Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Menschen bei der Arbeitssuche und berät zu allen Fragen rund um dieses Thema.
In vielen Städten sind Agenturen für Arbeit zu finden und an diesem Logo zu erkennen:

Bundesagentur für Arbeit
Foto: Bundesagentur für Arbeit
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Agentur für Arbeit in dem Ort, in dem Sie sich aktuell aufhalten. Über die "Dienststellensuche" können Sie sich die Adresse anzeigen lassen.
Unter der Telefonnummer +49 911-178 7915 erreichen Sie die Hotline der Bundesagentur für Arbeit, in der Sie erste Fragen rund um eine Arbeitsaufnahme bzw. die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums auf Ukrainisch oder Russisch stellen können. Sie erreichen die Hotline Montag – Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr, Freitag 8.00 – 13.00 Uhr.
Die Bundesagentur für Arbeit berät Sie anschließend in einem persönlichen Gespräch über die Voraussetzungen, eine Arbeit aufzunehmen und über Ihre generellen beruflichen Möglichkeiten.
Wenn Sie direkt nach Arbeit suchen wollen, finden Sie Stellenangebote in der Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit.
Wenn Sie Geld im Jobcenter beantragt haben, werden Sie zu den Fragen der Arbeitsuche, Vermittlung und Qualifizierung im Jobcenter beraten. Das Jobcenter kann Sie mit Leistungen zur Aktivierung und Eingliederung bei Ihren beruflichen Zielen unterstützen. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Ansprechpartner*innen, um zu besprechen, welche Unterstützung und Förderungen möglich und erforderlich sind.
Sie können die finanzielle Unterstützung (wie z.B. Bewerbungskosten) direkt im Beratungsgespräch beantragen und dazu einen Papier-Antrag ausfüllen oder das Online-Verfahren nutzen. Bitte erkundigen Sie sich, ob in Ihrem Jobcenter JOBCENTER.DIGITAL II zur Verfügung steht oder ob die Online-Antragstellung ggf. über ein anderes digitales Verfahren erfolgt.
Zudem finden Sie hier eine Übersicht zu den elektronischen Angeboten der Bundesagentur für Arbeit (BA) und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen - gE). Die Übersicht betrifft Online(antrags)verfahren der BA/gE in folgenden Bereichen:
- Geldleistungen der BA und der gE
- Geldleistungen der Familienkasse
- Jobsuche
- Berufs- und Studienwahl
Weitere Informationen finden Sie hier.
Schutzsuchende aus der Ukraine können mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder der entsprechenden vorläufigen Bescheinigung („Fiktionsbescheinigung“) und der darin enthaltenen Erlaubnis zum Arbeiten (Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt“) in mehreren Hundert Berufen sofort eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Dies gilt für alle sogenannten nicht-reglementierten Berufe, wie z.B. Kauffrau für Büromanagement oder auch für akademische Berufe wie Biologe, Chemikerin oder Mathematiker.
Jedoch ist die Anerkennung für Tätigkeiten in einem reglementierten Beruf erforderlich. Reglementierte Berufe sind rechtlich geschützte Berufe, z.B. im Bereich Pflege, Gesundheit und Erziehung. Zu den reglementierten Berufen gehören damit beispielweise Gesundheitsberufe wie Ärztin oder Pflegefachkraft oder die Berufe Lehrer und Erzieher. Auch eine geschützte Berufsbezeichnung wie z. B. Ingenieurin oder Ingenieur, Befähigungsnachweise und Sachkundenachweise für einige selbstständige Tätigkeiten und Gewerbe sowie Fortbildungsabschlüsse wie z. B. Meister oder Fachwirtin gehören hierzu.
Ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist, welche Unterlagen dazu benötigt werden und welche anderen Möglichkeiten offenstehen, kann in mehreren Sprachen im offiziellen Online-Portal „Anerkennung in Deutschland“ der Bundesregierung recherchiert werden.
Wenn Sie in der Ukraine eine berufliche Ausbildung absolviert haben, hilft Ihnen das BQ-Portal, Ihren Abschluss richtig einzuordnen. Darüber hinaus stehen detaillierte Beschreibungen zu Ihrem Berufsabschluss bereit, die Sie für das Anerkennungsverfahren verwenden können.
Kostenlose Beratung und Unterstützung ist u.a. bei den Beratungsstellen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung“ erhältlich. Eine Beratungsstelle in der Nähe kann über die Beratungssuche von „Anerkennung in Deutschland“ gesucht werden. Die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland beantwortet Fragen zu Einreise, Aufenthalt, Jobsuche und Deutsch lernen. Sie bietet auch eine Erstberatung zur beruflichen Anerkennung. Die Hotline ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr (Mitteleuropäische Zeit) unter dieser Nummer erreichbar: +49 30 1815 – 1111.
Wenn mit einem ausländischen Hochschulabschluss eine Tätigkeit in einem nicht reglementierten Beruf angestrebt wird, kann eine Zeugnisbewertung hilfreich sein, z. B. für die Bewerbung um einen Arbeitsplatz. Die Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument, das die Qualität Ihres Hochschulabschlusses dokumentiert. Die Zeugnisbewertung beschreibt Ihren Hochschulabschluss und bescheinigt die beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten. Eine Zeugnisbewertung kann bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) beantragt werden. Informationen zum Antragsverfahren für die Zeugnisbewertung stehen auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch zur Verfügung.
Wenn Sie einen ausländischen Schul- oder Berufsabschluss haben, können Sie diesen in Deutschland anerkennen lassen. Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in Deutschland und zu weiteren Themen. Zentrale Informationen sind in diesem Flyer auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch zusammengefasst.
Das
ESF-Bundesprogramm "Stark im Beruf - Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein" des Bundesfamilienministeriums verfolgt das Ziel, den Erwerbseinstieg für diese Zielgruppe zu erleichtern. Es umfasst Kurse und Coachings für zugewanderte Mütter zum Erwerbseinstieg, zum Spracherwerb und für die Anerkennung von Qualifikationen. Außerdem hilft es bei der Vermittlung in Stellen oder Praktika und bei Vereinbarkeitsfragen - an 85 Standorten bundesweit. Die Unterstützung kann gegebenenfalls auch mit russischsprachigen Sprachmittlerinnen erfolgen.
Jobangebote und Jobportale
Sie finden auf vielen unterschiedlichen Jobportalen ausgeschriebene Jobs in Deutschland. Bitte informieren Sie sich, auf welchen Portalen Sie für Ihren Fachbereich die passenden Jobs finden. Die folgenden Links verweisen auf eine Auswahl an öffentlichen und privatwirtschaftlichen Jobportalen, welche Angebote speziell für Geflüchtete oder auf Ukrainisch anbieten. Bitte beachten Sie, dass dies kein offizielles Angebot der Bundesregierung ist.