Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sind in Deutschland vorübergehend vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit und benötigen kein Visum für die Einreise. Diese Ausnahme wurde nochmals verlängert und gilt nun für erstmalige Einreisen bis zum 4. März 2024. Für einen Zeitraum von 90 Tagen, längstens bis zum 2. Juni 2024, ist somit ein Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel möglich.