Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit, die durch Bakterien verursacht wird. Die Bakterien befallen überwiegend die Lunge, können aber auch fast jedes andere Organ betreffen und schwere Erkrankungen auslösen. In den meisten Fällen bricht die Krankheit jedoch nicht aus. Die Abkürzung ist TB oder Tbc. TB ist eine meldepflichtige Krankheit. Das heißt, Ärztinnen und Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, eine behandlungsbedürftige Tuberkulose dem Gesundheitsamt zu melden. Sie als Patientin oder Patient haben keine negativen Folgen – wie z. B. Auswirkungen auf Ihren Aufenthaltstitel – zu befürchten. Ziel der Meldung ist, dass Personen, die sich bei Ihnen angesteckt haben können, gefunden werden, damit auch Ihre Kontakte frühzeitig eine vorbeugende Behandlung erhalten. Somit wird verhindert, dass die Krankheit ausbricht und sich weiterverbreitet.
Das örtliche Gesundheitsamt steht Ihnen für weitere Beratung zur Verfügung. Da Tuberkulose gemeldet werden muss, liegen dort Informationen zur aktuellen Situation und große Erfahrung im Umgang mit der Krankheit vor.
Weitere (Fach-)Informationen finden Sie auch im Internet auf den Seiten des Robert Koch-Instituts (in deutscher und englischer Sprache) sowie des Deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tuberkulose (in deutscher und englischer Sprache).
Weitere Informationen zum Thema Infektionsschutz durch Hygiene finden Sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (in deutscher Sprache).
Tuberkulose wird meist von Mensch zu Mensch übertragen: Bei einer offenen Lungentuberkulose scheiden Erkrankte die Erreger vor allem beim Husten und Niesen aus. Dabei gelangen feinste erregerhaltige Tröpfchenkerne (sogenannte Aerosole) in die Luft und können anschließend von anderen Menschen eingeatmet werden. Tuberkulose ist nicht hochansteckend. Ob es zu einer Ansteckung kommt, hängt unter anderem davon ab, wie lange und intensiv der Kontakt mit Erkrankten war und wie empfänglich die Person für eine Infektion ist.
Eine Impfung gegen Tuberkulose wird in Deutschland seit 1998 nicht mehr empfohlen. Gehen Sie jedoch mit Husten, der seit länger als drei Wochen anhält, unbedingt zur Ärztin oder zum Arzt.
Weitere nützliche Informationen rund um das Thema sowie Ansprechpersonen finden Sie auf den Seiten des Deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung von Tuberkulose (DZK) (u.a. in ukrainischer, russischer und englischer Sprache).
Eine vorbeugende Behandlung wird empfohlen, wenn nach dem Kontakt mit Erkrankten eine Infektion bei der Kontaktperson nachgewiesen wird. Sie kann den Ausbruch der Erkrankung verhindern. Bei kleinen Kindern sollte aufgrund ihrer besonderen Empfänglichkeit und des höheren Erkrankungsrisikos umgehend nach Kontakt eine vorbeugende Behandlung begonnen werden, auch wenn eine Infektion noch nicht nachweisbar ist. Die Infektion bzw. die Erkrankung können dadurch verhindert werden. Die Einnahme der Medikamente wird ärztlich angeordnet.
Besonders gefährdet sind enge Kontaktpersonen von Patienten mit einer offenen Lungentuberkulose sowie Menschen mit einer Abwehrschwäche, beispielsweise durch eine HIV-Infektion oder durch Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr deutlich schwächen, sowie Diabetiker, Alkoholkranke und Kleinkinder. Drogengebrauch, Wohnungslosigkeit, Mangelernährung, eine unzureichende Gesundheitsversorgung oder schwierige soziale Verhältnisse sind weitere Risikofaktoren für eine Ansteckung mit Tuberkulose.
Am häufigsten kommt es zu einer Erkrankung der Lunge. Sie beginnt in der Regel mit unspezifischen Beschwerden wie Müdigkeit und Abgeschlagenheit. Es können zudem Fieber, Appetitmangel mit ungewolltem Gewichts-verlust und nächtliches Schwitzen auftreten. Typische Beschwerden sind auch länger bestehender Husten, gelegentlich mit blutigem Auswurf und Schmerzen beim Atmen.
Seltener werden andere Organe befallen; Bakterien können sich über die Lymph- oder Blutbahn im Körper aus-breiten und somit auch andere Organe befallen, zum Beispiel Knochen, Gelenke oder Lymphknoten. Eine Gefahr andere anzustecken ist bei diesen TB-Formen eher unwahrscheinlich. Trotzdem sollten Sie sich ärztlich behandeln lassen, um auszuschließen, dass die Erkrankung in der Lunge ausbricht.
Eine ansteckende Lungentuberkulose lässt sich am zuverlässigsten durch das Röntgen des Brustkorbs, sogenannter Thorax, erkennen. Haut-, Spuck- und Bluttests sind im Vergleich nicht so zuverlässig und werden in der Regel nur bei Personen eingesetzt, für die die Röntgenuntersuchung nicht empfohlen wird, zum Beispiel Schwangere, Kinder unter 15 Jahren.
Bei der Röntgenuntersuchung werden Bilder von bestimmten Bereichen des Körpers erstellt. Die dabei genutzte Röntgenstrahlung wird auf die Bereiche begrenzt, in denen eine Veränderung vermutet wird. Eine Lungentuberkulose kann anschließend von einem Arzt oder einer Ärztin auf den Bildern erkannt werden.
Aufgrund der technologischen Entwicklungen ist die Röntgenuntersuchung mit einer sehr geringen Strahlendosis verbunden. Die Belastung durch die Strahlen ist daher sehr gering. Ob für Sie eine Untersuchung auf Tuberkulose in Frage kommt, besprechen Sie am besten mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. So können Sie sich und andere am besten schützen.
Eine Infektion kann man ab 6 bis 8 Wochen nach der Übertragung nachweisen. Der Nachweis zeigt aber nicht, ob man auch erkrankt sich, sondern nur, dass sich der Körper mit dem Erreger auseinandersetzt. Nur etwa 5 bis 10 Prozent der Jugendlichen und Erwachsenen erkranken nach einer Ansteckung. Bei Kleinkindern und Menschen mit ausgeprägter Abwehrschwäche sind es ca. 20 bis 40 Prozent.
Bricht die Krankheit aus, so lässt sich Tuberkulose meist gut behandeln. Ohne Behandlung kann die Erkrankung allerdings tödlich verlaufen. Insofern suchen Sie bei einer Tuberkulose oder einem entsprechenden Verdacht in jedem Fall eine Ärztin oder einen Arzt auf. Insbesondere eine Hausarzt-, Kinderarzt- oder Lungenarztpraxis kann Ihnen helfen.
Ansteckend sind Patienten mit einer offenen Lungentuberkulose, solange sie vermehrungsfähige Erreger mit dem Husten ausscheiden und diese im Auswurf nachweisbar sind. Bei der Einnahme von wirksamen Medikamenten sind Erkrankte meist nach 2 bis 3 Wochen nicht mehr ansteckend.
Weitere nützliche Informationen rund um das Thema sowie Ansprechpersonen finden Sie auf der Website des DZK (u.a. in Ukrainisch, Russisch und Englisch) oder auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (auf Ukrainisch).
HIV steht für die englische Abkürzung „Human Immunodeficiency Virus“. Eine Infektion mit dem HI-Virus schädigt oder zerstört bestimmte Zellen der Immunabwehr und macht den Körper anfällig für Erkrankungen, die bei nicht infizierten Menschen in der Regel unproblematisch verlaufen. Unbehandelt kann eine HIV Infektion zu AIDS führen. AIDS steht für „Acquired Immunodeficiency Syndrome“ und bedeutet „Erworbenes Immunschwächesyndrom“.
Die Ansteckung mit dem HI-Virus erfolgt am häufigsten beim Geschlechtsverkehr. Ein weiterer Übertragungsweg ist die Ansteckung durch HIV-infiziertes Blut. Dies gilt insbesondere für den gemeinsamen Gebrauch von Spritzen und Spritzenzubehör unter Drogengebrauchenden. Zur Vermeidung einer HIV-Übertragung bei der Anwendung von Blutprodukten werden in Deutschland die Spender sorgfältig ausgewählt und das gespendete Blut regelmäßig auf das HI-Virus getestet. Ebenso können Schwangerschaft, Geburt und Stillen bei Müttern mit HIV zu einer Ansteckung des Kindes führen. Durch verschiedene Maßnahmen, lässt sich dieses Risiko jedoch sehr stark senken, wenn die HIV-Infektion der Mutter bekannt ist. Bei erfolgreicher antiretroviraler Behandlung der Mutter kann eine natürliche Geburt erfolgen.
Kondome, saubere Spritzen und Spritzutensilien schützen vor einer HIV-Infektion. Auch die medikamentöse Vorsorge „PrEP“ (Prä-Expositions-Prophylaxe) beugt eine HIV-Infektion vor. Seit 1. September 2019 werden Arzneimittel zur Vorbeugung einer Infektion mit dem HI-Virus für Menschen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei der Einnahme der PrEP ist es notwendig, sich vor Beginn und regelmäßig während der Einnahme der PrEP auf HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (STI) testen zu lassen.
Bei Menschen mit HIV führt die regelmäßige Einnahme von antiretroviralen Medikamenten dazu, dass die Virusmenge im Blut sehr gering ist, so dass HIV nicht nachweisbar ist und nicht übertragen werden kann (n = n: nicht nachweisbar = nicht übertragbar). Die meisten Menschen mit HIV, die unter Behandlung stehen, können lange Zeit mit dem Virus leben, ohne an AIDS zu erkranken. Um die Übertragung von anderen sexuell übertragbaren Infektionen auszuschließen, ist die Kondomnutzung in vielen Situationen dennoch sinnvoll.
Ein HIV-Test ist sinnvoll, wenn eine Risikosituation bestanden hat und eine HIV-Infektion nicht auszuschließen ist. Auch in der Schwangerschaftsvorsorge wird ein HIV-Test angeboten und empfohlen. Viele Gesundheitsämter bieten anonyme und kostenlose HIV-Tests in Deutschland an. Auch bei Ärzten und einigen AIDS-Hilfen kann man sich auf HIV testen lassen. Seit September 2018 können CE-gekennzeichnete HIV-Selbsttests zum Beispiel in Apotheken und im Internet gekauft werden. Diese Tests können erst 12 Wochen nach einem möglichen Infektionsrisiko durchgeführt werden. Bei einem reaktiven Ergebnis ist ein Bestätigungstest bei einem Arzt durchzuführen. Erst dann liegt eine gesicherte HIV-Diagnose vor.
Bis heute ist die Infektion mit HIV jedoch nicht heilbar und es gibt keine Impfung, die vor der Ansteckung mit HIV schützt.
Weitere Informationen finden Sie bei der Deutschen Aidshilfe (u.a. in ukrainischer und russischer Sprache).