Sie haben außerhalb Deutschlands einen Hochschulabschluss erworben und möchten in Deutschland eine Arbeit finden, die Ihrem Abschluss und Ihren Qualifikationen entspricht? Dann können Sie die Ihren Hochschulabschluss offiziell prüfen und bewerten lassen.
Die Zeugnisbewertung ist eine behördliche Bescheinigung, die Ihren ausländischen Hochschulabschluss in das deutsche Bildungssystem einstuft. Das heißt: Die Zeugnisbewertung prüft, inwiefern Ihr Abschluss mit deutschen Hochschulabschlüssen vergleichbar ist. Bei der Stellensuche und bei Behörden können Sie die Zeugnisbewertung als Nachweis Ihrer Qualifikation verwenden.
Zeugnisbewertung online beantragen
Ja, nutzen Sie dafür den digitalen Antrag, den Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) finden.
Nutzen Sie aber in jedem Fall den Vorab-Check der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Hier erfahren Sie, ob Sie für Ihren Hochschulabschluss eine Zeugnisbewertung beantragen können und welche Dokumente Sie einreichen müssen.
- Konto erstellen
Erstellen Sie ein Nutzerkonto auf der ZAB-Website. Hierfür brauchen Sie ein Konto bei BundID. Informationen zur Kontoerstellung finden Sie in den FAQ des ZAB . - Dokumente vorbereiten
Besorgen Sie die Dokumente, die im Vorab-Check genannt werden. Scannen Sie die Dokumente ein. Speichern Sie die Scans als PDF-Dateien. - Antragsformular ausfüllen
Füllen Sie das Antragsformular aus. Laden Sie Ihre Dokumente hoch. Sie können den Antrag jederzeit speichern und später fortsetzen. - Gebühren zahlen
Wenn Sie Ihren Antrag absenden, können Sie die Gebühr direkt online bezahlen.
- Wenn alle Dokumente für den Antrag vorliegen und die Gebühr vollständig bei der ZAB eingegangen ist, beginnt die Bearbeitungszeit von 3 Monaten. Bei Anträgen für eine Blaue Karte EU oder im beschleunigten Fachkräfteverfahren verkürzt sich die Bearbeitungszeit.
- Sollte die ZAB weitere Informationen oder Dokumente benötigen, erhalten Sie eine Nachricht in Ihrem digitalen BundID-Konto (Unter „Mein Bereich“). Hier können Sie auch den Bearbeitungsstand Ihres Antrags jederzeit nachverfolgen.
- Sobald die fertige Zeugnisbewertung zum Download bereitsteht, erhalten Sie ebenfalls eine Nachricht in Ihrem digitalen BundID-Konto. Sie werden zusätzlich per E-Mail informiert.
Die ZAB hält ein umfangreiches FAQ für Sie bereit. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. Hier geht’s zum FAQ.
Allgemeines zur Zeugnisbewertung
In der Zeugnisbewertung finden Sie folgende Informationen:
- Bezeichnung des Hochschulabschlusses
- Name des Studiengangs
- Name der Hochschule
- Dauer und Art des Studiums
- Ort und Datum des Abschlusses
- Bestätigung, dass Hochschule und Studiengang in Deutschland anerkannt werden
- Einstufung des Abschlusses im deutschen Bildungssystem, zum Beispiel als Bachelor- oder Master-Abschluss
Hinweis: Im Rahmen der Zeugnisbewertung werden Ihre Abschlussnote und weitere Noten nicht umgerechnet.
- Zum Einen verbessern Sie dadurch Ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt: Sie haben Ihren Hochschulabschluss in einer anderen Sprache und in einem anderen Bildungssystem erworben. Die Zeugnisbewertung sorgt dafür, dass Arbeitgebende und Behörden den Wert Ihrer Qualifikation besser erkennen und einschätzen können. Deswegen verlangen viele Arbeitgebende eine Zeugnisbewertung als Voraussetzung für die Bewerbung – zum Beispiel im öffentlichen Dienst.
- Zum Anderen kann die Zeugnisbewertung für Ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland wichtig sein: Wenn Sie eine Blaue Karte EU beantragen möchten, müssen Sie die Vergleichbarkeit Ihres Hochschulabschlusses mit einem deutschen Abschluss nachweisen. Nutzen Sie dafür die Zeugnisbewertung.
Leben, lernen, arbeiten – je nachdem, was Sie in Deutschland machen möchten, kann eine Zeugnisbewertung für Ihren ausländischen Hochschulabschluss notwendig oder nützlich sein. Sie ist aber nicht für alle Ziele das richtige Dokument. Für welche Ziele sich die Zeugnisbewertung eignet und an welche weiteren Stellen Sie sich wenden können, erfahren Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).