Ja, wenn
- Ihr Kind sich in der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz aufhält und
- Ihre Familie eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und
- das Elternteil, das den Antrag auf Kindergeld stellt, sich in Deutschland aufhält.
Kindergeld: Informationen zu Voraussetzungen, Höhe und Dauer
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