In Deutschland wird die Anerkennung von Schulabschlüssen für Ausländer durch die Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer geregelt:
Jedes Bundesland hat seine eigenen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetze (BQFG) oder entsprechende Regelungen in den berufsrechtlichen Fachgesetzen.
Die Stellen prüfen die Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse mit deutschen Abschlüssen: Wenn der Schulabschluss als gleichwertig erachtet wird, erhalten Sie eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit.
Überregionale Informationsangebote
Anerkennung in Deutschland : Informationen zur Anerkennung von Schulabschlüssen und Berufsqualifikationen
Bundesagentur für Arbeit: Umfassende Informationen zur Anerkennung von Abschlüssen und Zeugnissen.
Kultusministerkonferenz: Informationen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse und zur Schulpflicht in Deutschland
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen: Zentrale Stelle für die Bewertung ausländischer Qualifikationen
Anerkennung von Abschlüssen bis zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), also Erster Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 9), Erweiterter Erster Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 10) und Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife):
Anerkennung von Abschlüssen bis zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), also Erster Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 9), Erweiterter Erster Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 10) und Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife):