Einen Minijob haben Sie, wenn Sie regelmäßig nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen oder wenn Sie kurzfristig angestellt sind. Sie sind dann zwar gesetzlich unfallversichert, nicht jedoch in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung geschützt. Personen mit einem Minijob müssen in die Rentenversicherung einzahlen. Mit einem Antrag bei Ihrem Arbeitgeber können Sie sich aber von den Rentenbeiträgen befreien lassen. Wenn Sie einen Minijob ausüben, müssen Sie dies beim Jobcenter angeben.