Seit dem 1. Juni 2022 erhalten hilfebedürftige Flüchtlinge aus der Ukraine Hilfen und Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Somit haben Sie weniger Vorgaben zu Ihrem Wohnsitz und das Jobcenter – falls Sie Arbeit haben – oder das Sozialamt übernehmen beispielsweise Kosten für Wohnraum und Wohnnebenkosten in angemessener Höhe. Eine Zusicherung über die Kostenerstattung müssen Sie in diesem Fall bei dem für Sie zuständigen Jobcenter oder dem Sozialamt vor Abschluss eines Mietvertrags eigenständig einholen. Darüber hinaus kann Geflüchteten aus der Ukraine auf kommunaler Ebene Wohnraum zugewiesen werden.
Auf der digitalen Vermittlungsplattform „Helfende Wände“ finden geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer unkompliziert freien, privaten Wohnraum, der ihren Bedürfnissen entspricht. In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und dem gemeinnützigen Unternehmen ProjectTogether soll die Plattform von Helfende Wände damit auch die aufnehmenden Kommunen entlasten und es Vermieterinnen und Vermietern ermöglichen, privaten Wohnraum schnell und unbürokratisch zur Verfügung zu stellen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Zu den staatlichen Notunterkünften werden Sie nach Ihrer Einreise direkt von den Grenzbehörden weitergeleitet. Dort erhalten Sie einen Platz zum Schlafen, Verpflegung und weitere Unterstützung für den Zeitraum, bis Sie eine andere Unterbringung gefunden haben. Im ganzen Bundesgebiet gibt es Aufnahmeeinrichtungen.
Das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) bietet Geflüchteten Übernachtungsmöglichkeiten in über 400 Jugendherbergen in Deutschland an. Es steht nach wie vor überall in Deutschland mit den zuständigen Behörden in Kontakt, um gemeinsam zu entscheiden, ob eine Unterbringung und Betreuung von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und Familien in den Jugendherbergen möglich ist.
Wenn Sie Unterbringungsmöglichkeiten für einen kurzfristigen Zeitraum suchen, wenden Sie sich am besten an offizielle Anlaufstellen und Hilfsorganisationen für die Vermittlung. Falls Sie sich unwohl fühlen, verlassen Sie bitte zur Sicherheit Ihre Unterbringung.
Zum Schutz vor Menschenhändler:innen geben Sie Ihren Pass nicht als Pfand in einer Unterbringung ab und lassen Sie sich nicht von Ihren Kindern trennen.
Wenn Sie etwas Verdächtiges beobachten oder bedroht werden, informieren Sie bitte die Polizei telefonisch unter 110.
Weitere Informationen der Bundespolizei (auf Ukrainisch, Englisch, Russisch und Deutsch)
1. Arbeit im Haushalt muss entlohnt werden
Es kommt vor, dass Geflüchtete in dem Haushalt, in den sie aufgenommen wurden, haushaltsnahe Tätigkeiten und/oder die Betreuung für im Haushalt lebende Personen oder Tiere übernehmen.
Selbstverständlich kann es sich hierbei auch um einen Gefallen handeln, doch ist der Grat zwischen Gefälligkeitsverhältnis und einem Beschäftigungsverhältnis häufig sehr schmal. Passen Sie daher auf, dass Sie nicht in eine Ausbeutungssituation geraten und einem Beschäftigungsverhältnis nachgehen ohne dafür Geld zu erhalten. Denn grundsätzlich gilt: Arbeit im Haushalt muss entlohnt werden!
- Anzeichen für ein Gefälligkeitsverhältnis
Im Regelfall handelt es sich um einmalige Leistungen in besonderen Nähebeziehungen, wie z.B. in der Familie oder Nachbarschaft. Die Hilfeleistung steht dabei im Vordergrund. - Anzeichen für ein Beschäftigungsverhältnis
Die arbeitende Person ist weisungsgebunden gegenüber und wirtschaftlich abhängig von den Arbeitgebenden. Es handelt sich um eine verbindlich zugesagte Leistung.
Gehen Sie einer Tätigkeit als Haushaltshilfe nach, befinden Sie sich eindeutig in einem Beschäftigungsverhältnis und müssen angemessen entlohnt werden. Achtung: In Privathaushalten gelten sog. „nicht in Geld gewährte Sachzuwendungen“, wie z. B. kostenlose Mahlzeiten oder eine mietfreie Unterkunft, nicht als Arbeitsentgelt. Mehr Informationen zu Ihren Rechten in einem Beschäftigungsverhältnis finden Sie unter „Arbeitsrecht“.
2. Faires Mietverhältnis
Wenn Sie Wohnraum für länger als ein Jahr mieten, muss dies schriftlich in einem Mietvertrag festgehalten werden. Unterbringende sind verpflichtet ihre Wohnungen zu marktüblichen Preisen zu vermieten. Sollten sie stattdessen eine unangemessen hohe Miete fordern, stellt dies unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit (§ 5 WiStG) dar.
Unangemessen hoch ist eine Miete dann, wenn sie die übliche Miete um mehr als 20 Prozent übersteigt. Bei der vorsätzlichen Ausnutzung der Unerfahrenheit oder Zwangslage von Mieter/innen können sich Vermieter/innen strafbar machen (§ 291 StGB). Zudem schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor der Ungleichbehandlung aufgrund der ethnischen Herkunft und rassistischer Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt.
Wenn Sie die Miete nicht selbst aufbringen können, kann Ihnen das Jobcenter dabei helfen. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter „Sozialleistungen“.
Wenn Sie in einem privaten Haushalt untergekommen sind, kann dies durchaus auch zu Überforderung und Überlastung führen. Es ist wichtig, Anzeichen von Stress, Anspannung oder Schlaflosigkeit über einen längeren Zeitraum ernst zu nehmen und psychosoziale Hilfe zu beanspruchen. Vertrauenspersonen im Umfeld und/oder die Vernetzung mit lokalen Initiativen und Ehrenamtsvereinen können bei der Bewältigung unterstützend wirken.
- Beratungshotline Seelische Gesundheit: 0241 / 80 36 777
(Mo – Fr: 9 – 12 Uhr / 13 – 16 Uhr)
- Krisentelefon: 0800 / 11 10 111 (täglich 24h)
Ja, sobald Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben können Sie eine eigene Wohnung mieten. Dafür müssen Sie sich und gegebenenfalls Ihre Angehörigen registrieren lassen. Das ist beispielsweise möglich
- in einer Erstaufnahmeeinrichtung
- in einem Ankunftszentrum
- in einer Ausländerbehörde
Geflüchtete aus der Ukraine, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel für ihren Lebensunterhalt verfügen, erhalten in Deutschland staatliche Unterstützung. Erwerbsfähige Personen und ihre Familienangehörigen im Haushalt erhalten Bürgergeld als Grundsicherung für Arbeitsuchende, während andere bedürftige Personen Sozialhilfe erhalten. Diese Leistungen decken auch die Kosten für Unterkunft und Heizung ab, sofern sie eine angemessene Höhe nicht überschreiten. Bevor ein Mietvertrag abgeschlossen wird, benötigen Sie die Zusage für die Erstattung von Unterkunfts- und Heizkosten vom Jobcenter oder Sozialamt des zugewiesenen Wohnorts. Wenn eine Wohnsitzverpflichtung aufgrund einer Behördenentscheidung besteht, muss diese ebenfalls berücksichtigt werden.
Um Sie bei der Suche nach einer Wohnung zu unterstützen, haben einige Bundesländer auf ihren Portalen hilfreiche Informationen zu verfügbarem Wohnraum für Flüchtlinge aus der Ukraine zusammengestellt:
Außerdem: Auf der Plattform Wunderflats stellen Vermieter:innen Wohnraum zur Verfügung. Sobald Sie ein passendes Angebot gefunden haben, können Sie über die Plattform eine Buchungsanfrage stellen.
Wunderflats (auf Ukrainisch, Englisch, Deutsch)
Bei der Wohnungssuche können Sie sich an lokale Organisationen wenden wie beispielsweise Nachbarschaftstreffs oder Vereine. Die jeweilige Anschrift von Treffs und Vereinen können Sie bei einer Stelle für Migrationsberatung erfragen. Fragen Sie auch Bekannte, ob sie jemanden kennen, der eine Wohnung vermietet oder einen Nachmieter sucht.
Die Berliner Beratungsstelle als Kooperationsprojekt von LaruHelpsUkraine e.V. und dem Internationalen Zentrum für Migrationspolitikentwicklung (ICMPD) berät ukrainische Geflüchtete in Berlin zu unterschiedlichen Themen wie z.B. Leistungen und Angeboten des Jobcenters, der Familienkasse und des Sozialamts. Die Beratungen werden auf Ukrainisch und Russisch angeboten und können sowohl online als auch persönlich in Anspruch genommen werden. Neben informativen Beratungsangeboten erhalten ukrainische Geflüchtete hier auch Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen, bei Terminbuchungen (auch medizinischer Art), bei der Erstellung offizieller Briefe oder werden auf Wunsch bei behördlichen Terminen begleitet.
Berliner Beratungsstelle:
m Treptower Park 14, 12435 Berlin (im Einkaufszentrum Treptow Park Center)
Öffnungszeiten: Mo-Fr, 10:00 bis 17:00 Uhr (in der Mittagspause von 13:00 bis 13:30 Uhr geschlossen)
Zur Webseite (verfügbar in Deutsch) / (verfügbar in Ukrainisch) / (verfügbar in Russisch) / (verfügbar in Englisch)
Seien Sie bei der Wohnungssuche vorsichtig, da es möglich sein kann, dass Betrüger sich die aktuelle Situation zu Nutzen machen. Achten Sie auf folgende Anzeichen:
- Die Wohnung ist zu günstig (Versteckte Mängel)
- Online-Geldüberweisung im Voraus
- Barzahlung der Kaution bei der Besichtigung
Zahlen Sie auf keinen Fall Geld vor der Unterzeichnung eines Mietvertrags.
Wenn Sie nach Ihrer Einreise in Deutschland bei Freund:innen, Bekannten oder Familienmitgliedern untergekommen sind, müssen Sie sich in den ersten 3 Monaten nicht anmelden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich freiwillig zu melden, wenn Sie für Ihre Kinder einen Schul- oder Kindergartenplatz oder andere Leistungen der Kommune oder Gemeinde benötigen.
Nach 3 Monaten melden Sie sich bitte bei der Meldebehörde an Ihrem Wohnort, da für Sie und Ihre Kinder dann eine Anmeldepflicht besteht. Jugendliche und Kinder bis 16 Jahre müssen von den Personen gemeldet werden, bei denen Sie wohnen. Neugeborene müssen Sie nur melden, wenn die Neugeborenen nicht mit den Eltern oder der Mutter wohnen.
Bitte denken Sie daran, sich wieder abzumelden, wenn Sie in ein anderes Land ziehen oder in die Ukraine zurückkehren.
Wenn Sie wissen, dass Sie langfristig in einer Wohnung leben werden, benötigen Sie folgende Dokumente, um Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anzumelden:
- Biometrischer Reisepass oder andere Identitätsdokumente wie ID-Karte - für alle Familienangehörigen
- Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung, Anlaufbescheinigung oder Ankunftsnachweis
- Wohnungsgeberbestätigung, die Sie von Vermieter:innen oder Personen bekommen, die Sie in ihre Wohnung aufnehmen. Formulare mit allen hierfür wichtigen Angaben finden Sie auf der Website der Stadt, Gemeinde oder Meldebehörde
- Geburtsurkunde für Kinder, Heiratsurkunde für Ehepaare
Wenn Sie keines dieser Dokumente besitzen, in dem ihre Personalien in lateinischen Buchstaben geschrieben sind, registrieren Sie sich bitte zuerst bei der Aufnahmeeinrichtung oder Ausländerbehörde.
Ihre Daten werden im Melderegister gespeichert. Als Nachweis, dass Sie Ihre Unterbringung angemeldet haben, erhalten Sie eine Meldebestätigung. Bitte bewahren Sie diese sorgfältig auf. Sie benötigen sie, um Ihren Wohnraum bei anderen Behörden nachzuweisen. Bitte legen Sie die Meldebescheinigung vor allem bei der Ausländerbehörde oder der Aufnahmeeinrichtung vor.
Eine Wohnungsgeberbestätigung muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
- Einzugsdatum
- Anschrift der Wohnung
- Namen der meldepflichtigen Personen
Formulare für die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie auf der Internetseite der Kommune oder bei der Meldebehörde.
Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter:innen oder von ihnen Beauftragte, dazu gehören auch die Wohnungsverwaltungen. Auch Freunde, Bekannte oder Familienmitglieder, bei denen Sie eingezogen sind, sind Wohnungsgeber.
Ziehen Sie aus einer Wohnung aus und beziehen neuen Wohnraum, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.
Bei Ihrer alten Wohnung müssen Sie sich nur abmelden, wenn Sie von Deutschland in ein anderes Land ziehen oder in die Ukraine zurückkehren. Hierzu gehen Sie bitte frühestens eine Woche vor und spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erneut zur Meldebehörde oder melden Sie sich per Post oder per E-Mail ab.
Dokumentenliste für Wohnsitzanmeldung
Wenn Sie wissen, dass Sie langfristig in einer Wohnung leben werden, benötigen Sie folgende Dokumente für die Wohnsitzanmeldung im Bürgerbüro:
- Reisepass oder ukrainische ID-Karte
- Anlaufbescheinigung, Fiktionsbescheinigung, Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers
- Ggf. Geburtsurkunde für Kinder, Heiratsurkunde für Ehepaare