Folgende Gruppen bekommen wegen des Kriegs Schutz:
- Ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten,
- Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die in der Ukraine Schutz hatten und
- Familienangehörige und Lebenspartner:innen der ersten beiden genannten Personengruppen unter Voraussetzungen, auch wenn sie keine ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen.