Antidiskriminierung bedeutet, dass es verboten ist, eine Person zu diskriminieren. Dies ist in Deutschland gesetzlich festgehalten. Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt es ein Regelungswerk, das vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften schützt. Auch gehören Einschüchterungen, Erniedrigung und Herabwürdigung zur Diskriminierung.
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