- In Deutschland wird die Anerkennung von Schulabschlüssen für Ausländer durch die Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer geregelt:
Jedes Bundesland hat seine eigenen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetze (BQFG) oder entsprechende Regelungen in den berufsrechtlichen Fachgesetzen - Die Stellen prüfen die Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse mit deutschen Abschlüssen: Wenn der Schulabschluss als gleichwertig erachtet wird, erhalten Sie eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit
Zeugnisanerkennung in den Bundesländern
Allgemeine Hinweise:
Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse und schulischer Berufsqualifikationen:
Allgemeine Hinweise:
Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Qualifikationen
Anerkennung im Schulbereich:
Zeugnisanerkennungsstelle der Senatorin für Kinder und Bildung
Zeugnisanerkennung/ Bescheinigung zur Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse:
Ausländische Bildungsnachweise
Allgemeine Hinweise:
Ausländische Schulabschlüsse:
Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse:
Bewertung schulischer Abschlüsse aus dem Ausland:
Allgemeine Hinweise:
Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Qualifikationen
Schulische Abschlüsse:
Anerkennung schulischer Abschlüsse
Anerkennung von Abschlüssen bis zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), also Erster Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 9), Erweiterter Erster Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 10) und Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife):
Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse (Bezirksregierung Köln)
Anerkennung der Fachhochschulreife und Allgemeinen Hochschulreife ((Fach-) Abitur):
Allgemeine Hinweise:
Anerkennung von Bildungsnachweisen
Schulische Bewertung ausländischer Zeugnisse und Abschlüsse:
Gleichstellung ausländischer schulischer Abschlüsse mit einem deutschen Schulabschluss
Anerkennung ausländischer Berufs- und Schulabschlüsse:
Anerkennung ausländischer Zeugnisse und Bildungsnachweise:
Anerkennung/Gleichstellung von im Ausland erworbenen Schulabschlüssen im Saarland:
Allgemeine Hinweise:
Zeugnisanerkennungsstelle Landesamt für Schule
Bewertung von allgemeinbildenden Schulabschlüssen aus dem Ausland:
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Allgemeine Hinweise:
Zeugnisanerkennungsstelle Landesamt für Schule
Bewertung von allgemeinbildenden Schulabschlüssen aus dem Ausland:
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Allgemeine Hinweise:
Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Qualifikationen
Schulische Abschlüsse:
Anerkennung schulischer Abschlüsse
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Bewertung schulischer Abschlüsse aus dem Ausland:
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Allgemeine Hinweise:
Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Qualifikationen
Anerkennung im Schulbereich:
Zeugnisanerkennungsstelle der Senatorin für Kinder und Bildung
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Zeugnisanerkennung/ Bescheinigung zur Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse:
Ausländische Bildungsnachweise
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Allgemeine Hinweise:
Anerkennung von Bildungsnachweisen
Schulische Bewertung ausländischer Zeugnisse und Abschlüsse:
Gleichstellung ausländischer schulischer Abschlüsse mit einem deutschen Schulabschluss
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Allgemeine Hinweise:
Ausländische Schulabschlüsse:
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Anerkennung von Abschlüssen bis zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), also Erster Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 9), Erweiterter Erster Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 10) und Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife):
Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse (Bezirksregierung Köln)
Anerkennung der Fachhochschulreife und Allgemeinen Hochschulreife ((Fach-) Abitur):
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Anerkennung ausländischer Zeugnisse und Bildungsnachweise:
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Anerkennung/Gleichstellung von im Ausland erworbenen Schulabschlüssen im Saarland:
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Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse:
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Allgemeine Hinweise:
Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse und schulischer Berufsqualifikationen:
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Anerkennung ausländischer Berufs- und Schulabschlüsse: