Menschen aus der Ukraine benötigen aktuell für die erstmalige Einreise nach Deutschland kein Visum. Sie können sich ab ihrer Einreise bis zu 90 Tage ohne Aufenthaltstitel rechtmäßig in Deutschland aufhalten.
Während dieser Zeit können Sie sich überlegen, ob Sie eine langfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten. Einen solchen Antrag müssten Sie dann auch noch innerhalb dieses Zeitraums von 90 Tagen stellen.
Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz muss dann innerhalb der ersten 90 Tage des Aufenthalts gestellt werden. Die örtlich zuständige Ausländerbehörde finden Sie im BAMF-NAvI.