Als Dachverband der Seniorenorganisationen sammelt die BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen Informationen zu Unterstützungsangeboten für ältere Ukrainerinnen und Ukrainer und informiert über die Situation älterer Menschen in der Ukraine.
Mehr Informationen finden Sie (in deutscher Sprache) unter folgendem Link: www.bagso.de.
Wer in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgeht, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und zahlt Beiträge in die Rentenkasse ein. Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung können beansprucht werden, wenn zuvor mindestens 5 Jahre Beiträge eingezahlt wurden (allgemeine Wartezeit im Sinne einer Mindestversicherungszeit). Hierunter fallen neben Pflichtbeitragszeiten aus Erwerbstätigkeit auch zum Beispiel solche Zeiten, für die Pflichtbeiträge für Kindererziehungszeiten entrichtet wurden.
Somit können gleichermaßen auch ukrainische Staatsbürger, die in Deutschland arbeiten, Rentenansprüche erwerben, sofern sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die jeweilige Rente erfüllen. Dabei gilt dasselbe Eintrittsalter wie für deutsche Staatsbürger – je nach Art der Altersrente – zwischen 63 und (zukünftig ab 2031) 67 Jahren.
Mehr Informationen und Ansprechpartner finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Hinweis: Im Bereich „Gesundheitsversorgung“ finden Sie weitere wichtige Informationen rund um die Themen Pflege und Gesundheit.
Mehrgenerationenhäuser gibt es nahezu überall in Deutschland – insgesamt sind es rund 530 Orte der Begegnung, die das nachbarschaftliche Miteinander fördern. Alle Menschen sind herzlich willkommen – Menschen jeden Alters und mit verschiedenen kulturellen und religiösen Hintergründen. Sie verbringen gemeinsame Zeit, lernen von- und miteinander, sind füreinander da und gestalten mit viel ehrenamtlichem Engagement „ihr“ Mehrgenerationenhaus. Wer sich sonst im Alltag nie begegnet wäre, trifft sich hier – zum Beispiel in Sprachkursen, im Repair-Café oder bei der Hausaufgabenbetreuung.
Mehrgenerationenhäuser sind fest in ihren Kommunen verankert und nah dran am Geschehen. So entstehen viele einzigartige Angebote für die Menschen vor Ort. Hier sind ein paar Beispiele, was Sie im Mehrgenerationenhaus machen können:
- Kommen Sie auf einen Kaffee vorbei, tauschen Sie sich aus und lernen Sie Menschen jeden Alters kennen – im „Offenen Treff“ sind alle willkommen.
- Sie haben Lust, sich zu engagieren, Ihre Talente und Fähigkeiten auszuprobieren? Mit einem Ehrenamt bringen Sie sich und andere zum Strahlen.
- Lernen Sie von- und miteinander – zum Beispiel, um den Berufseinstieg zu meistern oder um auch im Alter Smartphone, Tablet und Co. zu nutzen.
- Hauchen Sie gemeinsam alten Dingen neues Leben ein und sorgen Sie so für Nachhaltigkeit – zum Beispiel in Tauschbörsen oder in der Fahrradwerkstatt.
- Lassen Sie sich im Mehrgenerationenhaus beraten und holen Sie sich Unterstützung – zum Beispiel mit Tipps bei Erziehungsfragen oder bei der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.
- Bringen Sie sich mit Ihrer Meinung ein, wenn es darum geht, Ihre Nachbarschaft mitzugestalten – in den Mehrgenerationenhäusern wird Ihre Stimme gehört.
Mehr Informationen erhalten Sie unter www.mehrgenerationenhaeuser.de
Die bundesweit rund 500 Seniorenbüros sind Anlaufstellen für ältere Menschen, die sich ehrenamtlich betätigen, mit anderen treffen oder Unterstützung im Alltag suchen. In den Seniorenbüros finden sie kompetente Ansprechpersonen für alle Fragen rund um das Alter. Die Büros vermitteln ehrenamtliche Tätigkeiten im lokalen Umfeld, organisieren eigene Projekte und bieten viel Begleitung und Qualifizierung sowie angemessene Rahmenbedingungen. Sie fördern das selbstbestimmte Wohnen und Leben im Alter, vermitteln Hilfen und gestalten die Sozialplanung in der Kommune mit.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V. (BaS) ist der Zusammenschluss der Seniorenbüros. Sie begleitet derzeit zwei Projekte zur Unterstützung geflüchteter Menschen: 17 Seniorenbüros sind im BaS-Projekt „Alt & Jung – Chancenpatenschaften“ im Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen“ beteiligt. Die Erfahrungen aus dem seit 2016 laufenden Projekt werden jetzt genutzt, um Geflüchtete aus der Ukraine zu unterstützen. Weitere neun Seniorenbüros engagierten sich im BaS-Projekt „Generationen-Kulturen-Vielfalt“ im Programm „Demokratie leben!“ und organisieren Begegnungen mit Geflüchteten.
Die Seniorenbüros bzw. die Ehrenamtlichen aus den beiden BaS-Projekten sowie viele weitere Seniorenbüros in ganz Deutschland
- heißen Geflüchtete beim Ankommen willkommen und helfen bei akutem Bedarf
- unterstützen bei der Erstversorgung und begleiten sie zu Ämtern
- besorgen das Notwendigste (z.B. Lebensmittel, Kleidung, Spielzeug, Hygieneartikel)
- öffnen ihre Begegnungsorte für Geflüchtete
- vermitteln Partnerschaften zwischen älteren Engagierten und geflüchteten Menschen aus aller Welt
- suchen nach Wohnmöglichkeiten und bieten vereinzelt selbst Unterkünfte an
- organisieren Benefizkonzerte und andere Spenden-Aktionen.
Mehr Informationen erhalten Sie unter: seniorenbueros.org, www.chancenpatenschaften.de und www.generationen-kulturen-vielfalt.de
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Sie wurde 1995 eingeführt und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Es gilt eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Krankenversicherten. In der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte sind in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert, das gilt auch bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer privat krankenversichert ist, muss sich in der privaten Pflege-Pflichtversicherung versichern. Für die private Pflege-Pflichtversicherung gibt es dabei verschiedene Vorgaben, beispielsweise müssen Art und Umfang der Leistungen jeweils den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sein.
Oberstes Ziel der Pflegeversicherung ist, pflegebedürftige Menschen ihren Pflegebedürfnissen und ihrer Pflegesituation entsprechend zu unterstützen, sodass sie den Pflegealltag möglichst selbstbestimmt gestalten können. Wann und welche Leistungen Pflegebedürftige aus der Versicherung bekommen, hängt von dem Grad der Einschränkungen ihrer Selbständigkeit und ihrer Fähigkeiten – das heißt: dem festgestellten Pflegegrad –, der Pflegesituation (z. B. Pflege zu Hause oder im Pflegeheim) und davon ab, wer die Pflegeleistungen übernimmt (z. B. Angehörige oder einer ambulanter Pflegedienst).
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden, bei dem auch geprüft wird, ob die Pflegebedürftigkeit auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, bestehen wird. Ist das nicht der Fall, werden zwar keine Leistungen der Pflegeversicherung gewährt, es können aber – wenn finanzielle Bedürftigkeit besteht – Leistungen aus dem Recht der Sozialhilfe, insbesondere “Hilfe zur Pflege”, in Betracht kommen. Um Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung zu haben, müssen die Versicherten zudem in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung auf Leistungen aus der Pflegeversicherung mindestens zwei Jahre als Mitglied versichert oder in der Pflegeversicherung familienversichert gewesen sein. Für versicherte Kinder gilt diese Vorversicherungszeit als erfüllt, wenn ein Elternteil sie erfüllt. Ist die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, liegen aber die dafür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen vor, kann indes auch hier ein Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe, insbesondere auch „Hilfe zur Pflege“, in Betracht kommen.
In der Pflegeversicherung sollen Pflegebedürftige selbst darüber entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden. Die Pflegeversicherung unterstützt deshalb auch, wenn sich Betroffene dafür entscheiden, statt von einem ambulanten Pflegedienst von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlich Tätigen versorgt zu werden. Stellt man seine Pflege damit selbst sicher, zahlt die Pflegeversicherung das sogenannte Pflegegeld. Sofern nahe Angehörige die Pflege in häuslicher Umgebung übernehmen möchten, können sich diese für die Pflege nach den Regelungen des Pflegezeitgesetzes sowie des Familienpflegezeitgesetzes für eine bestimmte Zeit (bis max. 24 Monate) von der Arbeit vollständig oder teilweise freistellen lassen.
Pflegebedürftige können auch einen ambulanten Pflegedienst oder ambulanten Betreuungsdienst nutzen. Dieser unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er bietet Familien Unterstützung bei der Pflege und Hilfe im Alltag; damit wird es für pflegende Angehörige zum Beispiel leichter, Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren können.
Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Leistungen der Pflegeversicherung, die dann zum Einsatz kommen, wenn sie konkret gebraucht werden. Wann immer man bei Fragen zur Pflege Unterstützung braucht, sollte man die Beratung der Pflegekassen und der privaten Pflege-Versicherungsunternehmen in Anspruch nehmen. Die Beratung kann auf Wunsch auch zu Hause stattfinden und ist für die Beratenen kostenfrei.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums sowie unter folgendem Link: www.wege-zur-pflege.de
Entscheiden Sie ältere oder pflegebedürftige Menschen dazu, nicht zu Haus gepflegt oder betreut zu werden, sondern in einer Pflegeeinrichtung oder in einer anderen Wohnform, dann können bei Abschluss eines Vertrages mit dem Unternehmen die verbraucherschützenden Vorschriften des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) zu berücksichtigen sein. Mehr Informationen zum WBVG werden auf der Homepage des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend unter folgenden Link zur Verfügung gestellt: www.bmfsfj.de
Hinweis: Im Bereich „Gesundheitsversorgung“ finden Sie weitere wichtige Informationen rund um die Themen Pflege und Gesundheit.