Informationen zum Bürgergeld

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Informationen zum Bürgergeld

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) unterstützt Sie mit Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Ziel ist, dass Sie künftig selbst für Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Angehörigen sorgen können. Die Leistungen der Grundsicherung werden aus Steuermitteln finanziert und zur Überbrückung für alle erbracht, die zu wenige oder keine eigenen Mittel zur Verfügung haben. Für die Umsetzung der Aufgaben sind die Jobcenter zuständig.
 
Seit dem 1. Juni 2022 können auch aus der Ukraine geflüchtete Personen Geld vom Jobcenter erhalten, sofern Sie erwerbsfähig, hilfebedürftig und mindestens 15 Jahre alt sind und das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Eine weitere Voraussetzung dafür ist unter anderem eine Aufenthaltserlaubnis (nach § 24 AufenthG) oder eine sogenannte Fiktionsbescheinigung von der Ausländerbehörde (mehr dazu finden Sie hier).

Weitere Informationen zum Bürgergeld finden Sie hier.
 
In einigen Jobcentern können Sie die Unterstützungsleistung nun auch online beantragen. Geben Sie hierfür bitten unten die Postleitzahl Ihres Wohnortes an, um das für Sie zuständige Jobcenter zu ermitteln. Im Anschluss erhalten Sie weitere Informationen zu einer möglichen Antragstellung.

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Dadurch können wir Ihnen die passenden Informationen, Anträge und Ihre zuständige Stelle anzeigen.

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