Wie lange kann ich in Deutschland bleiben?

Wie lange kann ich in Deutschland bleiben?

Ukrainische Staatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben, können bis zum 4. Dezember 2025 visumfrei nach Deutschland einreisen und sich anschließend 90 Tage im Bundesgebiet aufhalten.

Ukrainische Staatsangehörige, die am 24. Februar 2022 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, sich aber zu diesem Zeitpunkt vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben und die bis zum 31. Dezember 2024 nach Deutschland eingereist sind, ohne den für einen langfristigen Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen, sind für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise nach Deutschland vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.

Dies gilt auch für in der Ukraine nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge und Personen, die in der Ukraine internationalen oder gleichwertigen Schutz genießen (Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung).
 

Während dieser Zeit können Sie sich überlegen, ob Sie eine langfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten. Einen solchen Antrag müssten Sie dann auch noch innerhalb dieses Zeitraums von 90 Tagen stellen.

Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz muss dann innerhalb der ersten 90 Tage des Aufenthalts gestellt werden. Die örtlich zuständige Ausländerbehörde finden Sie im BAMF-NAvI .

 

 

 

Zurück zum Lotsen