Bitte lassen Sie sich zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder bei einer Ausländerbehörde registrieren. Sie erhalten dann einen Nachweis, mit dem Sie beim örtlichen Jobcenter oder Sozialamt Leistungen beantragen können . Um Hilfe zu erhalten, müssen Sie zudem später an Ihrem dauerhaften Wohnort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.