Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz in Deutschland haben, erlischt diese, wenn Sie Deutschland nicht nur aus einem vorübergehenden Grund verlassen oder wenn Sie sich mehr als 6 Monate nicht in Deutschland aufhalten. Diese Frist kann vor ihrem Ablauf von der Ausländerbehörde verlängert werden. Dabei müssen Sie belegen, dass auch die längere Abwesenheit nur vorübergehend ist.
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