Medizinische Versorgung
Sind Sie krank und brauchen einen Arzt oder psychologische Betreuung? Hier finden Sie erste Adressen an die Sie sich wenden können. Außerdem finden Sie unter anderem Informationen dazu, wie Sie die richtigen Ansprechpartner finden, Termine bekommen und was im Falle eines medizinischen Notfalls zu tun ist.
Erfahren Sie mehr über die in Deutschland kostenlose medizinische Grundversorgung. Dazu zählen auch Testung und Impfungen gegen Covid-19.

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- Notfall
- Ärztliche Versorgung
- Unterstützung für Menschen mit Behinderung
- Psychologische Unterstützung
- COVID-19 Information
- Schwangerschaft
- Kinder und Jugendliche
- Pflege
- Online-Portal allgemein
Notfall
Wer nachts, an Feiertagen oder an einem Wochenende krank wird oder in Not gerät, kann sich in Deutschland auf ein großes Netz von Hilfsangeboten verlassen.
Wichtige Telefonnummern:
• Rettungsdienst: 112
• Giftnotruf: +49 30 19240
• Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
Auch Apotheken haben einen Nacht- beziehungsweise Notdienst.
Als medizinische Notfälle gelten zum Beispiel:
- akute Atemnot,
- akute Schmerzen im Brustkorb,
- akute Bauchschmerzen,
- akuter Schwindel,
- Unfall und Verletzung,
- Komplikationen in der Schwangerschaft,
- akute psychische Störung,
- akute Selbstmordgefahr,
- Drogennotfall,
- allergischer Schock,
- Bewusstseinsstörung oder Koma.
In diesen Fällen sollten Sie direkt Hilfe bei einem Rettungsdienst, einer Notfallstelle, einer Ärztin oder einem Arzt suchen.
Hinweis: Bitte fragen Sie das Betreuungspersonal in Ihrer Aufnahmeeinrichtung nach dem Ansprechpartner für medizinische Notfälle in Ihrer Aufnahmeeinrichtung.
Weitere Informationen wie Wortschatz und Telefonnummern finden Sie unter folgendem Link: https://www.migration-gesundheit.bund.de/
Ärztliche Versorgung
Was ist, wenn ich krank werde oder medizinische Hilfe brauche?
Wenn Sie Geld vom Jobcenter beziehen, haben Sie Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wie sonstige gesetzlich krankenversicherte Menschen haben Sie damit nach Maßgabe des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) insbesondere Anspruch auf Krankenbehandlung, auf Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft und zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten.
Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, sind Sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie erhalten aber von einer gesetzlichen Krankenkasse eine Krankenversichertenkarte und können hierüber im Bedarfsfall Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, die dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Die dafür entstehenden Kosten werden vom Sozialamt übernommen.
Wenn Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, haben Sie nur Anspruch auf die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder Linderung von Krankheiten und Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen
Darüber hinaus werden u.a. die zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen amtlich empfohlenen Schutzimpfungen und medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen erbracht.
Ein weitergehender Versorgungsanspruch kann gewährt werden, wenn eine Leistung im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich ist. AsylbLG-Leistungsberechtigte, die eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz wegen Krieges im Heimatland nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz besitzen und besondere Bedürfnisse haben (bspw. durch schwere Formen psychischer oder physischer Gewalt), steht darüber hinaus ein weitergehender Anspruch auf erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe zu.
Weitere Informationen zur medizinischen Versorgung finden Sie bei medmissio.
Die „Flüchtling Toolbox“ von medmissio ist eine Online-Bibliothek, die Antworten auf essenzielle Fragestellungen zur medizinischen Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine liefert.
Wo finde ich Informationen zur zahnmedizinischen Versorgung?
Falls Sie zahnärztliche Versorgung benötigen, finden Sie weitere Informationen wie zum Beispiel fremdsprachliche Formulare auf der Seite der Bundeszahnärztekammer:
https://www.bzaek.de/recht/behandlung-von-asylbewerbern-und-asylbewerberinnen.html
Wer macht was im deutschen Gesundheitswesen?
Ärztinnen und Ärzte in eigener Praxis
Die Diagnose und die anschließende Behandlung einer Erkrankung führen in der Regel Ärztinnen und Ärzte durch, die in einer eigenen Praxis oder einer Gemeinschaftspraxis mit anderen Kolleginnen und Kollegen arbeiten. Diese nennt man "niedergelassene" Ärztinnen oder Ärzte. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte stellen auch Rezepte für Medikamente aus und können ihre Patientinnen und Patienten zur weiteren Behandlung auch in ein Krankenhaus einweisen.
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte rechnen ihre Tätigkeit zum Beispiel mit dem Sozialamt oder einer gesetzlichen Krankenkasse ab. Patientinnen und Patienten können die Behandlung bei einer Ärztin oder einem Arzt auch selbst bezahlen. Bitte beachten Sie, dass Sie dann die Kosten selbst tragen müssen. Das Geld kann Ihnen nicht nachträglich zurückerstattet werden.
Wichtig: Die meisten Ärztinnen und Ärzte vergeben Termine für eine Behandlung. Vereinbaren Sie deshalb einen Termin, am besten telefonisch. Bei der digitalen Terminvereinbarung kann Ihnen unter anderem die Platform Doctolib behilflich sein. Halten Sie den vereinbarten Termin in jedem Fall ein! Unangemeldete Patientinnen und Patienten müssen meist mit Wartezeiten rechnen.
Ärztinnen und Ärzte müssen sich an die ärztliche Schweigepflicht halten. Sie dürfen die ihnen anvertrauten Informationen nicht an andere weitergeben. Bestimmte Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Tuberkulose müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Nur so kann eine Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten verhindert werden. Diese Meldung hat auf das Asylverfahren keinen Einfluss.
Wichtig: Viele Ärztinnen und Ärzte sprechen Englisch oder eine andere Fremdsprache. Bitte erkundigen Sie sich danach. Sollten Sie über weniger gute Deutschkenntnisse verfügen, ist es empfehlenswert, einen sprachkundigen Menschen Ihres Vertrauens mit zu der Ärztin oder dem Arzt zu nehmen. Auf kvberlin.de finden Sie eine Übersicht in der Sie auch sehen, welche Sprachen die einzelnen Praxen sprechen.
Krankenhaus
Im Krankenhaus werden Sie nur dann behandelt, wenn eine Behandlung durch eine niedergelassene Ärztin oder einen niedergelassenen Arzt nicht ausreicht. Ein Krankenhausaufenthalt muss vorab genehmigt werden. Suchen Sie ein Krankenhaus ohne Absprache nur im Notfall auf!
Apotheke
Viele Arzneimittel dürfen in Deutschland nur in Apotheken an Patientinnen und Patienten abgegeben werden. Von einer Apothekerin oder einem Apotheker erhalten Sie bestimmte Arzneimittel (sogenannte Verschreibungspflichtige Arzneimittel) nur dann, wenn Sie ein Rezept einer Ärztin oder eines Arztes vorlegen. Es gibt auch zahlreiche frei verkäufliche Arzneimittel für die kein Rezept notwendig ist. Die Kosten für diese werden nicht durch die zuständige staatliche Stelle erstattet.
Die Apothekerin oder der Apotheker informiert Sie über die Einnahme des Arzneimittels.
Zu allen Tages- und Nachtzeiten hat mindestens eine Apotheke in der näheren Umgebung Notdienst.
Unterstützung für Menschen mit Behinderung
Wo finde ich Hilfe bei einer körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung?
Aus der Ukraine geflüchtete Menschen mit körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen sowie deren Angehörige benötigen bei ihrer Ankunft in Deutschland Informationen zur barrierefreien Registrierung, ihrem Aufenthalt und einer bedarfsgerechten Unterkunft und Versorgung. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) berät diese Menschen bundesweit. Der Verein mittendrin e.V. hat für diesen Personenkreis eine Informationsseite in ukrainischer und russischer Sprache erstellt. Mehr Informationen zur EUTB gibt es in diesem Flyer.
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle in dem Bundesland, in dem Sie sich aufhalten. Informationen der einzelnen Bundesländer für Geflüchtete mit und ohne Behinderungen aus der Ukraine sowie sie unterstützende Personen finden Sie hier:
Nordrhein-Westfalen: Wegweiser für Menschen mit Sinnesbehinderungen
Psychologische Unterstützung
Wird psychologische Unterstützung für Geflüchtete angeboten?
Auf Bundesebene wird für Geflüchtete psychologische Unterstützung angeboten. Hierfür können Sie sich an das Angebot der ZEW wenden, die eine bundesweite Übersicht aller Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit ukrainischen oder russischen Sprachkenntnissen anbietet.
COVID-19 Information
Kann ich mich in Deutschland impfen lassen?
Ja, die Impfung ist unser Weg aus der Pandemie. Es ist genug Impfstoff verfügbar und es ist einfach, einen Termin für die Corona-Schutzimpfung zu bekommen. Inzwischen wurden mehr als 160 Millionen Impfdosen verabreicht – doch das ist noch nicht genug. Lassen Sie sich impfen, damit wir den Gemeinschaftsschutz in der Bevölkerung erreichen.
Informationen zur COVID-19 Schutzimpfung finden Sie u.a. auf russisch unter www.zusammengegencorona.de.
Wo finde ich weitere Informationen zur Impfung ?
Informationsmaterialien zur Corona-Schutzimpfung in ukrainischer Sprache finden Sie in den folgenden Dokumenten:
Infoflyer „Impfen hilft. 7 gute Gründe, sich jetzt impfen zu lassen“ PDF, 350 KB, nicht barrierefrei
Infoflyer Corona-Schutzimpfung für Kinder (5-11 Jahre) PDF, 442 KB, nicht barrierefrei
Weitere Informationen zum Infektionsschutz finden Sie unter folgendem Link:
www.infektionsschutz.de/mediathek/materialien-auf-ukrainisch
Welche Regeln gelten in Deutschland bezüglich Corona Tests und wo kann ich mich testen lassen?
Flächendeckendes Testen ist essentieller Bestandteil einer umfassenden Pandemie-Bekämpfungs-Strategie: Es ermöglicht die schnelle und präzise Erfassung der Zahl und Verteilung infizierter Personen in Deutschland. Dies ist die Grundlage für die Unterbrechung von Infektionsketten und den Schutz vor einer Überlastung des Gesundheitssystems. Testen entbindet nicht von der Einhaltung der AHA+L-Regel sowie notwendigen Hygienevorkehrungen und Symptom-Monitoring in Einrichtungen.
Mit der aktuellen Testverordnung wird allen Bürgerinnen und Bürgern mindestens ein kostenloser Schnelltest (PoC-Test) pro Woche zur Verfügung gestellt – unabhängig von Impf- oder Genesenenstatus. Informationen zu Testmöglichkeiten finden Sie u.a. auf russisch unter www.zusammengegencorona.de.
Ist mein Impfstatus in Deutschland noch gültig?
Impfzertifikate aus der Ukraine werden anerkannt, solange dafür in der EU zugelassene Impfstoffe genutzt wurden RKI.
Schwangerschaft
Ich bin schwanger, welche Hilfe bekomme ich?
Schwangere Frauen werden entsprechend medizinisch versorgt. Der Verlauf der Schwangerschaft und die Entwicklung des Kindes werden überwacht. Dazu gehören regelmäßige Untersuchungen (zum Beispiel Blutuntersuchungen, Untersuchungen des Urins und Ultraschalluntersuchungen), die Geburtsvorbereitung, die Entbindung und die Pflege danach. Wenn Sie schwanger sind, erhalten Sie von Ihrer Vertragsärztin oder Ihrem Vertragsarzt einen "Mutterpass". Im Mutterpass werden die einzelnen Termine der Untersuchungen festgehalten. Entbindungen werden von Hebammen und Entbindungspflegern sowie Ärztinnen oder Ärzten durchgeführt. Auch vor und nach der Geburt sind Hebammen und Entbindungspfleger wichtige Ansprechpartner.
Kinder und Jugendliche
Welche ärztliche Behandlung gibt es für Kinder und Jugendliche?
In der Regel bekommen Eltern nach der Geburt ihres Kindes ein Untersuchungsheft für Kinder, in dem genau beschrieben wird, zu welchem Zeitpunkt eine bestimmte Untersuchung notwendig ist.
Wichtig: Bewahren Sie dieses Untersuchungsheft bitte gut auf und bringen es zu allen Arztbesuchen Ihrer Kinder mit!
Bei Kindern bis zum sechsten Lebensjahr sind mehrere Untersuchungen vorgesehen. Die erste Untersuchung wird unmittelbar nach der Geburt durchgeführt. Stoffwechsel und Funktion der Sinnesorgane (zum Beispiel Hören, Sehen), Atmung, Verdauung und Muskulatur werden geprüft. Es wird auf Entwicklungs- und Verhaltensstörungen geachtet.
Bei Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren wird eine weitere Untersuchung empfohlen. Dadurch sollen Hinweise auf Probleme in der körperlichen und geistigen Entwicklung des Jugendlichen entdeckt werden. Die Ärztin oder der Arzt misst unter anderem Größe, Gewicht und Blutdruck.
Diese Untersuchungen sind wichtig, um eine gesunde Entwicklung Ihres Kindes zu fördern. Nehmen Sie daher bitte alle Untersuchungstermine wahr!
Pflege
Viele Menschen im Alter, aber auch Personen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen sind auf Pflege angewiesen. Was ist zu tun, wenn der Pflegefall eintritt?
Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.migration-gesundheit.bund.de/de/pflege/
Online-Portal allgemein
Viele weitere Informationen zum Thema Gesundheit finden Sie im Online-Portal Migration und Gesundheit.
Die Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.migration-gesundheit.bund.de/de/startseite/
Weitere Informationen zum Umgang mit psychischen Belastungen finden Sie hier PDF, 2 MB, nicht barrierefrei .
Bundeskontaktstelle - Hotline für Geflüchtete aus der Ukraine mit Behinderungen und/oder Pflegebedarf
Hotline: +49 30 854 04 789 (Mo-Fr von 09-17 Uhr)
E-Mail: bundeskontaktstelle@drk.de
Dieser Service wird z.Z. ausschließlich auf Deutsch angeboten.
Melden Sie sich über die Hotline oder per E-Mail:
- Als evakuierende Organisation zur Ankündigung einer größeren Gruppe von geflüchteten Menschen mit Behinderungen und/oder Pflegebedarfen in Deutschland
- Als Erstaufnahmestelle für Geflüchtete (bspw. Drehkreuz) mit Rückfragen zur Ankunft der o.g. Zielgruppen
- Als Landeskoordinierungsstelle mit Rückfragen zu Unterbringungsanfragen und Bedarfsmeldungen durch die Bundeskontaktstelle sowie zur Rückmeldung von freien Unterbringungskapazitäten