Die betriebliche (auch duale Ausbildung genannt) ist die am häufigsten verbreitete Ausbildungsart in Deutschland. Die Lehre erfolgt hierbei sowohl in einem Betrieb als auch in der Berufsschule. Es gibt über 320 Ausbildungsberufe.
Das Portal BerufeNavi unterstützt junge Menschen auf dem Weg in eine Ausbildung. Es bietet eine qualitätsgesicherte Zusammenstellung geprüfter Links zu Internet-Angeboten rund um das Thema „Berufsorientierung und Ausbildungsplatzsuche“. Einführungen zum Portal und seinen Leistungen in ukrainischer und russischer Sprache helfen bei der Nutzung des Portals: www.berufenavi.de
Eine Schwerpunktseite des Bundesinstituts für Berufsbildung für ukrainische Geflüchtete (auf Deutsch) ist zu finden unter BIBB / Schwerpunkt: Ukraine
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt Informationen zu den Themen Arbeit und Sozialleistungen zur Verfügung:www.bmas.de
Bei der Suche nach passenden Beschäftigungsangeboten unterstützt Sie die Agentur für Arbeit, direkt vor Ort: www.arbeitsagentur.de
Ja, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz haben. Die Erlaubnis haben Sie auch bereits mit dem vorläufigen Dokument über Ihr Aufenthaltsrecht. In diesem Dokument, das von der Ausländerbehörde ausgestellt wird, muss „Erwerbstätigkeit erlaubt“ stehen. Dies umfasst dann auch die Erlaubnis, eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen. Bitte beachten Sie: Die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis ist im Vergleich zur Dauer der Ausbildung kürzer. Ein Ausbildungsvertrag kann trotzdem abgeschlossen und in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden.
Die Agenturen für Arbeit vor Ort können Ihnen bei Ihrer beruflichen Orientierung helfen und Sie zur Wahl und Suche einer Ausbildung beraten. Wenn Sie bei einem Jobcenter angemeldet sind, kann dieses Sie bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle unterstützen sowie vor und während der Ausbildung gezielt fördern. Die Bundesagentur für Arbeit kann auch bei der Lebensunterhaltssicherung durch Berufsausbildungsbeihilfe unterstützen. Dies ist auch während einer vorherigen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme möglich. Weitere Informationen der Bundesagentur für Arbeit rund um die Berufsausbildung finden Sie hier:
Sie können vor oder während einer betrieblichen Berufsausbildung auch an einem Berufssprachkurs teilnehmen. Weitere Informationen finden Sie hier:
Sie können später - bei Vorliegen der Voraussetzungen - auch eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Berufsausbildung (§ 16a Aufenthaltsgesetz) bei der Ausländerbehörde beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit nimmt hierzu eine Vorrangprüfung vor. Hierbei dürfte aber kein geeigneter, bevorrechtigter Bewerber zur Verfügung stehen, da es um die Fortsetzung eines bereits begonnenen Berufsausbildungsverhältnisses geht. So können Sie die betriebliche Berufsausbildung abschließen und anschließend die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft (§ 18a Aufenthaltsgesetz) bei der Ausländerbehörde beantragen.