem BMI mit einer Laufzeit von Anfang 2024 bis Ende 2026. Die Beaufsichtigung ist kostenlos.

    Passende Angebote finden Sie mit Hilfe des BAMF-NAvI und der Eingabe des Wunschortes.