Finanzielle Unterstützung für Familien

Hinweis: Vereinfachte Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld

Seit dem 01. Juni 2022 ist für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes der Anspruch auf Kindergeld nicht mehr von einer Erwerbstätigkeit abhängig.

Die Berliner Beratungsstelle als Kooperationsprojekt von LaruHelpsUkraine e.V. und dem Internationalen Zentrum für Migrationspolitikentwicklung (ICMPD) berät ukrainische Geflüchtete in Berlin zu unterschiedlichen Themen wie z.B. Leistungen und Angeboten des Jobcenters, der Familienkasse und des Sozialamts. Die Beratungen werden auf Ukrainisch und Russisch angeboten und können sowohl online als auch persönlich in Anspruch genommen werden. Neben informativen Beratungsangeboten erhalten ukrainische Geflüchtete hier auch Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen, bei Terminbuchungen (auch medizinischer Art), bei der Erstellung offizieller Briefe oder werden auf Wunsch bei behördlichen Terminen  begleitet.

Berliner Beratungsstelle:

Am Treptower Park 14, 12435 Berlin (im Einkaufszentrum Treptow Park Center)

Öffnungszeiten: Mo-Fr, 10:00 bis 17:00 Uhr (in der Mittagspause von 13:00 bis 13:30 Uhr geschlossen)

Zur Webseite (verfügbar in Deutsch

Weitere Informationen finden Sie hier.

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