Wenn Sie Geld vom Jobcenter beziehen, haben Sie eine gesetzliche Krankenversicherung. Damit können Sie sich bei Krankheit, Schwangerschaft und Mutterschaft helfen lassen.
Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, sind Sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie erhalten aber eine Krankenversichertenkarte einer gesetzlichen Krankenkasse und können sich damit bei Bedarf helfen lassen.