Die deutsche Sprache zu erlernen hilft Ihnen, sich in Deutschland zurecht zu finden und erleichtert Ihnen den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt. Hier finden Sie umfassende Informationen zu Kursen und anderen Sprachlernangeboten, die Sie dabei unterstützen sollen, schnell und effektiv Deutsch zu lernen, egal, ob Sie Anfänger sind oder Ihre Kenntnisse vertiefen möchten.
Im vhs-Lernportal finden Sie Online-Deutschkurse auf verschiedenen Stufen von A1 bis B2. Diese Kurse sind für das Selbststudium geeignet. Lernende werden von Online-Tutoren begleitet, die Aufgaben korrigieren, Feedback geben, individuell beraten und motivieren. Das Lernportal erfordert keine Vorkenntnisse. Es ist für die Nutzung auf Smartphones optimiert und kann über eine App auch genutzt werden, wenn vorübergehend keine Internetverbindung besteht. Der Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. hat die Start- und Registrierungsseite sowie weitere Inhalte auch in die ukrainische Sprache übersetzen lassen.
Im Online-Deutschkurs "Nicos Weg" lernt man interaktiv Deutsch für den Alltag. Der mobile Kurs ist für Tablet und Smartphone geeignet und steht in vielen Ausgangssprachen zur Verfügung.
Vom Goethe Institut steht der „Deutschtrainer“ als App zur Verfügung. Zudem gibt es weitere kostenlose Übungsangebote, zum Beispiel Sprachübungen zu bestimmten Themen wie "Leben und Alltag" oder "Arbeit und Beruf", Angebote für Kinder und Jugendliche, eine Video-Lernreihe auf YouTube, Podcasts und die Online-Community "Deutsch für dich" zum gemeinsamen Deutschlernen: Goethe Institut: Übungsangebote Deutschlernen
Weitere digitale Sprachkurs-Angebote um Deutsch zu lernen mit Ukrainisch oder Russisch als Ausgangssprache finden Sie auf der Seite von Deutsche Welle (DW) . Dort stehen für Sie neben Basiskursen auch langsam gesprochene Nachrichten auf Deutsch zur Verfügung.
Zusätzlich bietet auch die Sprachlern-App Babbel kostenlose Online-Kurse für ukrainische Geflüchtete an. Weitere Informationen zu dem Angebot von Babbel finden Sie hier.
Die Plattform PIKTUU bietet kostenfreie Kommunikationshilfen zur Verständigung durch Piktogramme und Bilder.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet auf seiner Webseite eine Übersicht über kostenlose Online-Angebote zum Deutschlernen an.
Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz können Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder vom Träger für Grundsicherung zu einem Integrationskurs zugelassen werden. Daneben können Sie auch vom Träger für Grundsicherung sowie von der Ausländerbehörde zum Integrationskurs verpflichtet werden. Es gibt verschiedene passende Angebote.
Wenn Sie bereits einen Integrationskurs absolviert haben oder Sie schon gut Deutsch sprechen (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen), können Sie über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Berufssprachkurs (BSK) besuchen. Die Berufssprachkurse machen Sie sprachlich fit für den Beruf. Wenn Sie arbeitslos oder arbeitssuchend sind, können Sie sich von Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beraten lassen. Wenn Sie bereits Arbeit haben, können Sie sich direkt an das BAMF wenden. Dort kann gemeinsam ein passender Kurs gesucht und Ihnen eine Berechtigung zur Teilnahme ausgestellt werden. Es gibt eine Vielfalt an Berufssprachkursen, zum Beispiel für Auszubildende oder Personen in der Anerkennung von Gesundheitsfachberufen oder die Job-Berufssprachkurse (Job-BSK), in denen Sie die Kommunikation für Ihren Arbeitsplatz trainieren.
Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz können Sie ebenfalls einen Erstorientierungskurs oder einen sogenannten "MiA-Kurs" ("Migrantinnen einfach stark im Alltag", ein Angebot speziell für Frauen), besuchen.
Online finden Sie verschiedene kostenlose Lernmaterialien, um Sie beim Deutschlernen zu unterstützen.
Diese Seiten bieten zum Beispiel Lernmaterialien an, die speziell für Personen mit Muttersprache ukrainisch entwickelt wurden:
Projekt Schule und digitale Bildung
Auf der Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finden Sie außerdem digitales Lernmaterial und Tools für Deutsch in Arbeit und Ausbildung
Eine Arbeitsaufnahme ist nicht zwingend von Ihren Sprachkenntnissen abhängig.
Grundsätzlich ist es jedoch wichtig, dass Sie Grundkenntnisse der deutschen Sprache haben, um sich mit Ihrem Arbeitgeber und Kolleginnen und Kollegen verständigen zu können. Für viele Berufs- und Tätigkeitsfelder ist es außerdem wichtig, dass Ihre Sprachkenntnisse in Deutsch ausreichend sind. In sogenannten reglementierten Berufen (Informationen in deutscher und englischer Sprache) kann es sein, dass ein bestimmtes Niveau deutscher Sprachkenntnisse zwingend erforderlich ist, um die Erlaubnis zur Berufsausübung zu bekommen.
Die Teilnahme an einem Deutschkurs ist daher immer sinnvoll. Speziell für den Beruf bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sogenannte Berufssprachkurse (BSK) und spezifischer auf den jeweiligen Arbeitsplatz angepasste Job-Berufssprachkurse (Job-BSK) an. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Es gibt bundesweit geförderte Kurse, die Deutschkenntnisse für die Arbeitswelt vermitteln. Diese Kurse werden Berufssprachkurse genannt. Sie machen sprachlich fit für den Beruf.
Die Berufssprachkurse mit Zertifikatsprüfung haben in der Regel 400-500 Unterrichtsstunden von je 45 Minuten. Ein Kurs dauert ca. 5 Monate, wenn Sie ihn täglich besuchen.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Sie vorher den Integrationskurs besucht haben oder gute Deutschkenntnisse (Sprachniveau B1) nachweisen können. Die Berufssprachkurse mit Zertifikatsprüfung finden für verschiedene Sprachniveaus statt (A2, B1, B2, C1 und C2).
Die Kurse haben oft etwa 15 Teilnehmende. In ländlichen Regionen sind auch kleinere Gruppen möglich.
Die Lehrkraft hält die Lernfortschritte der Teilnehmenden regelmäßig schriftlich fest und wertet diese am Ende des Kurses gemeinsam mit ihnen aus. Jeder Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung „Deutsch-Test für den Beruf“ ab. Das erhaltene Zertifikat ist dabei sehr hilfreich für den weiteren beruflichen Weg.
Daneben gibt es auch berufsspezifische Kurse:
- Kurse für Personen, die sich im Anerkennungsverfahren zu akademischen Heilberufen und Gesundheitsfachberufen befinden
- Kurse mit fachspezifischen Inhalten in verschiedenen Fachrichtungen im Bereich Gewerbetechnik und Einzelhandel
- Bundesweite Pilot-Projekte wie z.B. Berufssprachkurse speziell für Auszubildende oder Beschäftigte in der Frühpädagogik
- Die Job-Berufssprachkurse (Job-BSK), die flexibel auf den konkreten Arbeitsplatz ausgerichtet sind.
Mit der Initiative Job-Turbo, initiiert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), wird die frühzeitige und möglichst dauerhafte Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt nach dem Erwerb grundlegender Sprachkenntnisse angestrebt. Ziel ist es, die Vermittlung in Arbeitsstellen direkt im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses aktiv zu unterstützen. Damit sollen Integrationsverläufe stark beschleunigt werden und Geflüchtete sollen dadurch schneller in die Lage gebracht werden, selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen und ihre berufliche Zukunft gestalten zu können.
Mehr Informationen zum Job-Turbo erhalten Sie hier und hier.
Im Rahmen der Initiative Job-Turbo hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Ende Januar 2024 den neuen arbeitsplatzorientierten Berufssprachkurs, den sogenannten Job-Berufssprachkurs (Job-BSK), eingeführt.
Dabei handelt es sich um einen Sprachkurs, der flexibel, kurz und arbeitsplatzbezogen ist. Sie können am Kurs teilnehmen, wenn Sie mindestens das Sprachniveau A2 erreicht haben und sich entweder bereits in Arbeit befinden oder eine Arbeitsplatzzusage haben. Der Job-BSK eignet sich für Personen in Helfertätigkeiten ebenso wie für (angehende) Fachkräfte.
Der Umfang eines Kurses beträgt 100-150 Unterrichtseinheiten (eine Einheit umfasst 45 Minuten), die auch in Teilzeit oder in virtueller Form absolviert werden können. Die Kurse können direkt im Betrieb stattfinden und die Sprachbedarfe werden eng mit den Arbeitgebenden abgestimmt.
Mehr Informationen zum Job-BSK und zur Anmeldung finden Sie hier.
Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs – wie einem Job-Berufssprachkurs – benötigen Sie eine Teilnahmeberechtigung, welche entweder vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder von den Arbeitsagenturen bzw. den Jobcentern ausgestellt wird.
Sobald Sie die Teilnahmeberechtigung erhalten haben, können Sie sich direkt bei den Kursträgern vor Ort für einen passenden Kurs anmelden.
Um eine Teilnahmeberechtigung für einen der verschiedenen Berufssprachkurse zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sprachliche Voraussetzungen und Vorkenntnisse:
- Entweder: Sie sprechen Deutsch auf dem Sprachniveau A1 oder A2 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) und haben einen Integrationskurs besucht und den Deutschtest für Zuwanderer abgelegt und nicht bestanden.
- Oder: Sie sprechen bereits nachweisbar Deutsch auf dem Sprachniveau B1, B2 oder C1.
- Ihre Sprachkenntnisse werden in einem Einstufungstest überprüft. Das ist nicht notwendig, wenn Sie ein Zertifikat über Ihre Deutschkenntnisse haben, das höchstens sechs Monate alt ist.
Berufliche Situation:
- Wenn Sie arbeitssuchend, arbeitslos oder ausbildungssuchend gemeldet sind und Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II (Bürgergeld) erhalten, hilft Ihnen Ihr Jobcenter bei der Anmeldung zu und der Suche nach einem passenden Berufssprachkurs.
- Wenn Sie schon eine Arbeit haben, eine Ausbildung machen oder im Anerkennungsverfahren sind und keine Leistungen nach dem SGB II oder SGB III bekommen, können Sie direkt beim BAMF einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie für eine Teilnahme am Job-Berufssprachkurs erfüllen:
- Sie sprechen Deutsch mindestens auf Sprachniveau A2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen und
- Sie haben einen Arbeitsplatz oder zumindest eine Arbeitsplatzzusage oder besuchen eine arbeitsmarktvorbereitende Maßnahme.
Einen Berufssprachkurs oder Job-Berufssprachkurs in Ihrer Nähe finden Sie auf „KURSNET“, einem Angebot der Bundesagentur für Arbeit (BA). Wenn Sie einen geeigneten Kurs gefunden haben, kann Ihnen auch der Kursträger (Sprachschule) beim Antrag auf Teilnahmeberechtigung helfen.
Die passenden Antragsformulare finden Sie auf der BAMF-Webseite.
Sie können entweder einen Berufssprachkurs mit Zertifikatprüfung oder einen der berufsspezifischen Kurse besuchen. Eine praktische Übersicht über alle Berufssprachkurse finden Sie auf der BAMF-Webseite als grafische Kursübersicht und in tabellarischer Form.
Berufssprachkurse mit Zertifikatsprüfung
Die Grundstruktur der Berufssprachkurse bilden die Berufssprachkurse mit Zertifikatsprüfung. Sie finden für verschiedene Sprachniveaus statt (A2, B1, B2, C1 und C2).
Bei den Berufssprachkursen mit Zertifikatsprüfung steht das Erreichen berufsfeldübergreifender Deutschkenntnisse im Vordergrund. Die inhaltlichen Vorgaben und didaktischen Anforderungen beim Unterrichten in diesen Kursen sind in den jeweiligen Kurskonzepten des BAMF beschrieben. Die sprachlichen Kompetenzen der Teilnehmenden werden im Kontext allgemeiner Inhalte aus der Arbeitswelt erworben. Die Kurse richten sich an eine Gruppengröße von mindestens 15 Teilnehmenden. In ländlichen Regionen sind auch kleinere Gruppen möglich.
Die Lehrkraft hält die Lernfortschritte der Teilnehmende regelmäßig schriftlich fest und wertet diese am Ende des Kurses gemeinsam mit ihnen aus. Jeder Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung „Deutsch-Test für den Beruf“ ab. Das erhaltene Zertifikat ist dabei sehr hilfreich für den weiteren beruflichen Weg.
Genauere Informationen zum Inhalt der Berufssprachkurse können Sie hier nachlesen (in deutscher Sprache).
Berufsspezifische Kurse
Zusätzlich werden verschiedene Spezialkurse angeboten:
- Kurse für Personen, die sich im Anerkennungsverfahren zu akademischen Heilberufen und Gesundheitsfachberufen befinden
- Kurse mit fachspezifischen Inhalten in verschiedenen Fachrichtungen im Bereich Gewerbetechnik und Einzelhandel
- Bundesweite Pilot-Projekte wie z.B. Berufssprachkurse speziell für Auszubildende oder Beschäftigte in der Frühpädagogik
- Die Job-Berufssprachkurse (Job-BSK), die flexibel auf den konkreten Arbeitsplatz ausgerichtet sind.
Job-Berufssprachkurse (Job-BSK)
Mit den Job-BSK trainieren Sie gezielt Sprachhandlungen, die auf Ihren beruflichen Alltag zugeschnitten sind. Damit soll Ihnen der Einstieg in den Beruf auch bei geringeren Deutschkenntnissen erleichtert werden.
Die Job-BSK haben eine kurze Laufzeit, sind flexibel gestaltbar und können passgenau auf die Bedarfe von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zugeschnitten werden.
Die Job-BSK sind geeignet für Personen in Helfertätigkeiten ebenso wie für (angehende) Fachkräfte.
Wichtige inhaltliche und organisatorische Punkte zum Job-BSK:
- Als Zugangsvoraussetzung muss mindestens das Sprachniveau A2 vorhanden sein.
- Die kurze Laufzeit von 100-150 Unterrichtsstunden ist sowohl in Teilzeit als auch in Vollzeit möglich.
- Dabei ist sowohl Präsenzunterricht im eigenen Betrieb oder bei einer Trägerschule, als auch Unterricht im virtuellen Klassenzimmer oder in Hybridform möglich.
- Die Teilnehmenden trainieren situationsbezogene Kommunikation am Arbeitsplatz, z.B. zu Themen wie Auftragsbestätigung oder Sicherheitsunterweisung.
- Individuelles Sprachcoaching ist möglich.
- Zum Schluss erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung.
Ausführliche Informationen zu Inhalt und Aufbau des Job-BSK finden Sie hier.
Wenn Sie Grundsicherung für Arbeitsuchende bekommen (SGB II), hilft Ihnen Ihr Jobcenter, einen Berufssprachkurs zu beantragen und den für Sie am besten passenden Kurs zu finden. Die Beraterinnen oder Berater wissen auch, an welchen Sprachschulen Kurse angeboten werden.
Wenn Sie eine Arbeit haben, eine Ausbildung machen oder im Anerkennungsverfahren sind und keine Leistungen nach dem SGB II oder SGB III bekommen, müssen Sie direkt beim BAMF einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen.
Einen Berufssprachkurs in Ihrer Nähe finden Sie hier. Wenn Sie einen Kurs gefunden haben, kann Ihnen auch der Kursträger beim Antrag auf Teilnahmeberechtigung helfen.
Nachfolgend finden Sie das passende Antragsformular:
Antrag für Auszubildende WORD, 53 KB, nicht barrierefrei WORD, 53 KB, nicht barrierefrei
Antrag für Beschäftigte WORD, 54 KB, nicht barrierefrei WORD, 54 KB, nicht barrierefrei
Ihre Ansprechpersonen im BAMF finden Sie hier.
Die Kursanmeldung für einen Job-Berufssprachkurs kann genau wie beim normalen Berufssprachkurs direkt beim Kursträger vor Ort oder mithilfe des Arbeitgebers erfolgen.
Ansprechpartner vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finden Sie hier.
Dokumentenliste für eine Anmeldung zum Integrations- oder Berufssprachkurs
- Reisepass oder ukrainische ID-Karte
- Aufenthaltstitel oder Anlaufbescheinigung, Fiktionsbescheinigung, Meldebescheinigung
- Antrag auf Berechtigung
Die Teilnahme am Berufssprachkurs (BSK) und Job-Berufssprachkurs (Job-BSK) wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert und ist in der Regel kostenlos. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von über 20.000 Euro zahlen Beschäftigte einen Kostenbeitrag von 2,56 Euro je Unterrichtseinheit (50 Prozent des Kostenerstattungssatzes). Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.
Bei erfolgreichem Abschluss eines Berufssprachkurses mit Zertifikatsprüfung kann eine Rückerstattung von 50 Prozent des Kostenbeitrags beantragt werden. Den Antrag auf Rückerstattung des Kostenbeitrags finden Sie hier.
Wenn Ihnen Kosten für die Anreise zum Kurs entstehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Fahrtkosten beantragen.
Den Antrag auf Fahrtkostenzuschuss finden Sie hier.
Notwendiges Lehr- und Lernmaterial wird kostenlos für die Teilnehmenden zur Verfügung gestellt.
Wenn Ihr Kind/Ihre Kinder noch keine Schule oder einen Kindergarten/eine Kindetagesstätte besuchen, können Sie für die Zeit Ihrer Teilnahme an einem Berufssprachkurs unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf private Kinderbetreuung stellen.
Den Antrag und die dafür notwendigen Voraussetzungen finden Sie hier.