Gesetzliche Vorgaben sollen dafür sorgen, dass Sie sicher arbeiten können und die Arbeit Sie nicht krank macht. Ansprechpartner:innen zum Thema sind:
- Arbeitgeber:innen, die gesetzlich verpflichtet sind, in ihren Betrieben Arbeitsschutz sicherzustellen;
- Interessensvertretungen der Arbeitnehmer:innen wie Betriebsrat oder Gewerkschaft und
- Betriebsärzt:innen.
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