Die Bundesregierung möchte Ihnen das Ankommen und Einleben in Deutschland erleichtern. Dazu gibt es eine Reihe von Angeboten, die Ihnen offenstehen, auch wenn noch nicht klar ist, wie lange Sie in Deutschland bleiben. Ein Integrationskurs hilft Ihnen, sich in Deutschland zurecht zu finden: Sie lernen die deutsche Sprache und das Wichtigste über die deutsche Geschichte, Kultur und Rechtsordnung. Anträge und alles, was Sie dazu wissen müssen, finden Sie auf dieser Seite.
Um Ihnen die erste Orientierung in Deutschland zu erleichtern und den Beratungsbedarf zu decken, hat die Bundesregierung entschieden, folgende Kurse und Angebote für Schutzsuchende aus der Ukraine, die über eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG verfügen, zu öffnen:
- Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
- Jugendmigrationsdienste (JMD) Migrationsberatung für junge Menschen bis 27 Jahre (jugendmigrationsdienste.de)
- Erstorientierungskurse für Asylbewerber (EOK)
- Programm „Migrantinnen einfach stark im Alltag“ (MiA-Kurse)
- Integrationskurse
Außerdem können sie auch an einem Berufssprachkurs teilnehmen.
Die Migrationsberatung (MBE) ist ein individuelles Beratungsangebot, an das Sie sich mit Ihren persönlichen Fragen rund um das Einleben in Deutschland wenden können, z.B. zur Wohnungs-, Arbeits- oder Arztsuche. Sie können dafür auch die App "mbeon.de" benutzen. Die Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen aller Beratungsstellen der MBE finden Sie unter bamf-navi.bamf.de.
Erstorientierungskurse (EOK) sind ein niedrigschwelliges Angebot, um einen Überblick über das Leben in Deutschland und einfache Deutschkenntnisse zu Themen wie z.B. Gesundheit, Arbeit oder Bildung zu vermitteln.
MiA-Kurse richten sich speziell an Frauen und begleiten diese beim An- und Weiterkommen in Deutschland. Die Teilnehmerinnen erhalten relevante Informationen für den Alltag, z.B. wie das Schul- und Bildungssystem in Deutschland funktioniert oder welche Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung es für sie gibt.
Integrationskurse sind deutlich umfangreicher und bestehen immer aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Im Sprachkurs erlernen Sie die Grundlagen der deutschen Sprache, um z.B. Briefe oder E-Mails schreiben oder sich auf eine Arbeitsstelle bewerben zu können. Im Orientierungskurs geht es um Themen wie die deutsche Rechtsordnung sowie die Geschichte und Kultur Deutschlands. Sie lernen dort Ihre Rechte und Pflichten kennen und bekommen die Werte vermittelt, die in Deutschland besonders wichtig sind, z.B. Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung. Neben allgemeinen Integrationskursen gibt es auch spezielle Kurse z.B. für Frauen oder Jugendliche sowie Intensivkurse. Am Ende des Integrationskurses stehen sowohl eine Sprachprüfung als auch ein Abschlusstest zum Leben in Deutschland sowie bei Bestehen der Prüfungen ein Zertifikat.
Berufssprachkurse (BSK) bauen auf den Integrationskursen auf und bereiten die Teilnehmer auf die Arbeitswelt in Deutschland vor. Neben Basiskursen gibt es hier auch Kurse mit unterschiedlichen Ziel-Sprachniveaus.
Die Beratungsangebote stehen Ihnen kostenlos zur Verfügung.
Die Teilnahme am Integrationskurs ist in der Regel kostenpflichtig. Unter bestimmten Bedingungen ( z.B. bei Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Bürgergeld)) können die Kosten jedoch übernommen werden.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Wenn Sie innerhalb von zwei Jahren (bzw. drei Jahren bei einem Spezialkurs) ab Ausstellung Ihrer Teilnahmeberechtigung erfolgreich an einem allgemeinen Integrationskurs teilgenommen haben (Abschlusstest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ mit mindestens Niveau B1 und Erreichen der notwendigen Punktzahl im Test „Leben in Deutschland“) können Sie auf Antrag die Hälfte des von Ihnen gezahlten Kostenbeitrages zurückerhalten.
Wenn Sie Fragen zum Integrationskurs haben, können Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Regionalstelle des BAMF wenden. Die Kontaktdaten können Sie über die Seite BAMF-NAvI
Geflüchteten aus der Ukraine stehen grundsätzlich alle vom BAMF geförderten Kurse zur Verfügung, die Anmeldung für die Integrationskurse erfolgt auf Antrag beim BAMF. Ihr Jobcenter hilft Ihnen, einen Berufssprachkurs zu beantragen und zu finden. Für die Erstorientierungs- und MiA-Kurse sowie die Migrationsberatung können Sie sich direkt bei den Kursträgern anmelden. Über das BAMF-NAvI lässt sich unkompliziert das passende Kurs in Ihrer Nähe finden.
Ausführliche Informationen zu allen Kursen und Angeboten sowie zu den Anmeldemodalitäten im Detail erhalten Sie in unserem Informationsblatt: " Integrationsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine PDF, 421 KB, nicht barrierefrei "
Im vhs-Lernportal finden Sie Online-Deutschkurse auf verschiedenen Stufen von A1 bis B2. Diese Kurse sind für das Selbststudium geeignet. Lernende werden von Online-Tutoren begleitet, die Aufgaben korrigieren, Feedback geben, individuell beraten und motivieren. Das Lernportal erfordert keine Vorkenntnisse. Es ist für die Nutzung auf Smartphones optimiert und kann über eine App auch genutzt werden, wenn vorübergehend keine Internetverbindung besteht. Der Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. hat die Start- und Registrierungsseite sowie weitere Inhalte auch in die ukrainische Sprache übersetzen lassen.
Im Online-Deutschkurs "Nicos Weg" lernt man interaktiv Deutsch für den Alltag. Der mobile Kurs ist für Tablet und Smartphone geeignet und steht in vielen Ausgangssprachen zur Verfügung: dw.com/nico
Vom Goethe Institut steht der „Deutschtrainer“ als App zur Verfügung. Zudem gibt es weitere kostenlose Übungsangebote, zum Beispiel Sprachübungen zu bestimmten Themen wie "Leben und Alltag" oder "Arbeit und Beruf", Angebote für Kinder und Jugendliche, eine Video-Lernreihe auf YouTube, Podcasts und die Online-Community "Deutsch für dich" zum gemeinsamen Deutschlernen: Goethe Institut: Übungsangebote Deutschlernen
Weitere digitale Sprachkurs-Angebote um Deutsch zu lernen mit Ukrainisch oder Russisch als Ausgangssprache finden Sie auf der Seite von Deutsche Welle (DW). Dort stehen für Sie neben Basiskursen auch langsam gesprochene Nachrichten auf Deutsch zur Verfügung.
Zusätzlich bietet auch die Sprachlern-App Babbel kostenlose Online-Kurse für ukrainische Geflüchtete an. Weitere Informationen zu dem Angebot von Babbel finden Sie hier: babbel.com
Die Plattform PIKTUU bietet kostenfreie Kommunikationshilfen zur Verständigung durch Piktogramme und Bilder. Hier finden Sie weitere Informationen zum Angebot: https://piktuu.com/de/piktogramme-als-universale-sprachloesung
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen staatlich geförderten Sprachkurs zu besuchen.
Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz können Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu einem Integrationskurs zugelassen werden. Es gibt verschiedene passende Angebote, zum Beispiel für Frauen oder Eltern.
Wenn Sie schon einen Integrationskurs absolviert haben, oder Sie schon gut Deutsch können (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen), können Sie einen Berufssprachkurs besuchen. Voraussetzung ist, dass Sie eine Erlaubnis zum Arbeiten haben. Lassen Sie sich von Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit beraten. Dort kann gemeinsam ein passender Kurs gesucht und Ihnen eine Berechtigung zur Teilnahme ausgestellt werden.
Grundsätzlich ist die Teilnahme am Berufssprachkurs kostenfrei. Nur wenn Sie arbeiten und ihr Einkommen über einem bestimmten Betrag liegt und Sie keine staatlichen Unterstützungsleistungen bekommen, müssen Sie einen Eigenanteil zum Kostenbeitrag bezahlen.
Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz können Sie ebenfalls einen Erstorientierungskurs oder einen sogenannten "MiA-Kurs" ("Migrantinnen einfach stark im Alltag", ein Angebot speziell für Frauen), besuchen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet auf seiner Webseite eine Übersicht über kostenlose Online-Angebote zum Deutschlernen an.
Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs:
Im Sprachkurs lernen Sie den Wortschatz für alle wichtigen Bereiche des täglichen Lebens und der Arbeitswelt. Dabei geht es zum Beispiel um Themen wie Einkaufen, öffentliche Verkehrsmittel, Kontakte mit Behörden, Wohnungssuche, Freizeitgestaltung mit Freunden und Nachbarn sowie Situationen im Alltag. Sie erfahren, wie man Briefe in deutscher Sprache schreibt, Formulare ausfüllt, telefoniert oder sich um eine Arbeitsstelle bewirbt. Die Themen variieren, je nachdem welche Kursart Sie besuchen. Nehmen Sie z.B. an einem Elternintegrationskurs teil, werden Themen behandelt, die besonders Eltern interessieren, wie z.B. der Schulbesuch und Betreuungsangebote in Deutschland.
Im Orientierungskurs lernen Sie Deutschland kennen und erfahren das Wichtigste über die Gesetze und die Politik, die Kultur und die jüngere Geschichte Deutschlands.
Bevor Sie an einem Integrationskurs teilnehmen können, müssen Sie einen Einstufungstest absolvieren. Mit dem Einstufungstest wird ermittelt, welche individuellen Voraussetzungen Sie mitbringen und welcher der folgenden Kurse am besten zu Ihrer persönlichen Situation passt:
Allgemeiner Integrationskurs: Dieser Kurs besteht aus 600 Unterrichtsstunden Sprachkurs und 100 Unterrichtsstunden Orientierungskurs.
Spezielle Integrationskurse: Diese Kurse bestehen aus 900 Unterrichtsstunden Sprachkurs und 100 Unterrichtsstunden Orientierungskurs. Es gibt sie für:
- Frauen
- Eltern
- junge Erwachsene, die nicht mehr schulpflichtig sind (Jugendintegrationskurs)
- Zuwandererinnen und Zuwanderer mit Alphabetisierungsbedarf (Alphabetisierungskurs)
- Menschen, die nicht die lateinische Schrift erlernt haben (Zweitschriftlernerkurs)
- Menschen mit erhöhtem sprachpädagogischem Förderbedarf (Förderkurse)
- Menschen mit Behinderungen (zum Beispiel Gehörlose, Sehbehinderte)
Intensivkurse: Diese Kurse eignen sich, wenn Ihnen das Sprachenlernen leichtfällt und Sie das Kursziel besonders schnell erreichen möchten und können. Ein Intensivkurs besteht aus 400 Unterrichtsstunden im Sprachkurs und 30 Unterrichtsstunden im Orientierungskurs.
Integrationskurse werden von zugelassenen Bildungseinrichtungen durchgeführt. Sie können sie als Vollzeit- und Teilzeitkurse besuchen.
Als Geflüchtete aus der Ukraine brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Fiktionsbescheinigung von der Ausländerbehörde.
Bitte fügen Sie den entsprechenden Nachweis in Kopie bei. Wenn Sie den Antrag online stellen, laden Sie den Nachweis hoch.
Die Teilnahme am Integrationskurs ist in der Regel kostenpflichtig. Unter bestimmten Bedingungen ( z.B. bei Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Bürgergeld)) können die Kosten jedoch übernommen werden. Dafür müssen Sie einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen. Der Antrag kann auch online über das Bundesportal gestellt werden. Den Link dazu finden Sie weiter unten auf der Seite unter „Kostenbefreiung für den Integrationskurs beantragen“.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Wenn Sie innerhalb von zwei Jahren (bzw. drei Jahren bei einem Spezialkurs) ab Ausstellung Ihrer Teilnahmeberechtigung erfolgreich an einem allgemeinen Integrationskurs teilgenommen haben (Abschlusstest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ mit mindestens Niveau B1 und Erreichen der notwendigen Punktzahl im Test „Leben in Deutschland“) können Sie auf Antrag die Hälfte des von Ihnen gezahlten Kostenbeitrages zurückerhalten.
Ja, wenn Sie an einem Integrationskurs teilnehmen und Ihnen Kosten für die Anreise zum Kurs entstehen, können Sie einen Zuschuss zu den Fahrtkosten beantragen. Voraussetzung ist, dass Ihr Fußweg zum Kursort mindestens 3,0 Kilometer beträgt.
Am Ende des Sprachkurses absolvieren Sie die Prüfung "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ). Den Orientierungskurs schließen Sie mit dem Abschlusstest "Leben in Deutschland" ab. Wenn Sie die Sprachprüfung mit dem Ergebnis B1 und den Test "Leben in Deutschland" erfolgreich abschließen, erhalten Sie das "Zertifikat Integrationskurs".
Kinder können im Rahmen der vorhandenen Angebote während des Integrationskurses in der Nähe der Eltern beaufsichtigt werden, wenn für diese Kinder kein regulärer KiTa-Platz genutzt werden kann und die Kinder noch nicht schulpflichtig sind.
Dafür gibt es das Programm „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“ des Europäischen Sozialfonds Plus, gefördert vom BMFSFJ und dem BMI mit einer Laufzeit von Anfang 2024 bis Ende 2026. Die Beaufsichtigung ist kostenlos.
Passende Angebote finden Sie mit Hilfe des BAMF-NAvI und der Eingabe des Wunschortes.
Eine Arbeitsaufnahme ist nicht zwingend von Ihren Sprachkenntnissen abhängig.
Grundsätzlich ist es jedoch wichtig, dass Sie Grundkenntnisse der deutschen Sprache haben, um sich mit Ihrem Arbeitgeber und Kolleginnen und Kollegen verständigen zu können. Für viele Berufs- und Tätigkeitsfelder ist es außerdem wichtig, dass Ihre Sprachkenntnisse in Deutsch ausreichend sind. In sogenannten reglementierten Berufen (Informationen in deutscher und englischer Sprache) kann es sein, dass ein bestimmtes Niveau deutscher Sprachkenntnisse zwingend erforderlich ist, um die Erlaubnis zur Berufsausübung zu bekommen.
Die Teilnahme an einem Deutschkurs ist daher immer sinnvoll.
Der Berufssprachkurs baut auf dem Integrationskurs auf. Sie können ihn besuchen, wenn Sie schon einen Integrationskurs besucht haben oder wenn Sie schon gut Deutsch können (Niveau B1).
Im Berufssprachkurs lernen Sie Deutsch für die Arbeitswelt. Diese Kurse haben 400 bis 500 Unterrichtsstunden von je 45 Minuten.
Es gibt Basiskurse mit verschiedenen Zielen (zum Beispiel Niveau B2, C1, C2). Sie lernen allgemeine Inhalte aus der Arbeitswelt.
Die Kurse haben oft etwa 15 Teilnehmende. In ländlichen Regionen sind auch kleinere Gruppen möglich.
Die Lehrkraft hält die Lernfortschritte der Teilnehmende regelmäßig schriftlich fest und wertet diese am Ende des Kurses gemeinsam mit ihnen aus. Am Ende vom Kurs machen Sie eine Zertifikatsprüfung.
Es gibt auch spezielle Kurse:
- für Personen im Anerkennungsverfahren zu akademischen Heilberufen (z. B. Ärztin) und Gesundheitsfachberufen
- mit fachspezifischen Inhalten für den Bereich Gewerbe-Technik oder Einzelhandel
- mit dem Eingangsniveau A1 und A2 für Teilnehmende aus dem Integrationskurs, die das Niveau B1 nicht erreicht haben
Folgende Voraussetzungen müssen Sie für eine Teilnahme am Berufssprachkurs erfüllen:
- Entweder: Sie sprechen Deutsch auf A1 oder A2 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen, haben einen Integrationskurs besucht und den Deutschtest für Zuwanderer abgelegt und nicht bestanden.
- Oder: Sie sprechen Deutsch auf B1, B2 oder C1 Niveau.
- Ihre Sprachkenntnisse werden in einem Einstufungstest überprüft. Das ist nicht notwendig, wenn Sie ein Zertifikat über Ihre Deutschkenntnisse haben, das höchstens sechs Monate alt ist.
- Sie haben sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend, arbeitslos oder ausbildungssuchend gemeldet oder Sie beziehen Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II.
- Oder Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss
Sie können auch einen Berufssprachkurs machen, wenn Sie arbeiten oder eine Ausbildung machen.
Die Teilnahme am Berufssprachkurs ist für Geflüchtete aus der Ukraine in der Regel automatisch kostenlos. Nur wenn Sie arbeiten und mehr als einen bestimmten Betrag verdienen, müssen Sie einen Kostenbeitrag bezahlen. Den Kostenbeitrag kann auch Ihr Arbeitgeber bezahlen. Bei erfolgreichem Prüfungsabschluss kann eine Rückerstattung von 50 Prozent des Kostenbeitrags beantragt werden.
Wenn Ihnen Kosten für die Anreise zum Kurs entstehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Fahrtkosten beantragen.
Wenn Sie Grundsicherung für Arbeitsuchende bekommen (SGB II), hilft Ihnen Ihr Jobcenter, einen Berufssprachkurs zu beantragen und den für Sie am besten passenden Kurs zu finden. Die Beraterinnen oder Berater wissen auch, an welchen Sprachschulen Kurse angeboten werden.
Wenn Sie eine Arbeit haben, eine Ausbildung machen oder im Anerkennungsverfahren sind und keine Leistungen nach dem SGB II oder SGB III bekommen, müssen Sie direkt beim BAMF einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen.
Einen Berufssprachkurs in Ihrer Nähe finden Sie hier. Wenn Sie einen Kurs gefunden haben, kann Ihnen auch der Kursträger beim Antrag auf Teilnahmeberechtigung helfen.
Nachfolgend finden Sie das passende Antragsformular:
Antrag für Auszubildende WORD, 53 KB, nicht barrierefrei
Antrag für Beschäftigte WORD, 54 KB, nicht barrierefrei
Antrag für das Anerkennungsverfahren oder Berufserlaubnis WORD, 60 KB, nicht barrierefrei
Ihre Ansprechpersonen im BAMF finden Sie hier PDF, 200 KB, nicht barrierefrei .
Dokumentenliste für eine Anmeldung zum Integrations- oder Berufssprachkurs
– Reisepass oder ukrainische ID-Karte
– Aufenthaltstitel oder Anlaufbescheinigung, Fiktionsbescheinigung, Meldebescheinigung
– Antrag auf Berechtigung
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an BAMF-NAvI oder einen Integrationsträger vor Ort.
So beantragen Sie einen Integrationskurs
Schritt 1: Sie müssen eine Zulassung zum Integrationskurs beantragen
Stellen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Sie können sich auch direkt an eine Bildungseinrichtung wenden, die Integrationskurse anbietet. Dort wird man Ihnen beim Ausfüllen und Einreichen des Antrags helfen. Sie können die Zulassung zum Integrationskurs schriftlich per Post oder online beantragen.
Online beantragen
Wenn Sie die Zulassung online beantragen möchten, klicken Sie auf den Link unten. Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
Für den Online-Antrag brauchen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, mit dem Sie sich bei bundID authentifizieren müssen:
- Elektronischer Aufenthaltstitel
- Europäischer Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
- Deutscher Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Zulassung zum Integrationskurs online beantragen
Kostenbefreiung für den Integrationskurs beantragen
Fahrtkostenzuschuss online beantragen
Wenn Sie nichts davon besitzen, stellen Sie den Antrag schriftlich per Post.
Schriftlich beantragen
Sie können das Formular wahlweise im Bundesportal ausfüllen
Offline Antrag - Zulassung zum Integrationskurs
Offline Antrag- Fahrtkostenzuschuss
oder
- Sie können das Formular von der Seite des BAMF herunterladen und ausfüllen
PDF Antrag - Zulassung zum Integrationskurs PDF, 246 KB, barrierefrei
PDF Antrag - Fahrtkostenzuschuss PDF, 80 KB, barrierefrei
- Drucken Sie das Formular in jedem Fall aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie das Formular zusammen mit den Kopien Ihrer erforderlichen Unterlagen an die Regionalstelle des BAMF, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Regionalstelle des BAMF finden
- Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
- Das BAMF schickt Ihnen einen Berechtigungsschein per Post. Dieser ist Ihre Teilnahmeerlaubnis, mit der Sie sich so bald wie möglich an eine Bildungseinrichtung wenden, die Integrationskurse anbietet.
Schritt 2: Sie melden sich bei einer Bildungseinrichtung an, die Integrationskurse anbietet
- Wenn Ihr Antrag erfolgreich war, schickt Ihnen das BAMF einen Berechtigungsschein per Post. Dieser Berechtigungsschein ist Ihre Teilnahmeerlaubnis.
- Wenden Sie sich so bald wie möglich an eine Bildungseinrichtung in Ihrer Nähe, die Integrationskurse anbietet.
- Geben Sie dort Ihren Berechtigungsschein ab. Die Bildungseinrichtung wird Ihnen helfen, einen passenden Kurs auszuwählen. Außerdem wird sie Ihnen sagen, wann der nächste Kurs beginnt.
Linksammlung
BAMF-Regionalstelle, Integrationskurse und Kursorte finden
FAQ zu Online-Leistungen des Bereichs Integrationskurse auf dem Hilfsportal Germany4Ukraine für Flüchtlinge aus der Ukraine
PDF, 186 KB,
nicht barrierefrei