Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung bis Ende des Jahres verlängert

Mit der fünften Verlängerung der Ukraine-Aufenthalts-Übergansverordnung (UkraineAufenthÜV ), die das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) mit Zustimmung des Bundesrates am 17. Mai 2024 beschlossen hat, ist es ukrainischen Staatsangehörigen und Drittstaatenangehörigen sowie staatenlosen Geflüchteten aus der Ukraine weiterhin möglich ohne Aufenthaltstitel nach Deutschland einzureisen und sich für 90 Tage hier aufzuhalten. Diese Regelung gilt vom 05. März bis zum 31. Dezember 2024. Staatenlose und nichtukrainische Drittstaatenangehörige ohne unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine sind mit der neuen Verordnung zur UkraineAufenthÜV nicht mehr von dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Diese Personen benötigen ein Visum für die Einreise nach Deutschland.

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