Egal ob Sie nur 3 Wochen, 6 Monate oder für immer zurückkehren – Sie müssen sich über die Dauer Ihres Aufenthalts in der Ukraine im Vorfeld im Klaren sein, denn davon abhängig gelten unterschiedliche Regeln und Vorschriften.
Verfügen Sie bereits über einen Aufenthaltstitel und eine entsprechende Bescheinigung nach Artikel 24 Aufenthaltsgesetz, können Sie in die Ukraine reisen und jederzeit nach Deutschland zurückkehren.
Reisen in die Ukraine können nach der deutschen Rückkehrpolitik in Abhängigkeit von ihrer Dauer in drei große Gruppen oder Kategorien eingeteilt werden: 1) kurzfristige Reisen von bis zu 3 Wochen (21 Kalendertagen) pro Jahr; 2) langfristige Reisen von bis zu 6 Monaten; 3) Rückkehr in die Ukraine.
Die Dauer einer Reise hat unmittelbaren Einfluss auf Ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland und auch darauf, ob Sie Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Bürgergeld) beziehen können.
Wenn Sie vorübergehenden Schutz genießen, können Sie für eine Dauer von bis zu 3 Wochen (21 Kalendertagen) pro Jahr – einschließlich Wochenenden und Feiertagen – in Ihre Heimat reisen und nach Deutschland wieder zurückkehren. In diesem Fall wird, sofern das Jobcenter Ihrer Abwesenheit zugestimmt hat, das Bürgergeld weiterhin gezahlt und die Registrierung in Deutschland bleibt gültig.
Wichtig ist, dass der Grund für die Kurzreise vorübergehender Natur ist, da Deutschland die Aufenthaltsgenehmigung sonst widerrufen kann. Wenn Sie also aufgrund eines Ausbildungsbeginns oder einer längerfristigen Pflege eines Familienmitglieds in die Ukraine reisen, kann dies als nicht nur vorübergehender Grund betrachtet werden und zum Widerruf Ihres Aufenthaltstitels führen. In diesem Fall ist es wichtig, die Zustimmung des Jobcenters für die geplante Abwesenheit rechtzeitig, am besten 1-2 Wochen im Voraus, per E-Mail oder bei einem Termin vor Ort zu beantragen.
Der Antrag beim Jobcenter soll die Dauer der Reise, den voraussichtlichen Termin für Ausreise und Rückkehr sowie den Zielort enthalten. Dies kann formlos in Schriftform geschehen. Es empfiehlt sich außerdem, vor der Ausreise in die Ukraine die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels zu überprüfen und ggf. deren Verlängerung zu beantragen (dies gilt auch für langfristige Reisen).
Achtung: Liegt Ihre Reisedauer zwischen drei und sechs Wochen, wird das Bürgergeld lediglich für die Dauer von drei Wochen bezahlt.
Dauert Ihre Reise länger als sechs Wochen, wird die Zahlung von Bürgergeld in der Regel eingestellt. Sie müssen dann erneut einen Antrag stellen, wenn Sie wieder in Deutschland sind. Zudem müssen Sie das Jobcenter vor Ihrer Ausreise über Ihre Reise informieren.
Es empfiehlt sich außerdem, vor der Ausreise in die Ukraine die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels zu überprüfen und ggf. deren Verlängerung zu beantragen (dies gilt auch für kurzfristige Reisen).