Muss ich meine Wohnung anmelden?

Muss ich meine Wohnung anmelden?

Wenn Sie bei Freunden, Bekannten oder Familienmitgliedern untergekommen sind, müssen Sie sich in den ersten 3 Monaten nicht anmelden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich freiwillig zu melden, wenn Sie für Ihre Kinder einen Schul- oder Kindergartenplatz oder andere Leistungen der Kommune oder Gemeinde benötigen. Nach 3 Monaten müssen Sie sich und Ihre Kinder bei der Meldebehörde an Ihrem Wohnort anmelden. Bitte denken Sie daran, sich wieder abzumelden, wenn Sie in ein anderes Land ziehen oder in die Ukraine zurückkehren.

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