Als Asylbewerber:in erhalten Sie erst Kindergeld, wenn die Behörde Ihren Asylantrag anerkannt hat. Dann können Sie auch für die Zeit davor Kindergeld erhalten, wenn Sie sich seit mindestens 6 Monaten in Deutschland aufgehalten haben.
Als Ukrainer:innen müssen Sie kein Asyl beantragen. Für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge gibt es zudem keinen finanziellen Vorteil durch Kindergeld.