Wenn Sie in einen anderen EU-Mitgliedsstaat weiterreisen möchten, brauchen Sie aktuell in der Regel kein Visum. Bitte erkundigen Sie sich dazu im Zweifel bei dem Staat, in den Sie einreisen möchten. Ein europäisches Verteilverfahren für Geflüchtete gibt es derzeit nicht. Die Aufenthaltserlaubnis für den vorübergehenden Schutz beantragen Sie vor Ort im Zielland. Wenn Sie in Deutschland bereits gemeldet sind, sind Sie verpflichtet, sich bei einem Fortzug ins Ausland abzumelden. Dies können Sie bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnsitzes machen.