Informationen rund um Transportmöglichkeiten mit Zügen
Sie benötigen kein Ticket, um nach Deutschland zu kommen.
Sie haben die Möglichkeit mit Ihrem ukrainischen Pass/ID oder einem ukrainischem Aufenthaltsnachweis von der Grenze bis Berlin, Dresden, Nürnberg oder München zu fahren und benötigen dafür keine weitere Fahrkarte.
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Flucht weiterreisen möchten, erhalten Sie von den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtende bzw. Aufnahmezentren der jeweiligen Bundesländer ein kostenfreies helpukraine-Ticket für eine einfache Fahrt ausgestellt, das in der 2. Klasse bis zu Ihrem gewünschten Zielort gilt.
Bitte zeigen Sie Ihren ukrainischen Ausweis (Pass/ID) oder Ihren ukrainischen Aufenthaltsnachweis dann bei der Fahrkartenkontrolle im Zug mit vor.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite: Zugportal.de
Sicherheitshinweis: Sie müssen für kein Ticket zahlen! Nehmen Sie sich vor Betrügern in Acht!
Sie können sich ganz frei in Deutschland bewegen. Die Weiterfahrt mit dem Zug im Fernverkehr zu einem anderen Ziel in Deutschland ist mit dem "helpukraine"-Ticket kostenfrei möglich. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Für die Einreise nach Deutschland reicht der ukrainische Pass oder ein entsprechendes ukrainisches Ausweisdokument.
Für die Weiterreise im Fernverkehr bekommen Sie ein kostenfreies Ticket „helpukraine“. Dieses buchen Sie mit einem eToken, den Sie auf einem Flyer bei den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder erhalten. Das helpukraine-Ticket wird bis zu Ihrem gewünschten Zielort in Deutschland für einen Reisetag ausgegeben, der maximal drei Tage in der Zukunft liegt.
Die Weiterreise ins Ausland ist mit einem helpukraine-Ticket nicht möglich.
Für die Weiterreise mit dem öffentlichen Nahverkehr (Regionalzug, S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn, Bus) benötigen Sie eine reguläre Fahrkarte.
Flüchtende aus der Ukraine, die aus Polen, Tschechien oder Österreich nach Deutschland einreisen, können mit ihrem Pass bis Berlin, Dresden, Nürnberg, München einreisen. Es ist keine Fahrkarte der Deutschen Bahn notwendig.
Wenn Sie anschließend zu Freunden, Verwandten oder Bekannten mit einem Fernverkehrszug (ICE, TGV, RJX, IC/EC) oder in Nahverkehrszügen (RE-/RB-Züge, S-Bahnen) innerhalb Deutschlands weiterreisen wollen, benötigen Sie eine Fahrkarte.
In den Aufnahmezentren der Bundesländer erhalten Sie dazu einen Flyer mit eToken, um ein kostenloses Ticket digital buchen zu können.
Der Flyer wird nur an ukrainische Flüchtlinge gegen Vorlage des ukrainischen Passes bzw. einer ukrainischen ID ausgegeben.
Für Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr ist in jedem Fall eine Fahrkarte erforderlich.
Ja, Sie können Ihre Kinder mitnehmen. Kinder unter 15 Jahre werden auf die Fahrkarte des Erwachsenen mit eingetragen.
Hunde können mitgenommen werden. Sie müssen angeleint sein und dürfen Mitreisende nicht stören.
Ein "helpukraine"-Ticket ist 2 Tage lang gültig.
Das helpukraine-Ticket gilt in allen DB Fernverkehrszügen. Darüber hinaus können auch Nahverkehrszüge genutzt werden, wenn sie in der Reiseverbindung enthalten sind. Für reine Nahverkehrsverbindungen muss eine reguläre Fahrkarte gekauft werden.