Für Geflüchtete gibt es bundesweit psychosoziale Unterstützungsangebote. Anlaufstellen sind zum Beispiel kommunale psychosoziale Beratungsstellen, die man über die Internet-Präsenzen der jeweiligen Kommune finden kann. Für weitergehende medizinische Hilfen der Psychiatrie und Psychotherapie können Sie sich an die regionalen Auskunftsdienste der Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Damit lassen sich gezielt Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit bestimmten Sprachkenntnissen suchen. Die Arztsuche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bietet eine Übersicht über alle regionalen Suchdienste. Für einen schnellen Überblick bietet das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, die eine bundesweite Übersicht aller Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit ukrainischen oder russischen Sprachkenntnissen sowie der psychosozialen Zentren anbietet.
In Deutschland gibt es unterschiedliche Arten an psychosozialen Unterstützungsangeboten, darunter:
- Beratung über das Internet oder per Telefon
- Beratung in den (Notfall-)Unterkünften der Bundesländer
- Beratungsangebote in Städten oder Gemeinden, beispielsweise in psychosozialen Zentren
- Beratung und Behandlung von Psychotherapeuten und Ärzten für Psychiatrie und Psychotherapie oder für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Beratung und Behandlung in psychiatrischen Kliniken
Unter folgendem Link finden Sie eine Auflistung an telefonischen Beratungsangeboten für kritische Lebenssituationen, darunter u.a. psychologische Beratungsstellen: Hilfetelefon
Die kostenlose und vertrauliche Telefonberatung der „Helpline Ukraine“ bietet Unterstützung in ukrainischer und russischer Sprache für Menschen, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind - montags bis freitags von 14 bis 17 Uhr unter: 0800 500 225 0
Die Charité bietet kostenlos und unverbindlich eine Videosprechstunde für aus der Ukraine geflüchtete Personen an, die psychologische Unterstützung benötigen. Die Videosprechstunde wird in Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch angeboten.
Das Projekt “Depsy” bietet eine kostenlose ukrainischsprachige Hotline, die dabei hilft, sich im deutschen System der psychischen Gesundheit zurechtzufinden und ukrainischsprachige professionelle Hilfe in der Nähe (bundesweit) zu finden. Außerdem wurde ein Telegrambot "Depsy" erstellt, um das Bewusstsein für mentale Gesundheitsprobleme zu erhöhen und die Hotline Kontaktdaten und weitere Informationen zu teilen. Das Projekt wird von einem internationalen Team von Fachleuten für mentale Gesundheit und Forscher*innen geleitet, unter anderem vom Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI Mannheim).
Ab dem 1. Juni 2022 haben hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII). Sie erhalten auf diese Weise Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw. zum vollen Leistungsumfang der GKV. Zum Leistungsumfang der GKV gehört auch psychotherapeutische Beratung und Therapie.
Versicherte in der GKV können ohne vorherige Konsultation einer Ärztin oder eines Arztes zugelassene Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Anspruch nehmen, wenn sie psychisch krank sind. Dabei stehen ihnen neben den psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten auch Psychotherapeutinnen und -therapeuten zur Verfügung. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten beziehungsweise nach den reformierten Aus- und Weiterbildungsregeln aus-/weitergebildete zukünftige Fachpsychotherapeutinnen und -therapeuten für Kinder und Jugendliche behandeln Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr.
Mit der Einführung psychotherapeutischer Sprechstunden im Jahr 2017 wurde ein niedrigschwelliger Zugang zur ambulanten Psychotherapie geschaffen. An die Sprechstunde können sich eine Akutbehandlung und sogenannte probatorische Sitzungen anschließen. Bei ihnen handelt es sich um Gespräche, die zur weiteren diagnostischen Klärung des Krankheitsbildes, zur weiteren Indikationsstellung und zur Feststellung der Eignung der Patientin oder des Patienten für ein bestimmtes Psychotherapieverfahren dienen. Darüber hinaus gehende Psychotherapiesitzungen in dem geeigneten Verfahren müssen bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Die Anträge dazu stellen in der Regel die Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten in Absprache mit ihren Patientinnen und Patienten.
Die Wahl einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten oder einer Ärztin oder eines Arztes für Psychiatrie und Psychotherapie oder für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie erfolgt selbstständig, wobei eine Terminvereinbarung für deren Besuch häufig mit längeren Wartezeiten verbunden sein kann.
Wenn Sie Kriegsverbrechen in der Ukraine gesehen oder erlebt haben, können Sie sich damit an jede Polizeidienststelle wenden. Ihre Hinweise helfen, Taten strafrechtlich zu verfolgen. Hier erfahren Sie mehr.
Weitere Informationen zum Umgang mit psychischen Belastungen finden Sie hier PDF, 221 KB, nicht barrierefrei .
Informationen zum Thema Depression finden Sie auf der Plattform iFightDepression. Dort steht - neben zahlreichen Informationen für Betroffene und Angehörige - auch ein Selbsttest zur Verfügung.