Die Schritte nach der Einreise finden Sie in diesem Informationsblatt (Deutsch). Das Verfahren besteht aus vier Schritten:
- Um sich zu registrieren, wenden Sie sich bitte an eine Aufnahmeeinrichtung an Ihrem Aufenthaltsort.
- Wenn Sie Sozialleistungen beantragen und keine dauerhafte Unterkunft haben, bekommen Sie mitgeteilt, wo Sie in Deutschland zunächst wohnen sollen.
- Melden Sie Ihre längerfristige Wohnanschrift bitte bei der Meldebehörde.
- Bei der Ausländerbehörde können Sie dann Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen.