Der EU-Rat hat am 18. Juli 2022 die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen, in Anbetracht der Invasion der Ukraine durch Russland, in Bezug auf von der Ukraine gemäß ihren Rechtsvorschriften ausgestellte Fahrerdokumente beschlossen. Die Verordnung Nr. (EU) 2022/1280 tritt am 27.07.2022 in Kraft.
Bevor diese Verordnung jedoch ihre volle Wirkung entfalten kann, sind in Deutschland noch rechtliche Regelungen und technische Maßnahmen zu treffen.
Gemäß Art. 9 Absatz 2 der Verordnung endet diese spätestens am 6. März 2025, bzw. früher, wenn der Schutzstatus verloren geht. Das BMI hat entsprechende Hinweise zu den anspruchsberechtigten Personen auf seiner Homepage veröffentlicht PDF, 438 KB, nicht barrierefrei .
- Sie haben einen gültigen ukrainischen Führerschein:
Sie müssen bis zum Ablauf des Schutzstatus nichts unternehmen. Ihr ukrainischer Führerschein wird auf Basis der o.g. Verordnung derzeit in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder ein internationaler Führerschein sind nicht erforderlich. Dies gilt auch, wenn ihr ukrainischer Führerschein nach dem 31. Dezember 2021 abgelaufen ist.
Umschreibung des Führerscheins
Wenn Sie nach Ablauf des Schutzstatus langfristig in Deutschland wohnen werden, muss Ihr Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde umgeschrieben werden. Hierzu sollten Sie sich frühzeitig an die örtliche Fahrerlaubnisbehörde wenden. Einzelheiten erfahren Sie auf der Internetseite des BMDV sowie auf den dort verlinkten Merkblättern, abrufbar unter www.bmdv.de.
- Sie haben einen digitalen ukrainischen Führerschein
Kann bei Vorlage eines digitalen ukrainischen Führerscheins durch Abfrage bei den ukrainischen bestätigt werden, dass eine Fahrberechtigung besteht, wird diese anerkannt.
- Sie haben Ihren ukrainischen Führerschein verloren oder er wurde gestohlen:
Gehen Sie bitte zu der Fahrerlaubnisbehörde an dem Ort, in dem Sie leben.
Dort kann durch eine Abfrage beim ukrainischen Register geprüft werden, ob Sie im Besitz einer gültigen Fahrberechtigung sind.
Für die Abfrage werden folgende Daten benötigt, die die frühzeitige Fertigung einer Kopie des Führerscheins sinnvoll erscheinen lassen:
Seriennummer des ukrainischen Führerscheins (3 Buchstaben),
Führerschein-Nummer und
Geburtsdatum.
Eine Suche auf der Grundlage des Familiennamens ist nicht möglich.
Für die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B und BE sind grundsätzlich keine vorherigen ärztlichen Untersuchungen erforderlich. Für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE sind ärztlichen Untersuchungen erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich vor Ort bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Sofern das Vorliegen einer ukrainische Fahrberechtigung durch diese Abfrage bestätigt wird und Sie die erforderlichen ärztlichen Nachweise erbracht haben, erhalten Sie ein Dokument, mit dem Sie zunächst in Deutschland ein Fahrzeug führen dürfen. Sobald die o.g. Verordnung in deutsches Recht umgesetzt wurde, erhalten Sie einen Führerschein, mit dem Sie dann auch innerhalb der EU am Verkehr für die Dauer des Schutzstatus teilnehmen dürfen.
- Sie sind ein ukrainischer Berufskraftfahrer:
Das BMDV arbeitet aktuell zusammen mit den Bundesländern, dem Kraftfahrt-Bundesamt, der Bundesdruckerei und dem DIHT daran, die erforderlichen Verfahren und Rechtsgrundlagen zur vorübergehenden Anerkennung ukrainischer Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland zu schaffen, die von der EU gefordert werden. Das BMDV wird Sie auf der Homepage stets aktuell informieren.
Regelungen für Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen
Für in der Ukraine zugelassene Fahrzeuge hat sich das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit den Ländern darauf verständigt, diese zunächst für den Zeitraum von einem Jahr als im sogenannten internationalen Verkehr befindlich anzusehen. Besitzen Sie ein Fahrzeug mit ukrainischem Kennzeichen, müssen Sie dieses gemäß der aktuellen Regelung im ersten Jahr nach Ihrem Grenzübertritt in Deutschland noch nicht zulassen.
Für Fahrzeuge mit einer ukrainischen Zulassung, die sich länger als ein Jahr in Deutschland befinden, können in den meisten Bundesländern zulassungsrechtliche Ausnahmegenehmigungen beantragt oder bestehende Ausnahmegenehmigungen verlängert werden. Liegt eine Ausnahmegenehmigung vor, können Sie Ihr Fahrzeug noch bis 30.09.2024 ohne eine deutsche Zulassung nutzen. Ob eine Ausnahmegenehmigung im Einzelfall erteilt oder verlängert wird oder eine Zulassung erforderlich ist, ist mit der jeweils zuständigen Zulassungsbehörde vor Ort zu klären.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie nicht erklärt haben, dauerhaft in Deutschland leben zu wollen. Andernfalls müssen Sie Ihr Fahrzeug ab dem Zeitpunkt Ihrer Erklärung in Deutschland mit einem deutschen Kennzeichen zulassen. Kfz-Zulassungen werden von der zuständigen in der Kfz-Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort vorgenommen. In der Regel müssen Sie dafür vorher einen Termin vereinbaren. Die an Ihrem Wohnort zuständige Zulassungsstelle sowie die Öffnungszeiten finden Sie (in deutscher Sprache) im Zulassungsstellen-Finder.
Dabei ist zu beachten, dass die Anwendung und Umsetzung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften den Ländern bzw. den nach Landesrecht zuständigen Stellen obliegt. Die Beurteilung konkreter Sachverhalte erfolgt somit durch die Zulassungsstellen der Länder in eigener Zuständigkeit.
In Anbetracht der Notlage der Flüchtenden aus der Ukraine haben sich die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer entschlossen, bis zum 31. Mai 2022 Schäden, die durch einen ggf. unversicherten ukrainischen Pkw in Deutschland verursacht werden, zu übernehmen. Nach einem Unfall ist damit das Verkehrsopfer im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssummen finanziell geschützt und der Fahrer eines unversicherten ukrainischen Pkw muss insoweit nicht befürchten, in Regress genommen zu werden. Die Regulierung übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat die Länder informiert und sie gebeten, die genannte Deckungszusage im Vollzug gegenüber ukrainischen Pkw in Deutschland schnellstmöglich zu berücksichtigen, damit solche Fahrzeuge zunächst auch ohne den Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung (die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr, sog. Grüne Karte) oder auch ohne eine eigens abgeschlossene Grenzversicherung in Deutschland fahren können.
Für den Zeitraum nach dem 31. Mai 2022 haben sich die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer bereiterklärt, den Haltern in der Ukraine zugelassener Fahrzeuge die Möglichkeit zum Abschluss befristeten Versicherungsschutzes nach dem Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz (AuslPflVG) anzubieten. Die konkreten Vertragskonditionen werden dabei im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der Vertragsfreiheit und der Entscheidung des jeweiligen Versicherers obliegen.
Alkohol am Steuer: ab 500 Euro
20 km/h zu schnell: ab 100 Euro
über 50 km/h zu schnell: ab 480 Euro
Rotlichtverstoß: ab 90-360 Euro
Überholverstoß: ab 30-300 Euro
Parkverstoß: ab 10-110 Euro
Handy am Steuer: ab 100 Euro
Nichtanlegen Sicherheitsgurt: ab 30 Euro
Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer PDF, 131 KB, nicht barrierefrei
Informationen zu relevanten Mobilitätsthemen und Besonderheiten bezüglich Autofahren in Deutschland bieten auch Automobilclubs wie zum Beispiel der ADAC. Die entsprechende Seite des ADAC in ukrainischer Sprache finden Sie hier.
Der ADAC bietet außerdem einen kostenlosen telefonischen und persönlichen Support für ukrainischsprachige Personen. Diesen finden Sie hier.