Aus der Ukraine Geflüchtete, die nicht hilfebedürftig sind, da sie z. B. weiterhin von Deutschland aus in ihrem ukrainischen Arbeitsverhältnis arbeiten und somit Einkommen haben, oder über finanzielle Reserven verfügen, können einen Antrag zur Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stellen. Die Antragstellung muss innerhalb einer sechsmonatigen Frist nach Aufenthaltsaufnahme in Deutschland erfolgen. Die Frist ist zwingend einzuhalten, da andernfalls die Beitrittsmöglichkeit in die GKV verfällt. Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung finden Sie durch Klicken auf die Meldung.