Nein, Sie müssen sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. Bei Ihrer alten Wohnung müssen Sie sich nur abmelden, wenn Sie von Deutschland in ein anderes Land ziehen oder in die Ukraine zurückkehren. Hierzu gehen Sie bitte frühestens eine Woche vor und spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erneut zur Meldebehörde oder melden Sie sich per Post oder per E-Mail ab.