Familie und Kind
Sind Sie aus der Ukraine geflohen und suchen nach Unterstützungsangeboten speziell für Familien? Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Familie und Kind, wie z.B. finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern, Unterstützungsangebote für Mütter und Schwangere aber auch Hilfe für Heim- und Waisenkinder, sowie weitere Angebote für von Gewalt bedrohten Personen.

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- Finanzielle Unterstützung
- Kindergeld für Geflüchtete aus der Ukraine
- Unterstützung für Kinder und Jugendliche
- Unterstützung für schwangere Geflüchtete und junge Eltern
- Unterstützung von Gewalt betroffenen und bedrohten Personen
- Weitere Unterstützungsangebote
Die Helpline Ukraine bietet kostenfreie Beratung für geflüchtete ukrainische Kinder, Jugendliche und Eltern. Die Helpline Ukraine ist unter der Telefonnummer 0800-500 225 0 montags bis freitags von 14 bis 17 Uhr erreichbar. Die Beratung ist vertraulich und erfolgt in ukrainischer und russischer Sprache. Die Beraterinnen und Berater hören zu und unterstützen geflüchtete ukrainische Kinder, Jugendliche, deren Eltern sowie weitere Angehörige bei aktuellen Sorgen und Themen, die sie bewegen.

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Hinweis: Vereinfachte Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld
Seit dem 1. Juni 2022 ist für Kindergeld keine Erwerbstätigkeit mehr erforderlich. Antragsstellerinnen und Antragssteller müssen keine entsprechenden Nachweise mehr einreichen.
Finanzielle Unterstützung
Welche finanzielle Unterstützung können Familien mit Kindern in Deutschland erhalten?
Geflüchtete aus der Ukraine können unter bestimmten Voraussetzungen Familienleistungen wie Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss bekommen. Bedingung ist, dass sie eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes haben, die eine Arbeitserlaubnis für mindestens sechs Monate umfasst. Je nach Familienleistung gelten weitere unterschiedliche Voraussetzungen. Vereinzelt entfallen sie bei Minderjährigen. Weitere Informationen hat das Familienportal auf einer Sonderseite für Ukraine-Geflüchtete zusammengestellt.
Außerdem hilft das Projekt "Familien gut informiert" Geflüchteten sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, damit zugewanderte Familien Leistungen wie Kindergeld oder Kinderzuschlag leichter beantragen können.
Kindergeld für Geflüchtete aus der Ukraine
Haben aus der Ukraine geflüchtete Familien Anspruch auf Kindergeld?
Familien, die mit ihren Kindern aus der Ukraine geflüchtet sind, können in Deutschland Kindergeld für diese Kinder beantragen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
· wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG besitzen
und
der Elternteil, der den Antrag auf Kindergeld stellt sich in Deutschland aufhält.
Hierfür müssen bei der Antragstellung entsprechende Nachweise vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie: Kindergeld kann nur für Kinder beantragt werden, die sich in Deutschland oder in einem anderen Staat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweiz aufhalten.
Ist Ihr Kind älter als 18 Jahre, besteht in bestimmten Fällen auch ein Anspruch auf Kindergeld. Hierfür müssen neben den oben genannten Voraussetzungen zusätzliche Anforderungen erfüllt sein. Sie müssen dann nachweisen, dass das Kind sich zum Beispiel in einer Berufsausbildung befindet. Weitere Informationen finden Sie unter Kindergeld ab 18 Jahren.
Welche Nachweise müssen beim Antrag auf Kindergeld eingereicht werden?
Damit die Familienkasse Ihren Antrag auf Kindergeld prüfen kann, müssen Sie nachweisen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld erfüllt sind.
Hierzu benötigen Sie folgende Nachweise:
· die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG für Sie und Ihre Kinder ODER
· eine vorübergehende Bescheinigung über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung oder Vorab-Aufenthaltserlaubnis), wenn diese auf Grundlage des § 24 AufenthG erteilt und eine Erwerbstätigkeit erlaubt wurde
und
· ein Nachweis darüber, dass sich Ihre Kinder in Deutschland oder in einem anderen Staat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweiz aufhalten (zum Beispiel Registrierung bei der Ausländerbehörde oder Bescheinigung von Kita, betreuenden Organisationen, o.ä.).
Welche Besonderheiten gibt es bei Vollwaisen und Kindern, die den Aufenthaltsort ihrer Eltern nicht kennen?
Vollwaisen und Kinder, die nicht wissen, wo sich ihre Eltern aufhalten, können für sich selbst Kindergeld beantragen. In diesem Fall wird das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) ausgezahlt.
Voraussetzung ist, dass auch hier für das Kind eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG vorliegt. Eine Erwerbstätigkeit oder eine Mindestaufenthaltsdauer sind für den Antrag auf Kindergeld nicht notwendig.
Auch wenn das Kind älter als 18 Jahre ist, besteht in bestimmten Fällen ein Anspruch auf Kindergeld. Hierfür müssen neben den oben genannten Voraussetzungen zusätzliche Anforderungen erfüllt sein. Das Kind muss dann nachweisen, dass es sich zum Beispiel in einer Berufsausbildung befindet. Weitere Informationen finden Sie unter Kindergeld ab 18 Jahren.
Besteht Anspruch auf Kindergeld, wenn ein Asylantrag gestellt wurde?
Mit der Beantragung von Asyl erlischt die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG.
Asylbewerberinnen und Asylbewerber bzw. anerkannte Flüchtlinge haben erst ab dem Zeitpunkt der Zuerkennung bzw. Anerkennung Anspruch auf Kindergeld. Für die Zeit davor besteht nur dann Kindergeldanspruch, wenn der Aufenthalt seit mindestens 6 Monaten in Deutschland vorliegt und später eine Zuerkennung bzw. Anerkennung erfolgt.
Aufgrund der Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen auf Asylbewerberleistungen besteht für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge kein finanzieller Vorteil. Zudem ist während des Asylverfahrens keine Erwerbstätigkeit erlaubt.
Wird der Antrag auf Asyl bzw. die Anerkennung als Genfer Flüchtling abgelehnt und subsidiärer Schutz zuerkannt, besteht ein Anspruch auf Kindergeld ab der Zuerkennung.
Wie viel Kindergeld kann man im Monat erhalten?
In der Regel erhalten Sie für jedes Kind mindestens 219 Euro Kindergeld im Monat.
Haben Sie mehrere Kinder, bestimmt ihre Anzahl die Höhe des Kindergeldes, das Sie insgesamt erhalten. Das gilt auch dann, wenn eines der Kinder nicht bei Ihnen lebt: Ab dem dritten Kind steht Ihnen mehr Kindergeld zu – auch, wenn dessen Geschwister beim anderen Elternteil leben.
Kindergeld seit dem 1. Januar 2021:
1. Kind: 219 Euro
2. Kind: 219 Euro
3. Kind: 225 Euro
ab dem 4. Kind: 250 Euro
Wie kann ich Kindergeld beantragen?
Wenn Ihr Kind die Voraussetzungen erfüllt, können Sie den Kindergeld-Antrag direkt einreichen.
Bitte senden Sie Ihren Antrag ausgefüllt und unterschrieben mit allen nötigen Nachweisen an die für Sie zuständige Familienkasse. Diese finden Sie unter Eingabe Ihrer Postleitzahl mit Hilfe der Dienststellensuche.
Wenn Sie Hilfe bei der Erfüllung der einzelnen Antragsschritte benötigen finden Sie im Video eine Anleitung auf Ukrainisch:
Unterstützung für Kinder und Jugendliche
Wie wird die Suche nach einer sicheren Unterkunft für Heim- und Weisenkinder unterstützt?
Die Melde- und Koordinierungsstelle zur Aufnahme von Kindern und Jugendlichen aus ukrainischen Waisenhäusern informiert Einrichtungen, Organisationen und Privatpersonen, die die Aufnahme evakuierter Heim- und Waisenkinder aus der Ukraine in Deutschland organisieren. Sie gibt Auskunft über das Verteilverfahren und die zuständigen Stellen in den Bundesländern und nennt relevante Ansprechpersonen. Fragen Gruppen ukrainischer Heim- und Waisenkinder auf dem Weg nach Deutschland von sich aus an, vermittelt die Meldestelle diese auch an die zuständigen Stellen weiter. Die SOS Meldestelle, betrieben von SOS-Kinderdorf e.V., ist unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 12 606 12 täglich von 8:00 bis 19:00 Uhr erreichbar.
Welche Hilfsangebote gibt es für junge Geflüchtete?
Bundesweit rund 490 Jugendmigrationsdienste unterstützen junge Menschen aus der Ukraine durch Beratung und Begleitung zu allen Fragen rund um ihre Integration. Die Schwerpunkte liegen auf Sprachförderung, Schule sowie Ausbildung und Beruf.
Unterstützung für schwangere Geflüchtete und junge Eltern
Welche Unterstützungsangebote gibt es für schwangere und junge Eltern?
Das bundesweite Hilfetelefon "Schwangere in Not" bietet psychosoziale Erstberatung für Schwangere, ihr soziales Umfeld und betreuendes Fachpersonal an. Unter der Telefonnummer 0800 40 40 020 steht das Angebot rund um die Uhr, kostenlos, anonym, barrierefrei und in 18 Sprachen auch für aus der Ukraine eingereisten Frauen zur Verfügung - bei Bedarf auf Polnisch, Russisch oder Englisch. Ziel des Angebots ist die Weitervermittlung an eine Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort.
Das dolmetscherbegleitete Sprachangebot des Hilfetelefons "Schwangere in Not" wird zeitnah auch auf Ukrainisch verfügbar sein. Auch die Informationsmaterialien für Schwangere in Not werden kurzfristig ins Ukrainische übersetzt.
Unabhängig von der Nationalität unterstützt auch die Bundesstiftung Mutter und Kind in Deutschland schwangere Frauen in Notlagen. Sie gewährt außerdem finanzielle Hilfen für Schwangerschaftskleidung, Babyerstausstattung, Wohnung und Einrichtung sowie für die Betreuung eines Kleinkindes. Frauen, die aktuell aus der Ukraine fliehen mussten, können in Schwangerschaftsberatungsstellen unbürokratisch Anträge auf Unterstützung durch die Stiftung stellen. Gegebenenfalls fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.
Das Infoblatt mit allen relevanten Infos zur Stiftung und ihren Angeboten kann auf Ukrainisch auf der Website der Bundesstiftung sowie hier heruntergeladen und auch bestellt werden. Außerdem informiert ein Infoplakat auf Deutsch und Englisch im DIN-A3-Format über die Hilfeleistungen der Bundesstiftung Mutter und Kind. Es soll vor allem geflüchtete schwangere Frauen besser erreichen. Es enthält drei QR-Codes, mit denen man direkt zu den Infoblättern der Bundesstiftung in deutscher, englischer und ukrainischer Sprache gelangt. Das Infoplakat eignet sich besonders für Beratungsstellen, Kliniken, Arztpraxen und alle weiteren Stellen, die mit Geflüchteten Kontakt haben.
Weitere Beratungsangebote und Informationen bietet das Nationale Zentrum Frühe Hilfen. Es hat auf elternsein.info eine Übersicht für Schwangere und Familien zusammengestellt - auf Ukrainisch, Englisch und Russisch. Fachkräfte der Frühen Hilfen finden Arbeitshilfen und Broschüren zur Unterstützung geflüchteter Familien auf fruehehilfen.de.
Wo finde ich Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung?
Der Wegweiser zur Kindertagesbetreuung in Deutschland bietet die wichtigsten Antworten für Eltern mit Kindern im Kita-Alter. Der Wegweiser richtet sich an ukrainische Familien sowie Privatpersonen, Einrichtungen und Organisationen, die Geflüchtete zum Thema Kindertagesbetreuung beraten. Er steht auf Ukrainisch und Deutsch zur Verfügung.
Alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Kindertagesbetreuung. Der Wegweiser zeigt auf, wie Eltern einen Betreuungsplatz für ihr Kind finden können, wie sich der Kita-Start gestaltet und welche Kosten für die Betreuung anfallen. Weitere Informationen zu den verschiedenen Betreuungsformen, den Öffnungszeiten, Verpflegung, den Vorgaben zum Infektionsschutz sowie der Zusammenarbeit mit Familien sind im Wegweiser zusammengefasst.
Außerdem stellt der Bundesverband für Kindertagespflege seit Jahren Informationen zur Betreuung von Kindern in Kindertagespflege in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung. Die Informationen stehen jetzt auch auf Ukrainisch zum Download zur Verfügung.
Gibt es spezielle Unterstützungsangebote bei der Jobsuche für zugewanderte Mütter?
Das ESF-Bundesprogramm "Stark im Beruf - Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein" des Bundesfamilienministeriums verfolgt das Ziel, den Erwerbseinstieg für diese Zielgruppe zu erleichtern. Es umfasst Kurse und Coachings für zugewanderte Mütter zum Erwerbseinstieg, zum Spracherwerb und für die Anerkennung von Qualifikationen. Außerdem hilft es bei der Vermittlung in Stellen oder Praktika und bei Vereinbarkeitsfragen - an 85 Standorten bundesweit. Die Unterstützung kann gegebenenfalls auch mit russischsprachigen Sprachmittlerinnen erfolgen.
Unterstützung von Gewalt betroffenen und bedrohten Personen
Gibt es spezielle Hilfsangebote, wenn ich mich aktuell noch in einer Flüchtlingsunterkunft befinde?
Mit der Bundesinitiative "Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" setzt sich das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit UNICEF und weiteren Partnern seit 2016 für den Schutz von Frauen, Kindern und weiteren schutzbedürftigen Personen in den Einrichtungen ein. Auf der Website der Bundesinitiative finden sich hierzu umfangreiche Informationen und Praxismaterialien. Im Projekt "Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften" beraten Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für Gewaltschutz zudem bundesweit in 15 Bundesländern bei der Entwicklung und Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten vor Ort. Sie unterstützen beim Aufbau von lokalen Netzwerkstrukturen und organisieren Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich als Frau von Gewalt bedroht bin?
Unter der Rufnummer 08000 116 016 steht von Gewalt betroffenen Frauen, ihrem Umfeld und Fachkräften das Hilfetelefon als wichtige Erstanlaufstelle zur Seite - auch im Kontext von Flucht und Migration. Ratsuchende können sich täglich rund um die Uhr anonym und kostenfrei an eine der Beraterinnen wenden. Das Angebot steht in 17 Fremdsprachen zur Verfügung, unter anderem auf Russisch, Polnisch und Englisch. Beraten wird zu allen Formen von Gewalt - einschließlich Frauenhandel, sexualisierter und häuslicher Gewalt sowie zu Zwangsprostitution. Die Beraterinnen vermitteln die Anrufenden bei Bedarf an Unterstützungseinrichtungen vor Ort. Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot.
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren informiert diese Übersicht zu den aktuellen Unterstützungsmöglichkeiten des Hilfetelefons für aus der Ukraine geflüchtete Frauen.
Wo kann ich Unterstützung erhalten, wenn ich von Menschenhandel bedroht bin?
Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK) bietet eine deutschlandweite Übersicht der Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel. Außerdem stellt er Informationsmaterialien auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch zur Verfügung, die Hinweise zu Gefahren des Menschenhandels enthalten und Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen aller Nationalitäten zeigen. Der KOK engagiert sich und sensibilisiert auch in der "Alliance4Ukraine", ein koordinierendes Bündnis aus über 150 Organisationen.
Der Koordinierungskreis schult Behörden sowie Hilfsorganisationen bei der Identifizierung von Opfern. Die vom Bundesfamilienministerium unterstützten Kooperationen zwischen Polizei und KOK vor Ort wurden noch verstärkt.
Weitere Unterstützungsangebote
Wo erhalte ich Hilfe, wenn ich psychosoziale Betreuung benötige?
Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege beraten und begleiten geflüchtete Menschen in mehr als 2000 Beratungsstellen in ganz Deutschland. Adressen sind auf der Seite des Informationsverbundes Asyl und Migration zu finden.
Das Bundesfamilienministerium fördert insbesondere Psychosoziale Zentren, die psychosoziale Beratung und Unterstützung mit Dolmetschenden anbieten - vor allem auch für Frauen und Kinder. Diese reichen von individueller Krisenintervention, Erstgesprächen und Gruppenangeboten zur psychischen Stabilisierung bis hin zu psychologischer Traumatherapie. Adressen finden sich auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren.
Wo finde ich Unterstützung bei der Integration in Deutschland?
In Integrationskursen werden nach Deutschland zugewanderten Menschen die deutsche Sprache und die Geschichte, Kultur und Rechtsordnung des Landes vermittelt. Der Besuch eines Integrationskurses verbessert die gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten der Teilnehmenden. Um auch Eltern mit nicht schulpflichtigen Kindern die Teilnahme an einem Integrationskurs zu erleichtern, startete im Januar 2022 das Bundesprogramm "Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft". Damit haben das Bundesfamilienministerium und das Bundesinnenministerium ein Angebot zur kursbegleitenden Kinderbeaufsichtigung geschaffen, solange die Eltern keinen regulären Kita-Platz haben. Die Beaufsichtigung der Kinder findet in der Nähe des Integrationskurses statt.
Welche weiteren Unterstützungsangebote gibt es für Geflüchtete?
Vielfältige Unterstützungsangebote bieten auch die deutschlandweit mehr als 530 Mehrgenerationenhäuser. Sie sind Anlaufstellen in den Nachbarschaften und helfen gemeinsam mit freiwillig Engagierten den geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Die Angebote und Aktionen reichen je nach Standort von Begegnungscafés, der Vermittlung von Dolmetschenden, psychologischer Begleitung, Patenschaften sowie gegebenenfalls auch der Vermittlung von Unterkünften. Außerdem bieten manche Einrichtungen darüber hinaus warme Mahlzeiten, Hilfe bei Antragstellungen, Freizeit- und Beratungsangebote, Sprachkurse mit Kinderbetreuung sowie die Bereitstellung dezentraler Hilfsgüter-Datenbanken für Geflüchtete an. Zum Teil organisieren die Mehrgenerationenhäuser auch Benefizveranstaltungen und Spendenaktionen oder betreiben Kleiderkammern. Häuser in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Kann ich mich als geflüchtete Person in Deutschland beim Bundesfreiwilligendienst engagieren?
Ukrainische Geflüchtete können sich in Deutschland als Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst (BFD) engagieren. Informationsflyer über den BFD stehen zum Download auf Deutsch und auf Ukrainisch zur Verfügung.