Unterwegs mit dem Auto

  • Der EU-Rat hat am 18. Juli 2022 die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen, in Anbetracht der Invasion der Ukraine durch Russland, in Bezug auf von der Ukraine gemäß ihren Rechtsvorschriften ausgestellte Fahrerdokumente beschlossen. Die Verordnung (EU) 2022/1280 trat am 27.07.2022 in Kraft.

    Gemäß Art. 3 Absatz 1 der Verordnung werden von der Ukraine ausgestellte Führerscheine, wenn ihre Inhaber unter den Schutzstatus fallen, für die Dauer des Schutzstatus anerkannt. Der Schutzstatus ist zuletzt durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1460 des Rates vom 15. Juli 2025 bis zum 4. März 2027 verlängert worden. Das BMI hat entsprechende Hinweise zu den anspruchsberechtigten Personen auf seiner Homepage veröffentlicht.

    • Sie haben einen gültigen ukrainischen Führerschein:

    Sie müssen bis zum Ablauf des Schutzstatus nichts unternehmen. Ihr ukrainischer Führerschein wird auf Basis der o.g. Verordnung derzeit in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder ein internationaler Führerschein sind nicht erforderlich. Dies gilt auch, wenn ihr ukrainischer Führerschein nach dem 31. Dezember 2021 abgelaufen ist.

    Umschreibung des Führerscheins

    Wenn Sie nach Ablauf des Schutzstatus langfristig in Deutschland wohnen werden, muss Ihr Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde umgeschrieben werden. Hierzu sollten Sie sich frühzeitig an die örtliche Fahrerlaubnisbehörde wenden. Einzelheiten erfahren Sie auf der Internetseite des BMDV sowie auf den dort verlinkten Merkblättern.

    • Sie haben einen digitalen ukrainischen Führerschein:

    Kann bei Vorlage eines digitalen ukrainischen Führerscheins durch Abfrage bei den ukrainischen bestätigt werden, dass eine Fahrberechtigung besteht, wird diese anerkannt.

    • Sie haben Ihren ukrainischen Führerschein verloren oder er wurde gestohlen:

    Gehen Sie bitte zu der Fahrerlaubnisbehörde an dem Ort, in dem Sie leben. Dort kann durch eine Abfrage beim ukrainischen Register geprüft werden, ob Sie im Besitz einer gültigen Fahrberechtigung sind.

    Für die Abfrage werden folgende Daten benötigt, die die frühzeitige Fertigung einer Kopie des Führerscheins sinnvoll erscheinen lassen:

    1. Seriennummer des ukrainischen Führerscheins (3 Buchstaben),
    2. Führerschein-Nummer und
    3. Geburtsdatum.

    Eine Suche auf der Grundlage des Familiennamens ist nicht möglich.

    Für die Fahrerlaubnisklassen   AM, A1, A2, A, B und BE sind grundsätzlich keine vorherigen ärztlichen Untersuchungen erforderlich. Für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE sind ärztlichen Untersuchungen erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich vor Ort bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Sofern das Vorliegen einer ukrainische Fahrberechtigung durch diese Abfrage bestätigt wird und Sie die erforderlichen ärztlichen Nachweise erbracht haben, erhalten Sie ein Dokument, mit dem Sie zunächst in Deutschland ein Fahrzeug führen dürfen. Sobald die o.g. Verordnung in deutsches Recht umgesetzt wurde, erhalten Sie einen Führerschein, mit dem Sie dann auch innerhalb der EU am Verkehr für die Dauer des Schutzstatus teilnehmen dürfen.

    • Sie sind ein ukrainischer Berufskraftfahrer:

    Der Führerschein wird für die Dauer des Schutzstatus anerkannt. Darüber hinaus ist eine EU- Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich.

  • Regelungen für Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen

    Für in der Ukraine zugelassene Fahrzeuge hat sich das Bundesministerium für Verkehr (BMV) mit den Ländern darauf verständigt, diese zunächst für den Zeitraum von einem Jahr als im sogenannten internationalen Verkehr befindlich anzusehen. Besitzen Sie ein Fahrzeug mit ukrainischem Kennzeichen, müssen Sie dieses gemäß der aktuellen Regelung im ersten Jahr nach Ihrem Grenzübertritt in Deutschland noch nicht zulassen.

    Fahrzeuge mit einer ukrainischen Zulassung, die sich länger als ein Jahr in Deutschland befinden, müssen in Deutschland zugelassen werden. Kfz-Zulassungen werden von der zuständigen in der Kfz-Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort vorgenommen. In der Regel müssen Sie dafür vorher einen Termin vereinbaren. Die an Ihrem Wohnort zuständige Zulassungsstelle sowie die Öffnungszeiten finden Sie (in deutscher Sprache) im Zulassungsstellen-Finder. Voraussetzung für eine deutsche Zulassung ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung.

    Dabei ist zu beachten, dass die Anwendung und Umsetzung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften den Ländern bzw. den nach Landesrecht zuständigen Stellen obliegt. Die Beurteilung konkreter Sachverhalte erfolgt somit durch die Zulassungsstellen der Länder in eigener Zuständigkeit.

  • Für in der Ukraine zugelassene Fahrzeuge kann die benötigte Versicherung auf verschiedene Weise  erlangt und nachgewiesen werden:

    • Mit einer Grünen Karte, die der Versicherungsnehmer von seinem ukrainischen Kfz-Haftpflichtversicherer erhalten hat. Die Grüne Karte des ukrainischen Versicherers kann man momentan auch aus Deutschland digital erhalten (nähere Informationen hierzu). Die Grüne Karte garantiert Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz für die auf der Grünen Karte freigezeichneten Länder.
    • Mit einer an der EU-Außengrenze erworbenen gültigen Grenzversicherung. Diese gewährt Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz in der gesamten Europäischen Union und in den in der Grenzversicherung ggf. aufgeführten weiteren Ländern.
    • Mit einer in Deutschland erworbenen Grenzversicherung. Diese gewährt ebenso Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz in der Europäischen Union und in den in der Grenzversicherung ggf. aufgeführten weiteren Ländern.
      Der Fahrer muss die Grüne Karte bzw. die Bestätigung über den Erwerb einer Grenzversicherung mit sich führen und im Kontrollfall vorzeigen bzw. zur Prüfung aushändigen.
    • Alkohol am Steuer: ab 500 Euro
    • 20 km/h zu schnell: ab 100 Euro
    • über 50 km/h zu schnell: ab 480 Euro
    • Rotlichtverstoß: ab 90-360 Euro
    • Überholverstoß: ab 30-300 Euro
    • Parkverstoß: ab 10-110 Euro 
    • Handy am Steuer: ab 100 Euro 
    • Nichtanlegen Sicherheitsgurt: ab 30 Euro

Hinweis

Informationen zu relevanten Mobilitätsthemen und Besonderheiten bezüglich Autofahren in Deutschland bieten auch Automobilclubs wie zum Beispiel der ADAC. Die entsprechende Seite des ADAC in ukrainischer Sprache finden Sie hier.

Der ADAC bietet außerdem einen kostenlosen telefonischen und persönlichen Support für ukrainischsprachige Personen. Diesen finden Sie hier.